Ein Rechenzentrum kann beim Strom sparsam aussehen und beim Wasser schlecht abschneiden. Genau deshalb soll das neue EU-Label zwei Noten zeigen: eine für die Effizienz des Stromverbrauchs, eine für den Wasserbedarf. Eine einzige Gesamtnote sieht der am 21. September angenommene Rechtsakt nicht vor. Das ist der entscheidende Unterschied zum vertrauten Energielabel am Haushaltsgerät.
Die Kennzeichnung ist noch nicht in Kraft. Europäisches Parlament und Rat können dem delegierten Rechtsakt innerhalb von zwei Monaten widersprechen. Wenn er wie geplant wirksam wird, soll die EU-Datenbank bis zum 15. August 2027 erstmals elektronische Labels erzeugen. Heute trägt also noch kein Rechenzentrum eine Note nach diesen neuen Regeln.
Was die zwei Buchstaben messen
Stellen wir uns die Server als eigentliche Rechenarbeit vor. Damit sie laufen, braucht die Anlage zusätzlich Strom für Kühlung, Stromverteilung und andere Technik. Die Kennzahl Power Usage Effectiveness (PUE) setzt den gesamten Strombedarf ins Verhältnis zum Strom für die IT. Je näher sie an 1 liegt, desto kleiner ist dieser zusätzliche Anteil. Im EU-Anhang entspricht ein PUE-Wert bis 1,15 der Klasse A; über 1,9 steht G.
Die zweite Skala bewertet den Wasserbedarf im Verhältnis zur IT-Energie. Auch sie reicht von A bis G. Beide Klassen sind getrennt, weil der Versuch, Kühlung mit weniger Strom zu betreiben, Wasser kosten kann. Ob und wie stark das geschieht, hängt von der Anlage und ihrem Standort ab. Der Anhang verlangt deshalb ein Begleitdokument, das diesen Zielkonflikt sowie Klima und örtlichen Wasserstress erklärt. Ein günstiger PUE-Wert allein sagt zudem nichts darüber, wie viele Terawattstunden ein sehr großes Rechenzentrum insgesamt verbraucht.

Mehr Angaben, aber noch kein grünes Gesamturteil
Das Label soll außer den Effizienzklassen unter anderem die Energieherkunft, eine mögliche Unterstützung des Stromnetzes und die Bereitschaft zur Abwärmenutzung zeigen. „Bereit“ bedeutet dabei, dass ein Rechenzentrum technisch Wärme an externe Abnehmer abgeben könnte. Es beweist nicht, dass bereits Wohnungen damit beheizt werden. Der Rechtsakt sieht eine zusammengefasste Nachhaltigkeitsnote und eine Zertifizierung der gemeldeten Daten erst als mögliche spätere Erweiterungen vor. Die Kommission soll dies ab Ende 2028 prüfen.
Damit wird das Label zu einem Ausgangspunkt für Fragen: Wie hoch ist der Strombedarf insgesamt? Ist Wasser am Standort knapp? Wird Abwärme wirklich genutzt? Wer Anlagen vergleichen will, sollte zudem ähnliche Standorte und Größen betrachten. Die EU-Kommission bezeichnet gerade diese Vergleichbarkeit als Ziel, verspricht damit aber noch keine automatische Einsparung.
Wer erfasst wird und was noch offen ist
Nach der Kommissionsmitteilung betrifft die verpflichtende Kennzeichnung Rechenzentren mit mehr als 500 Kilowatt installierter IT-Leistung. Kleinere Anlagen können laut Rechtsakt freiwillig teilnehmen. Die Labels sollen aus Daten entstehen, die Betreiber bereits an eine europäische Datenbank melden. Für die erste Ausgabe ist der 15. August 2027 vorgesehen, danach ein jährlicher Rhythmus.
Eine schlechte Note würde nach diesem Beschluss allein noch kein Betriebsverbot auslösen. Verbindliche Mindeststandards für Rechenzentren sind ein getrenntes Vorhaben; dazu läuft derzeit eine Konsultation. Das neue Label könnte dennoch eine wichtige Lücke schließen: Wer über den Ausbau von KI und Cloud spricht, bekäme erstmals zwei sichtbare Buchstaben statt eines pauschalen Nachhaltigkeitsversprechens.
Quellen
- Europäische Kommission: Delegierter Rechtsakt C(2026) 3472 final, 21. September 2026.
- Europäische Kommission: Anhänge 1 bis 3 zum Rechtsakt, 21. September 2026.
- Europäische Kommission: Mitteilung zum Effizienzpaket für Rechenzentren, 22. September 2026.
- Europäische Kommission: Energy performance of data centres, Stand 23. September 2026.
Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.