Gebäudetyp E: Was Bauherren zur Elektrik festhalten

Gebäudetyp E: Was weniger Steckdosen im Neubau für Bauherren bedeuten

Der Gebäudetyp E soll Bauen günstiger machen, auch mit weniger Steckdosen. Was der Entwurf regelt und was Bauherren zur Elektrik vereinbaren sollten.

Von Wolfgang

28. Okt. 20269 Min. Lesezeit

Rohbauwand mit drei leeren Unterputzdosen und grauen Leerrohren in einem unverputzten Neubauzimmer mit Bauplan auf einem Tisch
Rohbauwand mit drei leeren Unterputzdosen und grauen Leerrohren in einem unverputzten Neubauzimmer mit Bauplan auf einem Tisch

Der geplante Gebäudetyp E soll Bauen günstiger machen. Als Beispiel für verzichtbaren Komfort gilt oft die Zahl der Steckdosen. Dieser Ratgeber erklärt, was der Gesetzentwurf regelt und was Bauherren und Käufer zur Elektroausstattung vereinbaren sollten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 26. Oktober 2026 den Entwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz veröffentlicht. Bauherren und Bauunternehmen sollen damit rechtssicher auf bestimmte Komfortstandards verzichten können. Besonders umstritten ist dabei die Zahl der Steckdosen in einer Wohnung.

Kurz gesagt

Der Gebäudetyp E ist freiwillig und gilt nur, wenn beide Vertragsparteien ihn in Textform vereinbaren. Brandschutz und andere öffentlich-rechtliche Vorgaben bleiben unverändert, bei der Elektroausstattung wird ein Verzicht aber leichter. Wer neu baut oder kauft, sollte Steckdosen, Datenleitungen, Leerrohre und die Vorbereitung für eine Wallbox deshalb ausdrücklich im Vertrag festhalten.

Was der Entwurf vom 26. Oktober vorsieht

Der Referentenentwurf ändert das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Parteien eines Bauvertrags sollen den sogenannten gesetzlichen Basisstandard vereinbaren können. Ohne diese Vereinbarung bleibt alles wie bisher. Das Ministerium nennt das eine Opt-in-Lösung.

Wählen die Parteien den Basisstandard, unterscheidet der Entwurf zwei Bereiche. Wo die Technischen Baubestimmungen der Länder Anforderungen stellen, reicht deren Einhaltung aus. Das Gebäude gilt dann in diesem Punkt als frei von Sachmängeln. Das gilt auch, wenn DIN-Normen mehr vorsehen.

Für Bereiche ohne solche Vorgaben nennt die Begründung ausdrücklich die Elektroinstallation. Hier soll künftig ein deutlicher Hinweis in Textform genügen, wenn ein Unternehmer vom üblichen Standard nach unten abweicht. Eine E-Mail reicht nach Angaben des Ministeriums aus. Eine Aufklärung über Folgen und Risiken der Abweichung verlangt der Entwurf nicht mehr.

Die Regeln sollen auch für Bauträgerverträge gelten. Betroffen sind damit auch Käufer, die eine Wohnung oder ein Haus vom Bauträger erwerben. Bei einem Verbraucherbauvertrag muss die Baubeschreibung den Gebäudetyp E deutlich kennzeichnen und die voraussichtlich ersparten Kosten überschlägig darstellen.

Wie es weitergeht

Länder und Verbände können bis zum 9. November 2026 Stellung nehmen. Ein Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest. Der Entwurf sieht den ersten Tag des dritten Monats nach der Verkündung vor. Aus Pilotprojekten nennt das Ministerium mögliche Einsparungen von etwa 10 bis 15 Prozent der Bauwerkskosten.

Was bei Sicherheit gleich bleibt

An zwingenden staatlichen Vorgaben ändert der Entwurf nach Angaben des Ministeriums nichts. Genannt werden Brandschutz, Belüftung, Belichtung und Statik. Justizministerin Stefanie Hubig sagte zur Vorstellung, bei der Sicherheit mache man keine Abstriche.

Der Entwurf ermächtigt die Landesregierungen zudem, eigene Mindestanforderungen festzulegen. Als mögliche Bereiche nennt er unter anderem die Elektroinstallation. Diese Aufzählung ist im Entwurf noch als offen markiert.

Für die Steckdosen kommt es auf eine Unterscheidung an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf trennte 2023 zwischen einer aus Sicherheitsgründen notwendigen Mindestausstattung und reinen Komfortfragen. Die Zahl der Anschlüsse ordnete es dem Komfort zu.

Warum die Zahl der Steckdosen umstritten ist

Maßstab in der Debatte ist die Norm DIN 18015-2. Sie beschreibt Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Normung gibt sie Orientierungswerte, ihre Anwendung ist nicht verpflichtend.

Schon das Informationspapier des Justizministeriums vom November 2024 nannte die Norm als Beispiel für einen Komfortstandard. Danach sind auch für kleine Wohnzimmer mindestens vier Steckdosen vorzusehen. In Wohnzimmern ab 20 Quadratmetern sind es mindestens fünf.

Eine Leitlinie des Bauministeriums rechnete für eine 3-Zimmer-Wohnung mit etwa 75 Quadratmetern mit 47 Steckdosen nach der Norm. Als Alternative zeigte sie 24 Steckdosen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) widersprach. Die Zahl 47 ergebe sich nicht aus der Norm.

DIN verweist darauf, dass die empfohlene Zahl von raumart, Größe und geplanten Geräten abhängt. Einen festen Wert pro Wohnung gibt es also nicht.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2023 mit dem Aktenzeichen 5 U 227/21 betraf die Planung der Haustechnik für vier Mehrfamilienhäuser mit 141 Mietwohnungen. Nach Auffassung des Senats ist sie bei der Zahl der Anschlüsse keine allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie beschreibe ein Ausstattungsniveau, das Komfortansprüchen dient. Die Norm sei ein Standard, der im Bedarfsfall vereinbart werden muss.

Wie stark die Empfehlungen schwanken, zeigen zwei Beispiele von DIN. Für eine Küche unter 20 Quadratmetern mit 1,20 Meter Arbeitsfläche, Herd, Mikrowelle und Kühlschrank ergibt die Norm 8 Steckdosen. Eine größere Küche mit 2,4 Meter Arbeitsfläche und weiteren Geräten kommt auf 13 Steckdosen. Offene Wohnbereiche können zusammengefasst werden, was die Zahl senkt.

Was weniger Steckdosen sparen

Der Elektroindustrieverband ZVEI und der ZVEH haben im August 2026 eine Beispielrechnung vorgelegt. Darin sanken die Steckdosen um 50 Prozent gegenüber der Norm. Zusätzlich entfielen Daten- und Antennendosen. Die Kosten der Elektroinstallation fielen um rund 14 Prozent beim Einfamilienhaus und 15 Prozent beim Mehrfamilienhaus.

Die Elektroinstallation macht nach Angaben der Verbände nur etwa vier bis fünf Prozent der gesamten Baukosten aus. Bezogen auf das ganze Gebäude ergibt die Rechnung deshalb 0,5 bis 0,7 Prozent beim Einfamilienhaus und 0,8 bis 1,1 Prozent beim Mehrfamilienhaus. Für die Reduzierung von 47 auf 24 Steckdosen schätzte der ZVEH bereits 2024 eine Ersparnis im mittleren dreistelligen Bereich. Beides sind Angaben von Verbänden der Elektrobranche.

Was das für Smart Home, Netzwerk und Wallbox bedeutet

Für technikaffine Haushalte reicht ein Blick auf die Steckdosen allein nicht aus. DIN nennt Kommunikationsgeräte ausdrücklich als Grund für zusätzliche Anschlüsse. Dazu zählen Router, Computer, Medienreceiver, Bildschirme, Spielkonsolen und WLAN-Verstärker.

Im Smart Home kommen Zentralen und Funkbrücken hinzu. Wer Zigbee oder Matter nutzen will, braucht für Hub und Border Router einen festen Platz mit Strom und oft auch mit Netzwerkanschluss. Welche Funkstandards dafür infrage kommen, erklärt unser Beitrag Zigbee oder Matter 2026. Wie ein Thread-Netz funktioniert, zeigt der Text Thread im Smart Home.

Datendosen gehören in der Beispielrechnung der Verbände zu den Posten, die wegfallen können. Ein fester Netzwerkanschluss im Arbeitszimmer oder hinter dem Fernseher ist damit nicht mehr selbstverständlich. Wer ihn möchte, sollte ihn deshalb ausdrücklich vereinbaren.

Ladepunkt und Leerrohre

Für die Elektromobilität gibt es eine eigene gesetzliche Pflicht. Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz muss beim Neubau eines Wohngebäudes mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz Leitungsinfrastruktur erhalten. Dazu zählen etwa Leerrohre, Kabelschutzrohre oder Kabelpritschen sowie Raum für den Zählerplatz. Einzelheiten zum Gesetz bietet unser Beitrag zum GEIG.

Für Einfamilienhäuser mit ein oder zwei Stellplätzen greift diese Pflicht nicht. Eine Vorbereitung für die Wallbox ist dort Sache des Vertrags. ZVEH und ZVEI warnen, eine reduzierte Erstausstattung führe später zu höheren Nachrüstkosten. Welche Zuschüsse es für die Wallbox noch gibt, zeigt unsere Übersicht zur Wallbox-Förderung 2026.

Mehrfachsteckdosen sind kein Ersatz auf Dauer

Fehlen Anschlüsse, greifen viele Bewohner zu Steckdosenleisten. Der ZVEH weist darauf hin, dass diese zum Teil sogar in Reihe hintereinander gesteckt werden. Das kann das Brandrisiko erhöhen.

Michael Fuchs ist Obmann des zuständigen DIN-Arbeitsausschusses. Er nennt Mehrfachsteckdosen eine Lösung, die im Alltag funktioniert, aber mit Sicherheitsrisiken verbunden ist. Zudem könne eine Reduktion langfristig zu höheren Sanierungskosten führen.

Das hessische Verbraucherministerium rät, Steckdosenleisten nie hintereinanderzuschalten. Leisten sind nach seinen Angaben in der Regel auf höchstens 3.500 Watt ausgelegt. Bei Überlastung können sie über 200 °C heiß werden. Weder der Sicherungskasten noch ein FI-Schutzschalter schützen zuverlässig vor dieser lokalen Überhitzung.

Diese Grenze ist im Alltag schnell erreicht. Das Ministerium nennt ein Beispiel aus der Küche. Ein Wasserkocher braucht etwa 2.200 Watt, ein Toaster 1.200 bis 1.600 Watt und eine Kaffeemaschine rund 1.000 Watt. Laufen alle drei gleichzeitig an einer Leiste, ist die Grenze deutlich überschritten.

Verbrauchsintensive Geräte wie Waschmaschine oder Geschirrspüler gehören laut den Hinweisen direkt an eine Wandsteckdose. Leisten sollen frei zugänglich bleiben und nicht hinter Vorhängen versteckt sein. Beim Kauf helfen ein Prüfsiegel eines anerkannten Instituts mit genannter Prüfstelle und die Angabe der maximalen Belastbarkeit. Was für Geräte mit hoher Leistung gilt, erklärt unser Beitrag Heizlüfter sicher anschließen.

Was Bauherren und Käufer festhalten sollten

Ob ein Bauunternehmen den Gebäudetyp E anbietet, zeigt künftig die Baubeschreibung. Wichtig ist, was dort konkret zur Elektrik steht. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Punkt Warum er zählt Was in den Vertrag gehört
Steckdosen je Raum DIN 18015-2 gilt nur, wenn sie vereinbart ist Anzahl je Raum oder Verweis auf die Norm
Netzwerk und Datendosen In der Sparrechnung der Verbände fallen sie weg Datendosen je Raum und Platz für den Router
Leerrohre Spätere Kabel lassen sich ohne Stemmen nachziehen Leerrohre zu Dach, Keller, Garage und Stellplatz
Wallbox Das GEIG verpflichtet erst ab mehr als fünf Stellplätzen Leitung oder Leerrohr bis zum Stellplatz und Platz im Zählerschrank
Smart Home Hubs und Border Router brauchen Strom und Netz Fester Anschluss an zentraler Stelle
Hinweis auf Gebäudetyp E Ein Hinweis in Textform soll künftig genügen Liste aller Abweichungen und der ersparten Kosten

Checkliste vor der Unterschrift

  • Prüfen, ob die Baubeschreibung den Gebäudetyp E oder den gesetzlichen Basisstandard nennt.
  • Die Zahl der Steckdosen für jeden Raum schriftlich festhalten lassen.
  • Alternativ die DIN 18015-2 ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbaren.
  • Datendosen in Wohn-, Arbeits- und Kinderzimmern einplanen.
  • Einen festen Platz mit Strom und Netzwerk für Router und Smart-Home-Zentrale bestimmen.
  • Leerrohre für spätere Kabel zu Dach, Keller und Stellplatz vereinbaren.
  • Die Vorbereitung für eine Wallbox auch beim Einfamilienhaus aufnehmen.
  • Hinweise des Unternehmers auf Abweichungen per E-Mail genau lesen und aufbewahren.
  • Im Zweifel vor der Unterschrift eine fachkundige Person hinzuziehen.

Fazit

Der Gebäudetyp E ist noch ein Entwurf und gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Brandschutz und andere staatliche Vorgaben bleiben unberührt. Bei der Elektroausstattung können Unternehmer künftig aber leichter vom üblichen Standard abweichen.

Die Ersparnis durch weniger Steckdosen fällt nach Rechnung der Elektroverbände gering aus. Für Bauherren und Käufer lohnt deshalb ein genauer Blick in die Baubeschreibung. Wer Steckdosen, Netzwerk, Leerrohre und Wallbox schriftlich festhält, vermeidet teure Nachrüstungen und Notlösungen mit Steckdosenleisten.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.