
Viele Gasheizungen arbeiten mit einer zu hohen Heizkurve und ungenutzten Absenkzeiten. Einige Einstellungen können Haushalte selbst prüfen, in größeren Mehrfamilienhäusern ist eine Heizungsprüfung sogar Pflicht.
Die Heizsaison hat begonnen, und Erdgas ist für Neukunden deutlich teurer geworden. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 8. Oktober 2026 festgestellt und Haushalten geraten, die Einstellungen ihrer Heizung zu prüfen. Oft liegt die Heizkurve zu hoch, Absenkzeiten fehlen oder passen nicht zum Alltag. Für ältere Anlagen in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen läuft außerdem eine gesetzliche Frist bis zum 30. September 2027.
Kurz gesagt
Am meisten bringt eine passend eingestellte Heizkurve, dazu Absenkzeiten, die zum Tagesablauf passen. Warmwasser darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur begrenzt kühler laufen. Gasheizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
Warum sich der Blick auf die Heizung jetzt lohnt
Jedes Grad Raumtemperatur weniger spart Heizenergie, schreibt das Umweltbundesamt. Wie viel Energie eine Gasheizung verbraucht, hängt aber nicht nur vom Thermostat im Wohnzimmer ab. Entscheidend ist auch, wie warm der Kessel das Wasser in die Heizkörper schickt und zu welchen Zeiten er überhaupt arbeitet.
Genau dort sieht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg häufig Fehler. Sie nennt nicht entlüftete oder zugestellte Heizkörper, falsch eingestellte Thermostate und eine Heizungssteuerung, die nicht zum Gebäude passt. Diese Punkte sollten Haushalte nach ihrer Empfehlung schon zu Beginn der Heizperiode beheben.
Zum Jahreswechsel kündigen viele Versorger Preisänderungen an. Welche Fristen dafür gelten und wann ein Sonderkündigungsrecht besteht, erklärt unser Beitrag zur Preiserhöhung bei Strom und Gas 2027. Je weniger Gas ein Haushalt verbraucht, desto weniger schlägt jede Preiserhöhung durch.
Die Heizkurve als wichtigster Regler am Kessel
Die Heizkurve legt fest, wie warm das Heizwasser bei einer bestimmten Außentemperatur sein soll. Wird es draußen kälter, steigt die sogenannte Vorlauftemperatur. Ist die Kurve zu steil oder zu hoch eingestellt, liefert der Kessel mehr Wärme, als das Haus braucht.
Nach Angabe der Verbraucherzentrale ist das häufig der Fall. Die Vorlauftemperatur liegt dann insgesamt zu hoch und steigt bei sinkenden Außentemperaturen stärker an als nötig. Die Thermostatventile drosseln die Heizkörper zwar wieder, die Heizung arbeitet aber weniger effizient.
An vielen Reglern lässt sich die Kurve über zwei Werte verändern. Der eine bestimmt die Steilheit oder Neigung, der andere verschiebt die ganze Kurve nach oben oder unten. Wie die Werte am eigenen Gerät heißen, steht in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Sinnvoll ist ein vorsichtiges Vorgehen in kleinen Schritten. Werden alle Räume bei weit geöffneten Thermostatventilen noch warm genug, kann die Kurve ein Stück weiter nach unten. Wird ein Raum nicht mehr warm, war der letzte Schritt zu groß. Zwischen zwei Änderungen sollte die Heizung einige Tage laufen, damit sich das Haus anpassen kann.
Wer sich unsicher ist, lässt die Einstellung bei der nächsten Wartung vom Fachbetrieb prüfen. Gleiches gilt für die Heizgrenztemperatur. Sie bestimmt, ab welcher Außentemperatur die Heizung überhaupt anspringt, und beeinflusst damit die Zahl der Heiztage.
Absenkzeiten passend zum Alltag einstellen
Die zweite große Stellschraube sind Absenk- oder Abschaltzeiten. Dabei heizt die Anlage nachts oder bei Abwesenheit weniger. Die Verbraucherzentrale unterscheidet zwischen der zentralen Absenkung am Kessel und der Absenkung am einzelnen Thermostat.
In einem Einfamilienhaus lassen sich durch eine konsequente Nachtabsenkung nach Angaben der Energieberatung der Verbraucherzentrale 5 bis 12 Prozent Heizenergie sparen. Bei trägen Systemen wie einer Fußbodenheizung fällt der Effekt geringer aus. Ungedämmte Häuser haben das größte Potenzial, kühlen aber auch schneller aus.
In Mehrfamilienhäusern ist eine zentrale Absenkung für einzelne Mieter oft nicht möglich. Dann helfen programmierbare Thermostatventile, die Räume zu festen Zeiten herunterregeln. Falsch eingestellt können sie den Spareffekt aber verringern, warnt die Verbraucherzentrale. Manuelles Abdrehen kann in diesem Fall wirksamer sein.
Für die Raumtemperaturen nennt die Verbraucherzentrale Richtwerte. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen und ergänzt die Empfehlung des Umweltbundesamts.
| Bereich | Richtwert | Quelle |
|---|---|---|
| Wohnräume tagsüber | 20 bis 22 Grad | Verbraucherzentrale |
| Wohnungen tagsüber, Untergrenze | nicht unter 19 bis 20 Grad | Umweltbundesamt |
| Schlafräume | 16 bis 19 Grad | Verbraucherzentrale |
| Nachts per Absenkung | 18 Grad | Umweltbundesamt |
| Abstellräume, selten genutzte Bereiche | 15 Grad | Verbraucherzentrale |
| Genutzte Räume, Untergrenze wegen Schimmel | nicht unter 16 Grad | Verbraucherzentrale |
Wer zu stark absenkt, riskiert Feuchteschäden. Unterhalb von 16 bis 18 Grad steigt laut Umweltbundesamt die Gefahr von Schimmel in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Steigt die relative Luftfeuchte über 60 Prozent, sollte häufiger gelüftet werden.
Das Amt empfiehlt im Winter, zwei bis dreimal am Tag für etwa fünf Minuten die Fenster weit zu öffnen. Dauerhaft gekippte Fenster kosten dagegen viel Wärme und bringen kaum Luftaustausch. Was die Ziffern auf dem Thermostatkopf bedeuten, erklärt unser Ratgeber Heizkörperthermostat richtig einstellen.
Warmwasser und Zirkulation mit Augenmaß
Viele Gasheizungen bereiten auch das Warmwasser. Beim Warmwasser ist der Spielraum klein, weil sich im Trinkwasser Legionellen vermehren können. Das Umweltbundesamt beschreibt die Regeln für sogenannte Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen.
In solchen Anlagen muss die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle der Installation darf das Warmwasser unter 55 °C fallen. Kleinere Anlagen sollten nach Empfehlung des Amts in Anlehnung an diese Werte betrieben werden, auch wenn das Risiko dort geringer ist.
Spielraum gibt es eher bei der Zirkulation. Eine Zirkulationspumpe hält warmes Wasser in den Leitungen bereit, damit es schneller aus dem Hahn kommt. Die Verbraucherzentrale rät, ihre Laufzeiten an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. In größeren Anlagen gehört diese Einstellung wegen der Temperaturvorgaben in die Hände eines Fachbetriebs.
Pumpe, Leitungen und Heizkörper prüfen
Einige Punkte lassen sich ohne Eingriff in die Regelung prüfen. Heizkörper sollten frei stehen und nicht von Möbeln oder Vorhängen verdeckt sein. Gluckert ein Heizkörper oder wird er nur unten warm, kann Luft im System sein. Wann Entlüften hilft, beschreibt unser Beitrag Heizkörper gluckert.
Auch im Keller gibt es oft etwas zu verbessern. Die Verbraucherzentrale nennt die Dämmung warmwasserführender Leitungen im unbeheizten Bereich eine Maßnahme mit hohem Einsparpotenzial und geringen Kosten. Oft sei die Dämmung lückenhaft oder zu dünn.
Auch die Einstellung der Umwälzpumpe zählt das Gesetz zu den Optimierungspunkten. Ob sich ein Tausch lohnt und ob ein hydraulischer Abgleich fehlt, kann ein Fachbetrieb beurteilen. Den hydraulischen Abgleich empfiehlt die Verbraucherzentrale besonders nach größeren Sanierungen wie neuen Fenstern oder einer gedämmten Fassade.
Prüfpflicht für ältere Anlagen in Mehrfamilienhäusern
Für größere Wohngebäude schreibt das Gesetz die Prüfung vor. Grundlage ist § 60b des Gebäudeenergiegesetzes, das inzwischen Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Die Regel gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.
| Anlage | Frist für Prüfung und Optimierung |
|---|---|
| Eingebaut vor dem 1. Oktober 2009 | bis zum Ablauf des 30. September 2027 |
| Eingebaut nach dem 30. September 2009 | innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Einbau |
| Anlage mit standardisierter Gebäudeautomation nach § 56 | keine Prüfpflicht |
Die Prüfung umfasst vier Fragen. Geprüft wird, ob die einstellbaren Parameter auf Effizienz optimiert sind und ob eine effiziente Heizungspumpe arbeitet. Außerdem geht es darum, ob Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden sollten und welche Maßnahmen die Vorlauftemperatur senken können.
Bei der Optimierung nennt das Gesetz sieben Punkte, die regelmäßig notwendig sind. Dazu gehören eine niedrigere Vorlauftemperatur oder eine bessere Heizkurve bei groben Fehleinstellungen, aktive Nacht- oder Abwesenheitsabsenkungen und eine passende Zirkulation. Hinzu kommen die Kontrolle der Umwälzpumpe, niedrigere Warmwassertemperaturen im Rahmen des Gesundheitsschutzes, eine niedrigere Heizgrenztemperatur und Hinweise für Eigentümer zu weiteren Sparmaßnahmen.
Prüfen dürfen fachkundige Personen. Das Gesetz nennt Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Energieberater auf der Expertenliste des Bundes. Die Prüfung soll möglichst mit ohnehin anstehenden Terminen verbunden werden, etwa der Feuerstättenschau oder der Wartung. Auch ein hydraulischer Abgleich kann als Nachweis dienen.
Das Ergebnis muss schriftlich festgehalten werden. Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, sind die Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen. Mieter können verlangen, dass ihnen das Ergebnis und der Nachweis unverzüglich vorgelegt werden.
Was Haushalte jetzt tun können
- Bedienungsanleitung des Kessels heraussuchen und die eingestellte Heizkurve notieren, bevor etwas verändert wird.
- Heizkurve in kleinen Schritten absenken und nach jeder Änderung einige Tage beobachten.
- Absenkzeiten für Nacht und Abwesenheit an den eigenen Tagesablauf anpassen.
- Raumtemperaturen nach den Richtwerten einstellen und genutzte Räume nicht unter 16 Grad auskühlen lassen.
- Heizkörper freiräumen und bei Gluckern entlüften.
- Rohrleitungen in Keller und unbeheizten Räumen auf lückenhafte Dämmung prüfen.
- Warmwassertemperatur nur im Rahmen der Vorgaben zum Gesundheitsschutz verändern.
- Bei der nächsten Wartung nach Pumpe, hydraulischem Abgleich und Heizgrenztemperatur fragen.
- In Häusern mit mindestens sechs Wohnungen beim Vermieter oder der Verwaltung nach dem Stand der Heizungsprüfung fragen.
- Den eigenen Gastarif mit Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und Grundpreis prüfen.
Einordnung
Die meisten Einstellungen kosten kein Geld und wirken an jedem Tag der Heizperiode. Eine Garantie für eine bestimmte Ersparnis gibt es nicht, weil Gebäude, Anlage und Nutzung sehr verschieden sind. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Verbrauch regelmäßig im Blick zu behalten und den aktuellen Preis pro Kilowattstunde zu kennen.
Wer Arbeiten an der Heizung in Auftrag gibt, sollte auch an die Steuer denken. Was Wartung und Optimierung 2026 noch bringen, zeigt unser Beitrag zum Handwerkerbonus. Wo die eigenen Heizkosten im Vergleich stehen, ordnet unser Überblick zum Heizspiegel 2026 ein.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60c Hydraulischer Abgleich
- Gebäudemodernisierungsgesetz, § 60a Fachkundige Personen
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026
- Energieberatung der Verbraucherzentrale, Nachtabsenkung
- Umweltbundesamt, FAQ zur Absenkung der Raumtemperatur und zum Warmwasser
- Umweltbundesamt, Richtiges Heizen
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