Erneuerbare Energien

Mehr Gebote für große Dachsolaranlagen

Die Nachfrage nach Förderung für große Dachsolaranlagen ist gestiegen. Nach Ausschlüssen wurden 288 Megawatt bezuschlagt.

Von Wolfgang

04. Nov. 20263 Min. Lesezeit

Solardach mit Artikelüberschrift

Für große Solaranlagen auf Gebäuden sind in Deutschland deutlich mehr Fördergebote eingegangen als in der vorherigen Runde. Die Bundesnetzagentur erhielt für den Termin 1. Oktober 177 Angebote mit zusammen 347 Megawatt Leistung. Nach der Prüfung bekamen 143 Gebote über insgesamt 288 Megawatt einen Zuschlag. Ausgeschrieben waren 296 Megawatt.

Damit reichte die beantragte Leistung zunächst über das ausgeschriebene Volumen hinaus. Nach Ausschlüssen blieb die vergebene Menge knapp darunter. Das geht aus den am 3. November veröffentlichten Ergebnissen der Bundesnetzagentur hervor. Die Behörde nennt keine Ursache für das gestiegene Interesse.

Mehr Gebote, aber nicht alle zugelassen

Im Juni hatten 125 Gebote zusammen 238 Megawatt umfasst; im Februar waren es 177 Megawatt. Die jüngste Runde setzt damit einen Anstieg der angebotenen Leistung fort. Im Juni hatten nach Angaben der Behörde 108 Gebote mit 209 Megawatt einen Zuschlag erhalten.

Für Oktober schloss die Behörde 34 Gebote mit insgesamt 58 Megawatt vom Verfahren aus. Die übrigen 143 Gebote über 288 Megawatt wurden zugelassen und bezuschlagt. Eingereichte und bezuschlagte Leistung beschreiben also unterschiedliche Schritte: Ein eingegangenes Gebot ist noch keine Förderzusage.

Die Zahlen sagen auch noch nicht, wie viele Anlagen tatsächlich gebaut sind. Ein Zuschlag gehört zum Förderverfahren für ein geplantes Projekt. Erst wenn Anlagen errichtet werden und Strom erzeugen, wird aus der zugesagten Leistung reale Stromproduktion.

Was wird eigentlich ausgeschrieben?

Das Verfahren betrifft größere Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden und an Lärmschutzwänden. Laut Verfahrensbeschreibung der Bundesnetzagentur beziehen sich die Gebote auf Anlagen mit mehr als 1.000 Kilowattpeak. Das ist die Nennleistung unter festgelegten Testbedingungen. Eine kleine private Solaranlage auf einem Einfamilienhaus ist damit nicht der Gegenstand dieser Runde.

Megawatt beschreiben die Leistung, nicht die Strommenge über ein Jahr. Wie viel Strom eine Anlage erzeugt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Sonnenlicht auf die Module trifft. Die Kilowattstunde misst dagegen eine erzeugte oder verbrauchte Energiemenge. Beide Einheiten beantworten verschiedene Fragen.

Schematischer Vergleich der Anlagenleistung eines Solardachs mit der erzeugten Strommenge am Zähler
Leistung und Strommenge beschreiben unterschiedliche Größen. Darstellung schematisch. (Quelle: KI generiert)

Wer ein Projekt anbietet, nennt sowohl dessen Leistung als auch einen Gebotswert in Cent je Kilowattstunde. Dieser Wert bestimmt im Verfahren den anzulegenden Wert für den Zahlungsanspruch des Projekts. Sind mehr zulässige Gebote vorhanden als das Volumen erlaubt, erhalten die günstigsten Gebote zuerst einen Zuschlag. Bleibt die zulässige Menge darunter, erhalten alle zulässigen Gebote einen Zuschlag.

Was der Preis aussagt

Die erfolgreichen Gebote lagen in der Oktoberrunde zwischen 8,50 und 10 Cent pro Kilowattstunde. Der nach Leistung gewichtete Durchschnitt betrug 9,67 Cent, nach 9,72 Cent in der Junirunde. Größere bezuschlagte Gebote zählen bei diesem Durchschnitt stärker als kleinere.

Der Wert ist kein Preis, den Haushalte auf ihrer Stromrechnung zahlen. Er gehört zum Fördermechanismus für die angebotenen Projekte. Aus dem Vergleich der beiden Runden lässt sich ablesen, dass der durchschnittliche Zuschlagswert nahezu gleich blieb; warum einzelne Bieter gerade diese Werte gewählt haben, verraten die veröffentlichten Ergebnisse nicht.

Das größte bezuschlagte Volumen entfiel auf Nordrhein-Westfalen: 38 Zuschläge mit zusammen 66 Megawatt. Es folgen Hessen mit 30, Brandenburg mit 28 und Niedersachsen mit 27 Megawatt. Diese Verteilung beschreibt die Standorte der bezuschlagten Gebote, nicht die bereits installierte neue Leistung.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.