Vodafone-Urteil: Warum Kündigenkönnen keine Preiserhöhung erlaubt
Der EuGH trennt das Recht auf Vertragsänderung vom Recht zur Kündigung. Das stärkt den Schutz laufender Internetverträge, lässt mögliche Rückzahlungen aber noch offen.
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Der EuGH trennt das Recht auf Vertragsänderung vom Recht zur Kündigung. Das stärkt den Schutz laufender Internetverträge, lässt mögliche Rückzahlungen aber noch offen.
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