Tesla Assisted Driving: Stand Oktober 2026

Tesla Assisted Driving: Was Fahrer in Deutschland jetzt dürfen

Das Verkehrsministerium unterstützt eine EU-Genehmigung für Tesla Assisted Driving. Was Tesla-Fahrer in Deutschland dürfen und wo das System erlaubt ist.

Von Wolfgang

20. Okt. 20268 Min. Lesezeit

Fahrer hält in einem Elektroauto mit großem Mittelbildschirm beide Hände am Lenkrad, vor ihm eine nasse mehrspurige Stadtautobahn in der Abenddämmerung im Herbst
Fahrer hält in einem Elektroauto mit großem Mittelbildschirm beide Hände am Lenkrad, vor ihm eine nasse mehrspurige Stadtautobahn in der Abenddämmerung im Herbst

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt eine europaweite Genehmigung für Teslas Fahrerassistenzsystem. Es soll künftig Tesla Assisted Driving heißen. Wir zeigen, was Tesla-Fahrer in Deutschland heute nutzen dürfen, wo das System schon erlaubt ist und was im EU-Ausschuss offen ist.

Teslas erweitertes Fahrerassistenzsystem, bisher bekannt als FSD Supervised, ist in Deutschland weiter nicht freigegeben. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat sich am 6. Oktober 2026 für eine zeitnahe Genehmigung in der ganzen EU ausgesprochen. In neun EU-Staaten ist das System bereits erlaubt, weil sie die niederländische Genehmigung übernommen haben. Ob und wann die EU entscheidet, ist offen.

Kurz gesagt

In Deutschland bleiben Autopilot und Tesla Assisted Driving Basic erlaubt, mit den Händen am Lenkrad. Das erweiterte System ist hier nicht genehmigt, auch nicht für Autos mit niederländischem Kennzeichen. Eine EU-weite Freigabe braucht eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten, für deren Abstimmung es noch keinen offiziellen Termin gibt.

Was das Verkehrsministerium am 6. Oktober 2026 mitgeteilt hat

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 6. Oktober 2026 den Stand der Genehmigung veröffentlicht. Minister Steffen Bilger setzt sich danach für eine zeitnahe Genehmigung in der gesamten EU ein. Im September hat er mit Tesla gesprochen. Nach seinen Worten gab es schnell ein gemeinsames Verständnis und eine konstruktive Einigung.

Das Ministerium nennt drei Punkte. Das System darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal zehn Prozent überschreiten. Der Fahrer bleibt laut Ministerium zu 100 Prozent für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich. Außerdem hat Tesla angeboten, das System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen.

Deutschland begleitet das Verfahren laut BMV gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), der niederländischen Typgenehmigungsbehörde RDW und Tesla. Nach bisherigen Erkenntnissen zeige das System vor allem im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen. Fragen zu einzelnen Funktionen und zur Haftung seien intensiv geprüft worden.

Eine nationale Freigabe enthält die Mitteilung nicht. Auf einer Fachkonferenz in Berlin sagte Bilger am selben Tag laut dpa, über die heise berichtete, man müsse notfalls über einen Weg in Deutschland sprechen. Das gelte für den Fall, dass eine europäische Verständigung scheitert. Einen konkreten Schritt hat das Ministerium nicht angekündigt.

Was hinter dem neuen Namen steckt

Tesla hat die Umbenennung im Gespräch mit dem BMV angeboten. Das Ministerium nennt den Namen „FSD“ für Full Self-Driving etwas irreführend. Das System übernehme nicht die vollständige Fahraufgabe.

Auf der deutschen Supportseite heißt das hier erhältliche Abo-Paket inzwischen „Tesla Assisted Driving Basic“. Auf der niederländischen Supportseite spricht Tesla von „Tesla Assisted Driving“.

An Technik und Rechtslage ändert der Name nichts. Die Genehmigung der RDW gilt weiter für dasselbe System. Auch die Pflichten des Fahrers bleiben gleich. Ältere Berichte mit dem Kürzel FSD meinen in Europa also dasselbe Produkt.

Level 2 im Klartext: Was das System kann und was nicht

Ein selbstfahrendes Auto ist das System trotz des alten Namens nicht. Das BMV beschreibt ein Fahrerassistenzsystem, das beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken unterstützt. Der Fahrer muss jederzeit aufmerksam bleiben. Das tschechische Verkehrsministerium und die estnische Verkehrsbehörde ordnen es in Stufe 2 der SAE-Skala ein, also als Teilautomatisierung.

Die RDW beschreibt den Alltag so. Die Hände müssen nicht ständig am Lenkrad liegen, aber jederzeit übernehmen können. Sensoren prüfen, ob der Fahrer auf die Straße schaut.

Bei wiederholter Unaufmerksamkeit warnt das System. Im äußersten Fall lässt es sich vorübergehend nicht mehr einschalten. Zeitung lesen am Steuer ist laut RDW weder erlaubt noch möglich.

Darin liegt der Unterschied zu automatisierten Fahrfunktionen. Nur bei solchen Funktionen erlaubt § 1b des Straßenverkehrsgesetzes, sich vom Verkehrsgeschehen abzuwenden. Bei einem Assistenzsystem der Stufe 2 ist das ausgeschlossen. Die Abstufung von Autopilot bis Level 3 erklärt unser Überblick Tesla FSD in Europa: Wo es schon fährt.

Was Tesla-Fahrer in Deutschland heute nutzen dürfen

Tesla beschreibt auf der deutschen Supportseite zwei Pakete. Zum serienmäßigen Autopilot gehören Abstandsgeschwindigkeitsregler und Lenkassistent. Das Abo-Paket Tesla Assisted Driving Basic bringt unter anderem Spurwechselassistent, „Mit Lenkassistent navigieren“ auf der Autobahn, Autoparken und Herbeirufen. Dazu kommt der Ampel- und Stoppschildassistent.

Für diese Funktionen gilt eine strengere Regel als für das erweiterte System in den Niederlanden. Der Fahrer muss laut Tesla das Lenkrad ständig halten und die Kontrolle behalten. Der Lenkassistent ist laut Tesla für Autobahnen mit baulich getrennter Gegenfahrbahn und klaren Fahrbahnmarkierungen gedacht. Den City-Lenkassistenten führt Tesla auf der deutschen Seite nur als künftige Funktion.

Ignorierte Warnungen haben Folgen. Nach fünf Zwangsabschaltungen sperrt Tesla bei Autos mit Innenraumkamera den Lenkassistenten für etwa eine Woche. Welches Funktionspaket für das eigene Auto gilt, lässt sich laut Tesla im Infotainment-System prüfen.

Wo die niederländische Genehmigung schon gilt

Die RDW hat das System am 10. April 2026 genehmigt. Es handelt sich um eine vorläufige EU-Typgenehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858. Sie gilt zunächst nur in den Niederlanden, andere Staaten können sie für ihr Gebiet anerkennen. Laut RDW dauerte die Prüfung mehr als anderthalb Jahre, mit mehr als 3.000 Stunden auf Teststrecken und öffentlichen Straßen.

Auch nach der Genehmigung überwacht die Behörde das System. Die Berichtspflicht hat die RDW vorläufig von jährlich auf monatlich verschärft. Mitte Juni 2026 waren laut RDW fast 40.000 Teslas mit dem System in den Niederlanden rund 24 Millionen Kilometer ohne relevante Vorfälle gefahren. Die europäische Softwareversion ist nach Angaben der Behörde nicht mit der US-Version vergleichbar.

Land Status Stand 20. Oktober 2026 Seit Quelle
Niederlande erlaubt, vorläufige Genehmigung 10. April 2026 RDW
Litauen erlaubt, Anerkennung 20. Mai 2026 Verkehrsministerium
Estland erlaubt, Anerkennung 29. Mai 2026 Transpordiamet
Dänemark erlaubt, Anerkennung 9. Juni 2026 Færdselsstyrelsen
Belgien erlaubt, Anerkennung 10. Juni 2026 Flämische Mobilitätsministerin
Slowenien erlaubt, Anerkennung 8. September 2026 Infrastrukturministerium
Tschechien erlaubt, Anerkennung 21. September 2026 Verkehrsministerium
Kroatien erlaubt, Anerkennung Ende September 2026 DZM laut Autonet
Slowakei erlaubt, Anerkennung 16. Oktober 2026 Verkehrsministerium
Deutschland nicht erlaubt, KBA und BMV prüfen offen BMV
Österreich nicht erlaubt, wartet auf EU-Entscheidung offen BMIMI
Übrige EU-Staaten nicht erlaubt ohne eigene Anerkennung offen Færdselsstyrelsen

Die Behörden in Dänemark, Litauen, Tschechien und der Slowakei betonen dieselbe Grenze. Der Fahrer bleibt voll verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können. Die slowenische Regierung stellt klar, dass nationale Behörden weiter für Unfallermittlung und Verkehrskontrolle zuständig sind.

Was beim Grenzübertritt gilt

Die dänische Verkehrsbehörde fasst die Regel klar zusammen. Ohne gemeinsame EU-Typgenehmigung ist das System nur in Ländern erlaubt, die die niederländische Genehmigung aktiv anerkennen. Deutschland gehört nicht dazu. Auch mit einem in den Niederlanden zugelassenen Tesla ist das erweiterte System in Deutschland also nicht erlaubt.

Offen ist der umgekehrte Fall. Ob ein in Deutschland zugelassener Tesla das System auf einer Reise nach Belgien oder Dänemark nutzen kann, geht aus den geprüften Quellen nicht hervor. Tesla hat dazu auf seinen Supportseiten keine belastbaren Angaben veröffentlicht.

Checkliste für Tesla-Halter in Deutschland

Für den Alltag lassen sich die Regeln auf wenige Punkte bringen. Die Liste beruht auf den Angaben von BMV, RDW und Tesla. Eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.

  • Im Infotainment-System prüfen, welches Funktionspaket für das eigene Auto gilt.
  • Bei Autopilot und Tesla Assisted Driving Basic die Hände am Lenkrad lassen.
  • Das Tempo selbst im Blick behalten. Die Verantwortung bleibt beim Fahrer.
  • Den Lenkassistenten nur auf geeigneten Autobahnen mit klaren Markierungen nutzen.
  • Auf Reisen in die Niederlande oder nach Belgien die Regeln des jeweiligen Landes beachten.
  • Kauf- oder Abo-Entscheidungen nicht auf einen erwarteten Termin in Brüssel stützen.

Die Toleranz von zehn Prozent aus der Einigung mit dem BMV betrifft das Verhalten des Systems. Laut BMV bleibt der Fahrer für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich. Warum Tempowarner im Auto nicht immer richtig liegen, erklärt unser Beitrag ISA im Auto: Was die Tempowarnung wirklich macht. Fragen der Haftung bei Unfällen mit Fahrerassistenz behandelt unser Text zum Tesla-Autopilot-Urteil.

Was im Dezember passieren kann

Für eine EU-weite Genehmigung stellt die RDW laut eigener Darstellung einen Antrag bei der EU-Kommission. Darüber stimmen die Mitgliedstaaten im Technischen Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) ab. Nötig ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.

Für die Sitzung am 6. Oktober 2026 war keine Abstimmung angesetzt. Der Tagesordnungsentwurf der Kommission sah nur eine Fortsetzung der Diskussion über den niederländischen Antrag vor, angesetzt auf 25 Minuten. Das österreichische Verkehrsministerium schrieb im Juli, der Termin für die finale Abstimmung stehe noch nicht fest.

Nach dem üblichen Sitzungstakt steht laut heise die nächste Sitzung des Ausschusses im Dezember an. Frühestens dann wäre eine Abstimmung möglich. Einen offiziellen Termin hat die Kommission nicht veröffentlicht.

Strittig war zuletzt vor allem das Tempo. Das tschechische Verkehrsministerium nennt den sogenannten Speed Offset und die kontextabhängige Geschwindigkeit als zentrale Themen der europäischen Debatte. Die Einigung mit dem BMV begrenzt die Überschreitung auf zehn Prozent. Ob die anderen Mitgliedstaaten diesen Ansatz mittragen, ist offen.

Eine Zustimmung ist nicht sicher. Lehnt die Kommission das System ab, wird die niederländische Genehmigung laut dänischer Verkehrsbehörde nach sechs Monaten ungültig. Damit entfallen auch die nationalen Anerkennungen. Offene Fragen zu den Sicherheitsdaten beschreibt unser Beitrag Wenn Sicherheitsdaten nicht offenliegen.

Fazit

Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich im Oktober 2026 im Alltag nichts. Autopilot und Tesla Assisted Driving Basic bleiben mit Händen am Lenkrad erlaubt. Das erweiterte System ist weiter nicht genehmigt. Neu ist die Unterstützung des Verkehrsministeriums für eine EU-weite Lösung.

Ob daraus eine Genehmigung wird, entscheidet die Mehrheit im EU-Ausschuss. Ein Termin dafür steht nicht fest. Bis dahin gilt, dass der Mensch am Steuer fährt und verantwortlich bleibt.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.