Wärmepumpe: Kosten, Förderung und Stromverbrauch

Wärmepumpe 2026: Was sie kostet und was der Staat zahlt

Was kostet eine Wärmepumpe 2026? Eigene Rechnung für drei Häuser mit Fraunhofer-Felddaten, dazu die aktuelle KfW-Förderung und passende Stromtarife.

Von Wolfgang

11. Okt. 202611 Min. Lesezeit

Graue Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einem Betonsockel neben einem teilsanierten Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren im Herbst
Graue Luft-Wasser-Wärmepumpe auf einem Betonsockel neben einem teilsanierten Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren im Herbst

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus oft rund 35.000 Euro. Die KfW übernimmt 2026 einen großen Teil davon. Ob sich der Umstieg im Betrieb rechnet, zeigt eine offene Rechnung für drei Häuser.

Wer eine alte Gasheizung ersetzen will, hat meist drei Fragen. Was kostet die Wärmepumpe? Was zahlt der Staat? Und wie hoch wird die Stromrechnung? Im Juli sind eine neue Förderrichtlinie und das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Zudem gibt es neue Messdaten aus älteren Häusern. Dieser Beitrag bündelt den Stand vom Oktober 2026 und rechnet für drei Beispielhäuser nach.

Kurz gesagt

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostete in 160 von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geprüften Angeboten zwischen 21.000 und 54.000 Euro. Die KfW zahlt derzeit 30 bis 80 Prozent. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 Euro Kosten. Im Betrieb ist die Wärmepumpe in unserer Rechnung günstiger als ein Gaskessel. Dafür muss sie aus einer Kilowattstunde Strom mindestens rund 2,7 Kilowattstunden Wärme machen. Mit einem Wärmepumpentarif sinkt diese Schwelle deutlich.

Was eine Wärmepumpe 2026 kostet

Was eine Anlage kostet, hängt stark vom Haus ab. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 echte Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet. Die Angebote stammen aus der Zeit von September 2025 bis April 2026.

Das günstigste Angebot lag bei 21.099 Euro, das teuerste bei 54.168 Euro. Im Schnitt waren es 36.397 Euro. Die Hälfte der Angebote lag unter 34.898 Euro. Gegenüber der ersten Auswertung von 2025 blieb das Preisniveau stabil. Die Stichprobe stammt aus einem Bundesland und lässt sich nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragen.

Für Montage und Lohn wiesen die Betriebe im Mittel 6.634 Euro aus. Die Elektroinstallation kostete im Mittel 2.767 Euro. Ein häufiger Streitpunkt ist der Zählerschrank. Elektroarbeiten standen in rund 80 Prozent der Angebote. Den Umbau des Zählerschranks nannten aber nur 31 Prozent ausdrücklich. Diesen Posten sollte man gezielt erfragen.

Für Erdwärmepumpen mit Bohrung lag uns keine vergleichbare Auswertung vor. Wie eine Wärmepumpe technisch arbeitet, erklärt unser Grundlagenbeitrag Wärmepumpe einfach erklärt.

Was der Staat 2026 zahlt

Zuständig für private Eigentümer ist die KfW mit dem Zuschuss Nummer 458. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür eine neue Förderrichtlinie. Das aktuelle Merkblatt ist seit dem 24. September 2026 gültig.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht allen privaten Eigentümern offen, auch Vermietern. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt 16 Prozent. Ihn gibt es für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Eine Gasheizung oder Biomasseheizung muss dafür mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Anlage muss fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Bis 30.000 Euro im Jahr beträgt er 40 Prozent. Bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent und bis 50.000 Euro noch 10 Prozent. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigen die Grenzen um 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.

Alle Bausteine zusammen sind auf 70 Prozent gedeckelt. Für Haushalte bis 30.000 Euro Einkommen liegt die Grenze bei 80 Prozent. Mit Kind gilt das bis 40.000 Euro. Gefördert werden in einem Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro Kosten. Der Zuschuss für ein Einfamilienhaus kann also höchstens 22.400 Euro erreichen. Einen Effizienzbonus führt die Bonustabelle der neuen Richtlinie nicht auf.

Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht. Das Außengerät muss mindestens 10 Dezibel leiser sein als der europäische Grenzwert. Neue Geräte brauchen eine digitale Schnittstelle für die Steuerung durch den Netzbetreiber. Fehlt im Haus ein intelligentes Messsystem, müssen Eigentümer es beim Messstellenbetreiber bestellen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine Klausel, die ihn an die Förderzusage knüpft.

Was sich bis 2027 ändert

Ein Teil der Förderung ist befristet. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt am 1. Februar 2027 auf 12 Prozent. Danach fällt er halbjährlich um weitere vier Punkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro. Entscheidend ist jeweils das Datum des Antrags.

Eine weitere Änderung ist noch nicht ausgestaltet. Laut Richtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent. Stammt das Gerät aus der EU, kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten hinzu. Die Einzelheiten will das Bundeswirtschaftsministerium laut KfW noch bekanntgeben. Ein genaues Startdatum gibt es bisher nicht. Wer ein außerhalb der EU gefertigtes Gerät angeboten bekommt, sollte diesen Punkt im Angebot klären.

Auch das Gesetz hat sich geändert. Das frühere Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, ist entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder ohne diese Vorgabe eingebaut werden. Neue Anlagen müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil Biogas, Bioöl oder Wasserstoff nutzen. Vorgesehen sind mindestens 10 Prozent ab 2029 und 60 Prozent ab 2040. Alternativ erlaubt das Gesetz bestimmte Kombinationen, etwa als Hybridheizung mit Wärmepumpe. Was die grünen Brennstoffe dann kosten, ist offen. Die Hintergründe zum Stichtag im Juli beschreibt unser Beitrag zum neuen Heizungsgesetz.

Wie viel Strom eine Wärmepumpe braucht

Der wichtigste Wert für die Stromrechnung ist die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ. Sie gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Anlage im Lauf eines Jahres aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Den Rest liefert die Außenluft oder das Erdreich. Mehr dazu steht in unserem Erklärstück Was ist die Jahresarbeitszahl?

Wie gut Wärmepumpen in älteren Häusern arbeiten, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE gemessen. Das Team hat vier Jahre lang 77 Anlagen in Ein- bis Dreifamilienhäusern überwacht. Das älteste Gebäude stammt von 1826. Im Jahr 2024 erreichten 49 Luft-Wasser-Wärmepumpen im Mittel eine JAZ von 3,4. Die schwächste kam auf 2,6, die beste auf 4,9. Erdwärmepumpen lagen im Mittel bei 4,3.

Für die Altbau-Frage ist ein Befund wichtig. Das Baujahr hatte keinen messbaren Einfluss auf die Effizienz. Entscheidend war die Vorlauftemperatur. Das ist die Temperatur, mit der das Heizwasser in die Heizkörper fließt. Je niedriger sie sein darf, desto effizienter arbeitet die Pumpe. Laut Bericht können ausreichend große Heizkörper mit ähnlich niedrigen Temperaturen auskommen wie eine Fußbodenheizung. Wartung und gute Einstellung verbesserten die Werte teils deutlich.

Die Rechnung für drei Häuser

Die Formel ist einfach. Der jährliche Wärmebedarf geteilt durch die JAZ ergibt den Strombedarf. Für die Wärme haben wir drei Häuser mit je 140 Quadratmetern Wohnfläche angenommen. Haus A ist gut gedämmt und braucht 50 Kilowattstunden Wärme pro Quadratmeter und Jahr. Haus B ist ein teilsanierter Altbau mit 97 Kilowattstunden. Das entspricht dem Median der Fraunhofer-Messhäuser. Haus C ist unsaniert und braucht 180 Kilowattstunden. Die Werte für A und C sind eigene Annahmen innerhalb der gemessenen Spanne von 32 bis 200 Kilowattstunden. Alle Werte enthalten Heizung und Warmwasser.

Beim Strom rechnen wir mit zwei Preisen. Der BDEW nennt für Haushalte 2026 bisher im Schnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde. Für Wärmepumpentarife mit eigenem Zähler hat die Verbraucherzentrale NRW Anbieter befragt. Im Schnitt kosteten sie 24 Cent je Kilowattstunde plus 140 Euro Grundpreis im Jahr. Die Umfrage stammt vom August 2025. Die Gaskosten beruhen auf dem BDEW-Durchschnitt von 11,93 Cent für ein Einfamilienhaus. Darin steckt der CO₂-Preis. Für den Gaskessel setzen wir wie das Fraunhofer-Team einen Nutzungsgrad von 86,6 Prozent an.

Annahme und Ergebnis pro Jahr Haus A gut gedämmt Haus B teilsaniert Haus C unsaniert
Wärmebedarf 7.000 kWh 13.580 kWh 25.200 kWh
Strombedarf bei JAZ 3,4 2.059 kWh 3.994 kWh 7.412 kWh
Strombedarf bei JAZ 2,6 2.692 kWh 5.223 kWh 9.692 kWh
Kosten JAZ 3,4 mit Haushaltsstrom 762 Euro 1.478 Euro 2.742 Euro
Kosten JAZ 3,4 mit Wärmepumpentarif 634 Euro 1.099 Euro 1.919 Euro
Kosten JAZ 2,6 mit Haushaltsstrom 996 Euro 1.933 Euro 3.586 Euro
Kosten JAZ 2,6 mit Wärmepumpentarif 786 Euro 1.394 Euro 2.466 Euro
Gasverbrauch Gaskessel 8.083 kWh 15.681 kWh 29.099 kWh
Gaskosten 964 Euro 1.871 Euro 3.472 Euro
davon CO₂-Preis 93 Euro 180 Euro 335 Euro

Eigene Rechnung, Stand 11.10.2026. Quellen der Annahmen siehe unten. Haushaltsstrom- und Gaspreis enthalten den Grundpreis anteilig. Beim Wärmepumpentarif sind 140 Euro Grundpreis addiert. Wartung und Zählerschrank sind nicht berücksichtigt.

Mit einer durchschnittlichen JAZ von 3,4 ist die Wärmepumpe in allen drei Häusern günstiger als Gas. Im teilsanierten Haus B spart sie mit Haushaltsstrom 393 Euro im Jahr. Mit Wärmepumpentarif sind es 772 Euro. Im unsanierten Haus C wächst der Abstand auf 730 und 1.553 Euro. Bei einer schwachen JAZ von 2,6 kippt die Rechnung mit Haushaltsstrom. Dann ist die Wärmepumpe in allen drei Häusern etwas teurer als Gas. Mit Wärmepumpentarif bleibt sie auch dann günstiger.

Daraus folgt eine einfache Schwelle. Eine Kilowattstunde Wärme aus dem Gaskessel kostet bei diesen Preisen 13,8 Cent. Mit Haushaltsstrom für 37 Cent ist die Wärmepumpe ab einer JAZ von etwa 2,7 günstiger. Mit dem Arbeitspreis eines Wärmepumpentarifs liegt die Grenze rechnerisch bei rund 1,7.

Die Rechnung hat Grenzen. Die Fraunhofer-Werte messen die Wärme direkt hinter der Pumpe. Für das ganze System mit Speicher liegt die Arbeitszahl laut Bericht im Schnitt rund 15 Prozent niedriger. Die Preise sind Durchschnitte für Neukunden. Der eigene Tarif kann deutlich abweichen. Eine Amortisationszeit nennen wir nicht. Dafür fehlt uns ein belastbarer aktueller Preis für einen neuen Gaskessel als Vergleich. Die Preislogik dahinter erklärt unser Beitrag Wärmepumpe oder Gas.

Förderung und Tarif in der Praxis

Ein Beispiel zeigt die Wirkung der Förderung. Die Eigentümer von Haus C ersetzen eine 25 Jahre alte Gasheizung. Das Angebot entspricht mit 34.898 Euro dem Median der Verbraucherzentrale. Gefördert werden davon 28.000 Euro. Wir nehmen vereinfacht an, dass alle Posten förderfähig sind.

Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus erhalten sie 46 Prozent, also 12.880 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt 22.018 Euro. Liegt ihr Einkommen bis 40.000 Euro, greift der Deckel von 70 Prozent. Der Zuschuss steigt auf 19.600 Euro, der Eigenanteil sinkt auf 15.298 Euro. Bei einem Einkommen bis 30.000 Euro sind es 22.400 Euro Zuschuss und 12.498 Euro Eigenanteil. Wäre das Haus vermietet, gäbe es nur die Grundförderung von 8.400 Euro.

Beim Strom lohnt sich ein Blick auf § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Wärmepumpen, die seit 2024 in Betrieb gehen und mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung haben, müssen steuerbar sein. Droht eine Überlastung, darf der Netzbetreiber sie vorübergehend drosseln. Eine Leistung von 4,2 Kilowatt bleibt dabei immer verfügbar. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte. Bei Modul 1 gibt es einen festen Rabatt. Er lag laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet bei 110 bis 190 Euro im Jahr, Stand 2023. Bei Modul 2 sinkt der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 Prozent. Dafür braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler.

Laut Verbraucherzentrale NRW lohnt sich Modul 2 meist ab etwa 4.000 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom im Jahr. Haus B liegt in unserer Rechnung mit knapp 4.000 Kilowattstunden genau an dieser Grenze. Haus C liegt klar darüber. Ein zweiter Zähler kann allerdings einen neuen Zählerschrank erfordern. Das kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale einige hundert bis wenige tausend Euro. Wie Sie Ihren Zähler richtig lesen, zeigt unser Beitrag Stromzähler ablesen. Ob ein dynamischer Tarif hilft, haben wir in Dynamische Stromtarife durchgerechnet.

Eigener Solarstrom hilft vor allem außerhalb des Winters. Wie sich ein Speicher bei kleinen Anlagen rechnet, zeigt unsere Rechnung zum Balkonkraftwerk mit Speicher.

Was das jetzt heißt

  1. Gasverbrauch der letzten Jahre aus den Abrechnungen notieren. Mal 0,866 ergibt grob den Wärmebedarf.
  2. Wärmebedarf durch 3,4 teilen. So erhalten Sie eine erste Schätzung des Strombedarfs. Zur Vorsicht auch mit 2,6 rechnen.
  3. Von Fachbetrieb oder Energieberatung prüfen lassen, ob die Heizkörper mit niedriger Vorlauftemperatur auskommen.
  4. Mindestens zwei, besser drei Angebote einholen. Zählerschrank, Fundament, hydraulischen Abgleich und Wartung ausdrücklich erfragen.
  5. Den Vertrag nur mit Klausel zur Förderzusage unterschreiben und den KfW-Antrag vor Arbeitsbeginn stellen.
  6. Wer Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus hat, sollte den Antrag möglichst vor dem 1. Februar 2027 stellen. Dann gelten nach heutigem Stand noch 16 Prozent.
  7. Das intelligente Messsystem rechtzeitig bestellen und Modul 1 oder 2 nach § 14a bewusst wählen.

Mehr in unseren Guides und in der Rubrik Wärmepumpe. Vor der Entscheidung hilft unsere Checkliste Passt eine Wärmepumpe zu meinem Haus?

Quellen

  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Luft-Wasser-Wärmepumpen. Zweiter Check von 160 Angeboten aus Rheinland-Pfalz, Juli 2026, abgerufen am 11.10.2026, verbraucherzentrale-rlp.de (PDF)
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung „Wärmepumpen-Angebote im Check“, 02.07.2026, abgerufen am 11.10.2026, verbraucherzentrale-rlp.de
  • KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), abgerufen am 11.10.2026, kfw.de/458
  • KfW, Merkblatt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), gültig ab 24.09.2026, abgerufen am 11.10.2026, kfw.de (PDF)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, abgerufen am 11.10.2026, bundesanzeiger.de (PDF)
  • BBSR/BMWSB, GEG-Infoportal, Neuregelungen mit dem GModG, abgerufen am 11.10.2026, gmodg.bund.de
  • BMWSB, Gebäudemodernisierungsgesetz, abgerufen am 11.10.2026, bmwsb.bund.de
  • Fraunhofer ISE, Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Abschlussbericht des Projekts WP-QS im Bestand, 2. Fassung vom 25.11.2025, abgerufen am 11.10.2026, ise.fraunhofer.de (PDF)
  • Fraunhofer ISE, Presseinformation „Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich“, 2025, abgerufen am 11.10.2026, ise.fraunhofer.de
  • BDEW, Strompreisanalyse August 2026, abgerufen am 11.10.2026, bdew.de (PDF)
  • BDEW, Gaspreisanalyse August 2026, abgerufen am 11.10.2026, bdew.de (PDF)
  • Brennstoffemissionshandelsgesetz, § 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten, abgerufen am 11.10.2026, gesetze-im-internet.de
  • Verbraucherzentrale NRW, Marktcheck Stromtarife für Wärmepumpen, 20.02.2026, abgerufen am 11.10.2026, verbraucherzentrale.nrw (PDF)
  • Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, abgerufen am 11.10.2026, bundesnetzagentur.de
  • Bundesverband Wärmepumpe, BEG: Neues Infoblatt konkretisiert Förderregeln, 22.09.2026, abgerufen am 11.10.2026, waermepumpe.de

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