Wer eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank kauft, begegnet den farbigen EU-Energielabeln. Künftig könnten Hersteller und Händler beim Bereitstellen dieser Angaben mehr digitale Wege nutzen. Der Rat der Europäischen Union hat am 6. November seine Position für eine Änderung der Regeln beschlossen. Ein fertiges Gesetz ist das noch nicht: Zunächst muss auch das Europäische Parlament seine Position festlegen.
Der Rat beschreibt einen Vorschlag, der die Kennzeichnung vereinfachen und zugleich Produktinformationen zugänglich halten soll. Er betrifft sowohl Energielabel für Geräte als auch Reifenlabel. Für Verbraucher sind besonders zwei Fragen interessant: Wie kommt das Label zum Produkt, und was passiert, wenn eine Skala erneuert wird?
Digital bereitstellen, auf Wunsch gedruckt
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll das Format des Labels, das ein Produkt begleitet, flexibler werden. Ein gedrucktes Exemplar soll auf Anfrage erhältlich bleiben. Das betrifft die Bereitstellung des Labels; daraus folgt nicht, dass die bekannten Energieklassen abgeschafft werden oder dass im Laden künftig keine Informationen mehr sichtbar sein sollen. Welche Einzelheiten am Ende gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Die farbige Skala hilft beim Vergleich innerhalb einer Produktgruppe. Wenn technische Verbesserungen dazu führen, dass sich viele Modelle in wenigen oberen Klassen sammeln, kann eine neue Einteilung wieder Unterschiede sichtbar machen. Das Produkt selbst verbraucht durch einen anderen Buchstaben nicht plötzlich mehr Strom: Es wird anhand der neuen Grenzen anders eingeordnet.
Bei einer solchen Umstellung müssen Hersteller und Händler ihre Angaben austauschen. Die EU-Kommission hatte bereits 2025 mit Beteiligten darüber gesprochen, wie sich gedruckte Labels und der Wechsel auf neue Skalen praktikabler organisieren lassen.
Mehr Zeit für ältere Kennzeichnungen
Im Ratsmandat steht eine Frist von vier Monaten: So lange dürften Produkte nach dem Umstellungstag noch mit dem alten Label verkauft werden. Für bestimmte Sonderfälle sieht der Rat zwölf Monate vor, etwa wenn Produkte nach dem Stichtag nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden oder der Lieferant seine Tätigkeit einstellt. Für einzelne Produktgruppen könnte diese Frist verlängert werden, damit funktionsfähige Waren nicht allein wegen der Umstellung entsorgt werden müssen.

Entscheidend ist der Bezugspunkt: Die Fristen beginnen nach dem jeweiligen Umstellungstag einer Produktgruppe. Es handelt sich nicht um einen allgemeinen Countdown ab dem Ratsbeschluss. Auch eine bereits vorhandene Maschine zu Hause muss wegen der geplanten Änderung nicht neu eingestuft oder ausgetauscht werden.
Weniger doppelte Daten, mehr Nachweise für Behörden
Hinter den Etiketten steht EPREL, die europäische Produktdatenbank für die Energiekennzeichnung. Dort hinterlegen Anbieter Angaben zu ihren Modellen. Der Vorschlag soll verhindern, dass Unternehmen dieselben Informationen für Behörden mehrfach eingeben müssen. Das kann die Verwaltung vereinfachen; wie viel Aufwand tatsächlich entfällt, lässt sich aus der Ratsposition allein nicht ablesen.
Bei Reifen soll außerdem die Dokumentation ergänzt werden: Prüfberichte sollen in einen Teil der Datenbank hochgeladen werden, der den Marktüberwachungsbehörden zugänglich ist. Der Rat präzisiert zudem, unter welchen Bedingungen die Kommission die Einteilung für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Geräusch aktualisieren könnte. Dazu wären nach seiner Position eine Folgenabschätzung und die Beteiligung der betroffenen Gruppen vorgesehen.
Was als Nächstes passiert
Die Kommission legte ihren Verordnungsvorschlag im Juni 2026 vor. Mit der Ratsposition haben die Mitgliedstaaten nun eine Grundlage für Verhandlungen. Diese beginnen laut Rat, sobald das Parlament seine eigene Haltung beschlossen hat. Der endgültige Text kann sich dabei noch ändern.
Für den nächsten Gerätekauf bleiben deshalb die derzeit geltenden Angaben maßgeblich. Wer Modelle vergleicht, kann neben der Klasse auch die jeweils ausgewiesenen Verbrauchswerte und die Bedingungen des betreffenden Labels beachten. Die angekündigten Fristen und digitalen Optionen sind zunächst ein Plan der Verhandlungspartner.
Quellen
- Rat der Europäischen Union: Position zur Vereinfachung der Energie- und Reifenkennzeichnung, 6. November 2026
- Europäische Kommission: Verordnungsvorschlag, 24. Juni 2026
- Europäische Kommission: Reality Check zur Produktgesetzgebung, 8. Dezember 2025
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