Die Bundesnetzagentur bereitet eine neue Kostenprüfung für Betreiber von Stromverteilnetzen vor. Sie hat am 6. November einen Entwurf veröffentlicht, der regelt, welche Unterlagen die Unternehmen einreichen sollen. Die Daten bilden eine Grundlage für die Regulierung ab 2029. Betroffene Unternehmen und Wirtschaftskreise können bis zum 7. Dezember 2026 Stellung nehmen.
Es geht zunächst um die Datenerhebung, nicht um eine bereits beschlossene neue Stromrechnung. Der Entwurf der Behörde beschreibt Umfang, Form und Übermittlung der Angaben. Nach der Konsultation kann er noch geändert werden.
Warum die Behörde Kostendaten braucht
Verteilnetze bringen Strom aus dem übergeordneten Netz und von regionalen Erzeugern bis zu Haushalten und Unternehmen. Betreiber unterhalten Leitungen und Anlagen und müssen ihre Ausgaben für die Regulierung nachvollziehbar machen. Die Kostenprüfung ermittelt ein Ausgangsniveau, das bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die nächste Regulierungsperiode verwendet wird. Eine Erlösobergrenze begrenzt vereinfacht gesagt die regulierten Einnahmen eines Netzbetreibers.

Für Verbraucher ist der Zusammenhang mittelbar: Netzentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises. Aus dem jetzt veröffentlichten Erhebungsentwurf allein lässt sich aber nicht berechnen, wie hoch ein einzelnes Entgelt oder eine Rechnung ab 2029 ausfällt. Dazu sind weitere Schritte der Regulierung nötig.
Tabellen, Bericht und elektronische Abgabe
Der Festlegungsentwurf sieht vor, dass Netzbetreiber die erforderlichen Angaben in einen geschützten XLSX-Erhebungsbogen eintragen. Die Struktur der Datei soll unverändert bleiben; eine Ausfüllhilfe definiert die Daten. Hinzu kommt ein Bericht, der die Ermittlung der Kosten erläutert. Er soll als maschinell durchsuchbares PDF vorliegen.
Das ist mehr als eine einzelne Gesamtsumme: Der Entwurf sieht unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Erhebungsbögen vor, etwa für übernommene Netze, überlassene betriebsnotwendige Anlagen oder bestimmte verbundene Dienstleister. So kann die Behörde die Angaben zu verschiedenen Teilen und Leistungen getrennt zuordnen.
Die Unterlagen sollen elektronisch über das Energiedatenportal der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Der Entwurf beschreibt dafür auch, wie Dateien zusammenzufassen und vor der Übertragung zu verschlüsseln sind. Eine zusätzliche Inhaltsübersicht per E-Mail soll zeigen, welche Dateien übermittelt wurden.
Welche Fristen im Entwurf stehen
Für die vollständige Einreichung nennt der Entwurf grundsätzlich den 1. Juli 2027. Für Netzbetreiber, deren Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die fünfte Regulierungsperiode genehmigt wurde, steht darin eine abweichende Frist bis zum 30. September 2027. Das sind geplante Vorgaben aus der Konsultationsfassung, keine bereits endgültig festgelegten Pflichten.
Die Veröffentlichung betrifft Betreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur sowie diejenigen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, für die die Behörde Aufgaben der Landesregulierung wahrnimmt. Die Konsultation endet am 7. Dezember. Erst nach Auswertung der Stellungnahmen steht fest, welche Fassung die Behörde verabschiedet.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Aktuelles der Beschlusskammer 8, 6. November 2026
- Bundesnetzagentur: Entwurf zur Festlegung der Kostendaten
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