
Die EU-Staaten wollen klarstellen, dass Unternehmen personenbezogene Daten für KI auf ein berechtigtes Interesse stützen dürfen. Beschlossen ist das noch nicht. Ein Widerspruch gegen das Training ist trotzdem schon heute möglich. Dieser Ratgeber zeigt, was der Rat entschieden hat und wo Sie bei Meta, LinkedIn, ChatGPT und Gemini widersprechen.
Die Ständigen Vertreter der EU-Staaten haben am 21. Oktober 2026 ihr Mandat zum sogenannten Digital Omnibus vereinbart. Der Text erschien am 22. Oktober als Ratsdokument ST 14756/26. Er enthält einen neuen Artikel zur Datenschutz-Grundverordnung, der die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Entwicklung und den Betrieb von KI regelt.
Kurz gesagt
Der Rat will KI-Training ausdrücklich auf das berechtigte Interesse nach der DSGVO stützen lassen, mit Einzelfallprüfung und Widerspruchsrecht. In Kraft ist das nicht, zuerst verhandeln Rat, Parlament und Kommission. Widersprechen können Sie schon heute, bei Meta per Formular und bei LinkedIn, ChatGPT und Gemini über einen Schalter in den Einstellungen.
Was der Rat am 21. Oktober beschlossen hat
Das Ratsdokument ist ein Verhandlungsmandat für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament. Der Rat legt damit fest, mit welcher Position er in den sogenannten Trilog geht. Ein Gesetz ist es noch nicht. Erst wenn sich Rat und Parlament einigen und beide den Text annehmen, ändert sich die DSGVO.
Für Verbraucher ist vor allem ein neuer Artikel 88bis wichtig. Danach darf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Entwicklung und Betrieb eines KI-Systems oder KI-Modells auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden. Gemeint ist die Rechtsgrundlage aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Eine Einwilligung der Betroffenen wäre dann nicht in jedem Fall nötig.
Der Rat knüpft diese Erlaubnis an Bedingungen. Laut Absatz 2 bleibt der Verantwortliche verpflichtet, die passende Rechtsgrundlage zu wählen. Absatz 3 verlangt technische und organisatorische Schutzmaßnahmen einschließlich des Widerspruchsrechts nach Artikel 21.
Ein neuer Erwägungsgrund stellt außerdem klar, dass Entwicklung und Betrieb von KI für sich genommen noch kein berechtigtes Interesse sind. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Besonders schutzwürdig sind laut Ratstext Kinder. Wo andere EU-Gesetze oder nationale Gesetze ausdrücklich eine Einwilligung verlangen, gilt diese Vorgabe weiter. Hintergrund zur ersten Debatte über eine Lockerung bietet unser Beitrag KI-Training mit persönlichen Daten. Welche anderen Bereiche der Omnibus berührt, zeigt der Text zum Marktzugang für KI-Roboter.
Was sich gegenüber dem Kommissionsvorschlag ändert
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag am 19. November 2025 vorgelegt. Ihr Artikel 88c sah im Gesetzestext ein bedingungsloses Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung für KI vor. Im Ratstext fehlt diese Formulierung im Artikel.
Stattdessen verweist der Rat auf das allgemeine Widerspruchsrecht nach Artikel 21. Ein bedingungsloses Widerspruchsrecht nennt der Ratstext nur noch in den Erwägungsgründen. Dort ist es einer von mehreren Gesichtspunkten, die Unternehmen bei der Abwägung berücksichtigen sollen. Wie das Parlament sich positioniert, ist offen.
Was heute schon gilt
Das Widerspruchsrecht steht seit Jahren in Artikel 21 Absatz 1 der DSGVO. Betroffene dürfen jederzeit widersprechen, wenn ein Unternehmen ihre Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeitet. Sie müssen dafür Gründe nennen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben.
Das Unternehmen muss die Verarbeitung dann beenden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es zwingende schutzwürdige Gründe nachweist, die die Interessen der Person überwiegen. Auch Rechtsansprüche können eine weitere Verarbeitung rechtfertigen.
Nach Absatz 4 muss das Unternehmen spätestens bei der ersten Kommunikation ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen. Der Hinweis muss verständlich und getrennt von anderen Informationen erfolgen. Absatz 5 erlaubt bei Online-Diensten einen Widerspruch über automatisierte Verfahren mit technischen Spezifikationen.
Die großen Anbieter haben dafür eigene Wege eingerichtet. Bei Meta ist es ein Formular. LinkedIn, OpenAI und Google bieten Schalter in den Einstellungen an. Reichweite und Wirkung der Wege unterscheiden sich.
Meta setzt auf ein Formular
Meta hat am 14. April 2025 angekündigt, KI-Modelle in der EU mit öffentlichen Inhalten Erwachsener zu trainieren. Dazu zählen öffentliche Beiträge und Kommentare auf Facebook und Instagram. Auch Fragen und Eingaben an Meta AI nutzt der Konzern für das Training. Laut der irischen Datenschutzbehörde DPC begann das Training am 27. Mai 2025.
Private Nachrichten an Freunde und Familie nutzt Meta nach eigener Angabe nicht. Eine Ausnahme gilt für Nachrichten, die jemand im Chat mit den KI-Funktionen teilt. Diese Klarstellung hat Meta am 27. März 2026 ergänzt. Öffentliche Daten von Personen unter 18 Jahren fließen laut Meta nicht ins Training ein.
Für den Widerspruch stellt Meta ein Formular bereit. Laut DPC funktioniert es auch direkt in der App. Meta erklärt, Widersprüche jederzeit zu berücksichtigen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL weist darauf hin, dass keine Begründung nötig ist.
Die CNIL nennt zwei Einschränkungen. Der Widerspruch gilt für alle Konten, die in derselben Kontenübersicht verknüpft sind. Getrennte Konten brauchen jeweils einen eigenen Antrag. Außerdem erfasst er nur Inhalte, die Sie selbst veröffentlicht haben.
Für Beiträge und Fotos, die andere über Sie veröffentlichen, gibt es ein eigenes Formular. Es steht laut CNIL auch Menschen ohne Meta-Konto offen. Zusätzlich verweist die DPC auf eine weitere Möglichkeit. Wer öffentliche Beiträge auf privat stellt, nimmt sie aus dem Training heraus, denn private Beiträge sind nicht erfasst.
LinkedIn, ChatGPT und Gemini mit Schaltern in den Einstellungen
LinkedIn nennt die Einstellung „Daten zur Verbesserung generativer KI“. Ist sie aus, nutzen LinkedIn und verbundene Unternehmen wie Microsoft die Daten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Modelle, die Inhalte erzeugen. Für Mitglieder in Europa hat LinkedIn seinen Datenschutzhinweis dazu am 3. November 2025 aktualisiert.
Der Schalter erfasst nicht jede Nutzung. Für Modelle zur Personalisierung oder zur Missbrauchsabwehr verweist LinkedIn auf das Formular „Widerspruch gegen Datenverarbeitung durch LinkedIn“. Dasselbe Formular gilt für Feedback, das Nutzer an LinkedIn schicken. Private Nachrichten verwendet LinkedIn nach eigener Angabe nicht für das Training.
Bei ChatGPT ist das Teilen von Daten für das Training in den Tarifen Free, Plus und Pro standardmäßig eingeschaltet. Den Schalter „Improve the model for everyone“ finden Nutzer laut OpenAI-Hilfe in den Einstellungen unter „Data controls“. Ist er aus, nutzt OpenAI neue Unterhaltungen nicht mehr zum Training. Der Chatverlauf bleibt erhalten, und die Einstellung gilt im angemeldeten Konto auf allen Geräten.
Temporäre Chats nutzt OpenAI nicht zum Training. Sie können aber bis zu 30 Tage aus Sicherheitsgründen gespeichert werden. Inhalte aus Business-, Enterprise- und Edu-Konten sowie aus der API verwendet OpenAI standardmäßig nicht. Wie sich Chats zusätzlich per PIN schützen lassen, erklärt unser Beitrag ChatGPT-Chats sperren.
Bei Google heißt die Einstellung für Gemini „Aktivitäten speichern“. Ist sie deaktiviert und geben Sie kein Feedback, verwendet Google künftige Chats nicht zum Verbessern seiner KI-Modelle. Gespeichert werden diese Chats trotzdem 72 Stunden lang, etwa für Antworten und zum Schutz vor Missbrauch. Temporäre Chats nutzt Google ebenfalls nicht für das Training.
Eine Einschränkung betrifft bereits geprüfte Chats. Chats, die Prüfer bereits angesehen haben, löscht Google nicht zusammen mit den Aktivitäten. Sie werden bis zu drei Jahre aufbewahrt, getrennt vom Google-Konto. Einen Vergleich der Datenschutzregeln der großen Chatbots bietet unser Beitrag ChatGPT, Gemini oder Claude.
Die Wege im Überblick
Die Tabelle fasst zusammen, wie der Widerspruch bei den vier Diensten funktioniert. Grundlage sind die Hilfeseiten der Anbieter und die Hinweise der Datenschutzbehörden. Anbieter ändern Bezeichnungen und Menüs gelegentlich.
| Dienst | Was ins Training fließen kann | Weg zum Widerspruch | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Facebook und Instagram (Meta) | Öffentliche Beiträge und Kommentare Erwachsener, Eingaben an Meta AI | Widerspruchsformular, auch in der App | Gilt nur für eigene Inhalte und verknüpfte Konten |
| Profil, Beiträge, Eingaben in KI-Funktionen, Feedback | Einstellung „Daten zur Verbesserung generativer KI“ plus Widerspruchsformular | Wirkt nicht rückwirkend, Feedback nur per Formular | |
| ChatGPT (OpenAI) | Unterhaltungen in Free, Plus und Pro | Schalter „Improve the model for everyone“ unter „Data controls“ | Bewertete Antworten können samt Unterhaltung ins Training gehen |
| Gemini (Google) | Chats bei aktivierter Einstellung „Aktivitäten speichern“ | Einstellung deaktivieren oder temporäre Chats nutzen | Geprüfte Chats bleiben bis zu drei Jahre gespeichert |
Was ein Widerspruch bewirkt und was nicht
Ein Widerspruch wirkt in die Zukunft. LinkedIn schreibt ausdrücklich, dass bereits erfolgtes Training davon unberührt bleibt. OpenAI und Google beziehen ihre Schalter ebenfalls auf neue oder künftige Unterhaltungen.
Für Feedback gelten Ausnahmen. Bewertet ein Nutzer eine ChatGPT-Antwort mit Daumen hoch oder runter, kann OpenAI laut Hilfeseite die gesamte Unterhaltung für das Training nutzen. Das gilt auch nach einem Widerspruch. Bei Gemini und LinkedIn gelten für Feedback ebenfalls eigene Regeln.
Für Inhalte Dritter reicht der eigene Widerspruch nicht aus. Ein Widerspruch bei Meta erfasst keine Fotos, die andere öffentlich über Sie posten. Dafür ist das zusätzliche Formular gedacht. Was Unternehmen aus frei zugänglichen Webseiten sammeln, lässt sich über Kontoeinstellungen nicht steuern.
Mit dieser Frage befasst sich auch der Ratstext. In den Erwägungsgründen nennt er technische Signale in Diensten, die eine Nutzung von Daten für KI durch Dritte begrenzen. Wie weit solche Signale am Ende verbindlich werden, entscheidet sich erst im Trilog. Ähnliche Ideen für maschinenlesbare Einwilligungen beschreibt unser Beitrag zu weniger Cookie-Bannern.
Checkliste für den eigenen Widerspruch
- Bei Facebook und Instagram das Widerspruchsformular von Meta nutzen und prüfen, ob alle Konten in derselben Kontenübersicht verknüpft sind.
- Öffentliche Beiträge bei Bedarf auf privat stellen.
- Bei LinkedIn die Einstellung „Daten zur Verbesserung generativer KI“ ausschalten.
- Bei LinkedIn zusätzlich das Widerspruchsformular für andere KI-Modelle und Feedback nutzen.
- In ChatGPT den Schalter „Improve the model for everyone“ unter „Data controls“ ausschalten.
- In Gemini die Einstellung „Aktivitäten speichern“ deaktivieren oder für sensible Fragen temporäre Chats nutzen.
- Keine Bewertungen per Daumen abgeben, wenn eine Unterhaltung nicht ins Training gehen soll.
- Einstellungen nach größeren App-Updates erneut kontrollieren.
Fazit
Der Rat will KI-Training auf das berechtigte Interesse stützen und das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 als Schutz erhalten. Ob es so kommt, entscheiden die Verhandlungen mit dem Parlament.
Nutzer müssen darauf nicht warten. Meta, LinkedIn, OpenAI und Google bieten eigene Wege für den Widerspruch an. Sie wirken nur für die Zukunft und haben Lücken bei Feedback und Inhalten Dritter.
Quellen
- Rat der EU: Digital Omnibus, Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, ST 14756/26 (PDF, 22.10.2026)
- Rat der EU: Pressemitteilung zur Ratsposition (21.10.2026)
- EU-Kommission: Vorschlag Digital Omnibus, COM(2025) 837 (EUR-Lex)
- BfDI: DSGVO und BDSG, Texte und Erläuterungen (PDF)
- Meta: Making AI Work Harder for Europeans
- Data Protection Commission: DPC statement on Meta AI
- CNIL: Meta et l’entraînement de ses systèmes d’IA
- LinkedIn Hilfe: LinkedIn und generative KI, FAQ
- OpenAI Help Center: Data controls in ChatGPT
- Google: Privacy Hub für Gemini-Apps
Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.