Erneuerbare Energien

Warum bei Biomasse weniger Förderung vergeben wird

Die Bundesnetzagentur vergibt weniger Biomasse-Förderung als ausgeschrieben. Zwei Schritte erklären den Abstand.

Von Wolfgang

04. Nov. 20263 Min. Lesezeit

Biomasseanlage mit Artikelüberschrift

Bei der jüngsten Ausschreibung für Biomasseanlagen ist deutlich weniger Leistung gefördert worden als ursprünglich angeboten. Die Bundesnetzagentur schrieb 617 Megawatt aus, erhielt aber nur Gebote über 442 Megawatt. Nach der Prüfung und einer gesetzlichen Mengenbegrenzung gingen Zuschläge für 319 Megawatt an 244 Gebote.

Der Abstand hat zwei Gründe: Es wurden weniger Projekte angeboten als ausgeschrieben. Außerdem sieht das Verfahren bei einer solchen Unterzeichnung eine Kürzung der Zuschlagsmenge vor. Warum sich Betreiber mit ihren Projekten in dieser Runde zurückhielten, geht aus den am 3. November veröffentlichten Ergebnissen nicht hervor.

Was bedeutet ein Zuschlag?

In der Ausschreibung bieten Betreiber für Strom aus Biomasseanlagen einen Wert in Cent pro Kilowattstunde. Ein erfolgreicher Zuschlag legt einen Wert für die Förderung fest. Die angebotene Menge wird dagegen in Kilowatt oder Megawatt angegeben: Sie beschreibt die Leistung einer Anlage, also wie viel Strom sie unter entsprechenden Bedingungen gleichzeitig bereitstellen kann.

Die Kilowattstunde misst eine Strommenge über die Zeit. Ein Megawatt bezuschlagte Leistung bedeutet deshalb nicht, dass schon eine bestimmte Menge Strom erzeugt wurde. Ein Zuschlag zeigt auch nicht automatisch, dass eine neue Anlage bereits gebaut ist. An der Runde nahmen sowohl neue als auch bestehende Anlagen teil.

Biomasse kann auf verschiedenen Wegen zur Stromerzeugung dienen. Bei einer Biogasanlage etwa vergären organische Stoffe in einem geschlossenen Behälter. Das entstehende Gas kann ein Blockheizkraftwerk antreiben, das Strom und Wärme erzeugt. Die Grafik zeigt diesen einen Weg schematisch; nicht jede Biomasseanlage arbeitet nach demselben Prinzip.

Schematischer Weg von Biomasse über Fermenter und Biogas zu Strom und Wärme
Ein möglicher Weg von Biomasse zu Strom und Wärme, schematisch dargestellt. (Quelle: KI generiert)

Weshalb nicht alle zulässigen Gebote gewinnen

Für die Runde zum 1. Oktober gingen 328 Gebote über insgesamt 442 Megawatt ein. Das lag schon unter den ausgeschriebenen 617 Megawatt. Die Behörde schloss 39 Gebote vom Verfahren aus; anschließend erhielten 244 Gebote über 319 Megawatt einen Zuschlag.

Bei Unterzeichnung greift eine gesetzliche Mengensteuerung. Die Bundesnetzagentur begrenzt die Vergabe auf rund 80 Prozent der Leistung der zugelassenen Gebote. Nach ihrer Beschreibung des Verfahrens werden die günstigsten noch nicht bezuschlagten Gebote berücksichtigt, bis die Schwelle erstmals überschritten ist. Deshalb kann auch ein zulässiges Gebot ohne Zuschlag bleiben.

Die 80 Prozent beziehen sich auf die zugelassenen Gebote, nicht auf die ursprünglich ausgeschriebenen 617 Megawatt und auch nicht auf alle eingereichten 442 Megawatt. Zwischen Einreichung und Zulassung liegt die Prüfung. Die veröffentlichten gerundeten Zahlen erlauben es nicht, aus der Zahl der ausgeschlossenen Gebote allein deren Leistung abzulesen.

Neue und bestehende Anlagen

Von der bezuschlagten Leistung entfielen nach Angaben der Behörde 24 Prozent auf Neuanlagen und 76 Prozent auf Bestandsanlagen mit Anschlussförderung. Ein Großteil der geförderten Leistung gehört damit zu Anlagen, die bereits existieren. Das Ergebnis ist nicht gleichzusetzen mit einem Bauprogramm für 319 Megawatt neue Kraftwerksleistung.

Die größten Zuschlagsmengen entfielen auf Standorte in Niedersachsen mit 85 Megawatt und Bayern mit 61 Megawatt. Es folgen Schleswig-Holstein mit 40 und Nordrhein-Westfalen mit 33 Megawatt. Die Zahlen beschreiben die Standorte erfolgreicher Gebote dieser Runde, nicht die gesamte Biomasseleistung der Länder.

Was die Zuschlagswerte aussagen

Die erfolgreichen Gebotswerte lagen zwischen 13,95 und 19,80 Cent pro Kilowattstunde. Der nach Leistung gewichtete Durchschnitt betrug 18,75 Cent. Bei diesem Mittelwert zählen größere bezuschlagte Gebote stärker als kleinere.

Diese Werte sind keine Strompreise auf der Haushaltsrechnung. Sie gehören zur Berechnung des Förderanspruchs für die Stromerzeugung. Was Verbraucher zahlen, lässt sich aus dem Zuschlagswert allein nicht ablesen.

Auch in der vorherigen Biomasserunde hatte die eingereichte Menge unter dem ausgeschriebenen Volumen gelegen. Die Behörde beschreibt damit ein wiederholtes Ergebnis; eine Erklärung dafür, welche wirtschaftlichen oder anderen Gründe einzelne Betreiber von einem Gebot abhielten, liefert die aktuelle Mitteilung nicht.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.