Erneuerbare Energien

Wärmepumpe: Wann sich ein zweiter Stromzähler lohnt

Ein günstiger Wärmepumpentarif allein reicht nicht: So vergleichen Sie Zählerkosten, Netzentgelte und Verbrauch.

Von Wolfgang

31. Okt. 20264 Min. Lesezeit

Wärmepumpe und Stromzähler mit Artikelüberschrift

Die Antwort steht in der Jahresrechnung

Ein zweiter Stromzähler für die Wärmepumpe lohnt sich, wenn der günstigere Bezug mehr spart, als zusätzlicher Vertrag und Messung kosten. Entscheidend ist nicht allein der Preis pro Kilowattstunde. Auch die pauschale Netzentgeltminderung, die bei gemeinsamer Messung möglich sein kann, gehört in den Vergleich.

Ein fiktives Beispiel zeigt die Rechnung: Eine Wärmepumpe benötigt 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Bei gemeinsamer Messung kostet die Kilowattstunde angenommen 30 Cent, bei einem separaten Tarif 25 Cent. Das macht zunächst 200 Euro Unterschied. Kostet der zweite Vertrag samt zusätzlicher Messung 120 Euro im Jahr mehr, bleiben 80 Euro. Ein einmaliger Umbau für 400 Euro wäre unter diesen unveränderten Annahmen nach fünf Jahren ausgeglichen.

Die Zahlen sind bewusst frei gewählt und keine Tarifempfehlung. Vor allem gilt: Sind die 30 und 25 Cent bereits die tatsächlich angebotenen Endpreise einschließlich aller berücksichtigten Netzentgelte, dürfen diese Vorteile nicht nochmals abgezogen werden. Eine Pauschale für die gemeinsame Messung, die in diesem einfachen Beispiel noch fehlt, kann den Vorteil des zweiten Zählers verringern oder umkehren.

Ein Zähler oder zwei: Was wird gemessen?

Bei gemeinsamer Messung laufen Haushaltsgeräte und Wärmepumpe über denselben Stromzähler und grundsätzlich denselben Liefervertrag. Ein zweiter Zähler erfasst den Wärmepumpenstrom getrennt. Das ermöglicht einen eigenen Tarif; zugleich entstehen je nach Angebot weitere feste Kosten.

Schema eines gemeinsamen Stromzählers für Haushalt und Wärmepumpe sowie zweier getrennter Zähler
Gemeinsame und getrennte Messung im vereinfachten Vergleich. (Quelle: KI generiert)

Für die Rechnung braucht es den Jahresverbrauch der Wärmepumpe. Liegt er nicht vor, hilft eine Schätzung, etwa mit Unterstützung der Energieberatung. Ein einzelner Wintermonat reicht nicht aus: Der Bedarf schwankt mit der Jahreszeit. Bei einem Tarif mit zwei Preiszeiten müssen auch die jeweiligen Verbrauchsmengen bekannt sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Was die Netzentgelt-Module ändern

Das Netzentgelt ist der Preisbestandteil für die Nutzung des Stromnetzes. Für angemeldete steuerbare Verbrauchseinrichtungen sieht die Bundesnetzagentur verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung vor. Die Voraussetzungen hängen unter anderem vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der Anmeldung ab. Der Netzbetreiber darf die Leistung im Bedarfsfall nach den geltenden Regeln begrenzen.

Modul 1 reduziert das Netzentgelt pauschal. Die Pauschale gilt pro Marktlokation, also vereinfacht für die betreffende Abrechnungsstelle, auch wenn dort mehrere steuerbare Geräte angeschlossen sind. Ein separater Wärmepumpenzähler ist für diese Pauschale nicht grundsätzlich nötig.

Modul 2 setzt dagegen einen separaten Zähler voraus. Der verbrauchsabhängige Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt auf 40 Prozent des üblichen Werts. Das bedeutet nicht, dass die gesamte Stromrechnung um 60 Prozent sinkt: Der Lieferpreis enthält weitere Bestandteile. Für den Verbrauch am separaten Zähler darf der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur keinen Netzentgelt-Grundpreis erheben. Andere Kosten für Messung und Vertrag können dennoch anfallen.

Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte. Wer Verbrauch in günstigere Zeitfenster verschieben kann, kann damit profitieren; die örtlichen Zeitfenster und der Vertrag entscheiden über das Ergebnis. Mit Modul 2 lässt sich Modul 3 nicht kombinieren. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend.

So vergleichen Sie zwei konkrete Angebote

Bitten Sie zunächst um die Jahreskosten für das bestehende gemeinsame Messkonzept und für die geplante getrennte Messung. Nutzen Sie für beide dieselbe Verbrauchsannahme und vergleichen Sie Bruttopreise für denselben Zeitraum. Haushaltsstrom, Wärmepumpenstrom, Grundpreise und Messstellenbetrieb müssen vollständig berücksichtigt sein. Bei zwei Tarifen mit Hoch- und Niedertarif sind die Mengen je Zeitfenster einzusetzen.

Prüfen Sie, welche Netzentgeltminderung tatsächlich im Angebot oder auf der Rechnung ankommt. Die Bundesnetzagentur verlangt einen transparenten Ausweis, verpflichtet den Lieferanten aber nicht in jedem bestehenden Vertrag automatisch zur Weitergabe. Fragen Sie deshalb beim Lieferanten nach und lassen Sie sich die Konditionen bestätigen. Eine auf dem Papier niedrigere Netzkomponente ist noch keine vollständige persönliche Ersparnis.

Bei eigener Solaranlage sollte ein Fachbetrieb außerdem das Messkonzept prüfen: Der Umbau kann verändern, wie selbst erzeugter Strom den Verbrauchern zugeordnet wird. Auch ein nötiger Zählerschrankumbau gehört in die Kostenbetrachtung. Teilen Sie einmalige Kosten durch den erwarteten jährlichen Vorteil, erhalten Sie eine einfache Amortisationsdauer. Preise und Verbrauch können sich während dieser Zeit ändern.

Ist der jährliche Vorteil nach allen laufenden Kosten negativ, bezahlt sich der zweite Zähler unter diesen Annahmen nicht. Liegt er knapp über null, kann ein teurer Umbau viele Jahre brauchen. Dann ist es besonders sinnvoll, die gemeinsame Messung mit der tatsächlich verfügbaren Pauschale und den konkreten Vertragsbedingungen gegenzurechnen.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.