
Die DekaBank bringt den Kryptohandel in die App Sparkasse. Eine Order kostet 0,99 Euro, dazu kommt ein Spread, den die Bank nicht beziffert. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie prüfen, ob Ihre Sparkasse mitmacht, was kleine Orders wirklich kosten und wo die Grenzen des Angebots liegen.
Die DekaBank hat am 19. Oktober 2026 ein Krypto-Angebot für Kundinnen und Kunden der Sparkassen gestartet. Über die App Sparkasse lassen sich damit Bitcoin, Ethereum, Solana, XRP und Polygon kaufen und verkaufen. Jede Order kostet 0,99 Euro. Ob eine Sparkasse das Angebot einführt, entscheidet jedes Institut selbst.
Kurz gesagt
Der Kryptohandel der Deka ist zum Start nur bei wenigen Sparkassen verfügbar. Bei kleinen Beträgen macht die feste Gebühr von 0,99 Euro einen spürbaren Anteil aus und hinzu kommt ein Spread, den die Bank nicht beziffert. Die Coins bleiben in der Sammelverwahrung der Deka und lassen sich nicht auf eine eigene Wallet übertragen.
Was die Deka anbietet
Das Angebot läuft unter dem Namen „Krypto powered by Deka“. Es ist in der App Sparkasse in einem eigenen Bereich der Themenwelt „Anlegen“ untergebracht. Ein Wertpapierdepot ist laut Pressemitteilung nicht nötig. Kunden eröffnen in der App ein eigenes Krypto-Konto bei der DekaBank.
Zum Start stehen fünf Kryptowährungen zur Auswahl. Das sind Bitcoin, Ethereum, Solana, XRP und Polygon. Weitere Kryptowerte nennt die Deka in ihrer aktuellen Liste der unterstützten Kryptowerte nicht.
Das Angebot ist beratungsfrei. Es richtet sich nach Angaben der Deka ausschließlich an volljährige Kunden, die ihre Anlageentscheidungen selbst treffen. In der Sparkasse gibt es dazu ausdrücklich keine Beratung. Die DekaBank prüft laut ihren Sonderbedingungen auch nicht, ob ein Geschäft für den Kunden angemessen oder geeignet ist.
Rechtlich stützt sich die Deka auf die europäische Kryptoverordnung MiCAR. Die Bank bezeichnet sich als notifizierte Kryptowerte-Dienstleisterin und nennt eine Lizenz der BaFin aus dem Jahr 2025. Handel, Verwahrung und Kundensupport liegen damit bei der DekaBank selbst.
So prüfen Sie, ob Ihre Sparkasse dabei ist
Die Deka führt auf ihrer Krypto-Website eine Liste der kooperierenden Sparkassen. Beim Abruf am 24. Oktober 2026 standen dort fünf Institute. Das sind die Frankfurter Sparkasse, die Taunus Sparkasse, die Sparkasse Karlsruhe, die Sparkasse Rottal-Inn und die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe.
Die Einführung erfolgt laut Deka schrittweise über die kommenden Monate. Wer seine Sparkasse nicht auf der Liste findet, kann in der App nachsehen. Ist das Angebot freigeschaltet, erscheint es in der Themenwelt „Anlegen“. Fehlt es dort, hilft eine kurze Nachfrage bei der eigenen Filiale.
Voraussetzung ist ein Girokonto bei einer teilnehmenden Sparkasse und die App Sparkasse. Die Eröffnung des Krypto-Kontos dauert nach Angaben der Deka nur wenige Minuten. Freigaben laufen über die gewohnten Sicherungsverfahren der App wie pushTAN.
Was eine Order wirklich kostet
Die Preisinformation der DekaBank in der Fassung vom September 2026 nennt ein Transaktionsentgelt von 0,99 Euro für jeden Kauf und jeden Verkauf. Eine Mindestordergröße gibt es nicht. Die maximale Ordergröße liegt bei 250.000 Euro je Transaktion. Registrierung, Verwahrung, Bestandsanzeige und Berichte sind kostenfrei.
Der zweite Kostenblock ist weniger sichtbar. Die Deka handelt im sogenannten Request-for-Quote-Verfahren. Der Kunde erhält auf Anfrage einen Preis, der für kurze Zeit verbindlich ist. Dieser Preis beruht auf einem Marktreferenzpreis zuzüglich eines DekaBank-eigenen Spreads.
Wie hoch dieser Spread ist, steht in der Preisinformation nicht. Bei größeren Volumina oder starken Kursschwankungen kann die Deka die Preisbildung zudem anpassen, etwa über einen höheren Spread oder eine kürzere Gültigkeit des Angebots. Die folgende Rechnung zeigt deshalb nur den Anteil der festen Gebühr.
| Ordervolumen | Gebühr beim Kauf | Anteil am Betrag | Gebühr für Kauf und Verkauf | Anteil am Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 25 Euro | 0,99 Euro | 3,96 % | 1,98 Euro | 7,92 % |
| 50 Euro | 0,99 Euro | 1,98 % | 1,98 Euro | 3,96 % |
| 100 Euro | 0,99 Euro | 0,99 % | 1,98 Euro | 1,98 % |
| 1.000 Euro | 0,99 Euro | rund 0,1 % | 1,98 Euro | rund 0,2 % |
Die Werte für Kauf und Verkauf unterstellen, dass der Verkauf zum gleichen Betrag erfolgt. Der Spread kommt in jedem Fall zweimal hinzu. Wer 25 Euro anlegt und später verkauft, braucht also fast 8 Prozent Kursgewinn, um allein die festen Gebühren auszugleichen.
Für kleine Sparbeträge ist das Modell deshalb teuer. Bei Beträgen ab einigen Hundert Euro fällt die Festgebühr kaum ins Gewicht. Dann entscheidet vor allem der Spread über die Kosten. Vor jeder Order lohnt ein Vergleich des angezeigten Preises mit einem aktuellen Marktkurs.
Wer die Coins verwahrt und wo der Haken liegt
Die Deka verwahrt die Kryptowerte zentral in einer gemeinsam verwalteten Omnibus-Wallet je Blockchain. Die privaten Schlüssel hält sie treuhänderisch. Welche Coins welchem Kunden gehören, hält die DekaBank in ihren eigenen Systemen fest. Einen eigenen Private Key bekommen Kunden nicht.
Das hat Folgen für alle, die ihre Coins selbst verwahren möchten. Eine Auslieferung ist nur an Wallet-Adressen bestimmter Kryptowerte-Dienstleister möglich, die die Deka freigibt. In der aktuellen Liste stehen vier Anbieter, Crypto Finance (Deutschland), Tangany, Börse Stuttgart Digital Custody und Bullish Europe. Eine Übertragung auf andere Adressen schließt die Deka aus, also auch auf eine eigene Hardware-Wallet.
Die Auslieferung an diese Anbieter ist laut Preisinformation kostenfrei, sofern der Mindestwert je Kryptowert erreicht ist. Extern gekaufte Kryptowerte können laut Kundeninformation nur institutionelle Kunden bei der Deka einliefern. Wie eigene Wallets funktionieren, erklärt unser Beitrag Bitcoin-Wallets verstehen.
Für den Fall einer Insolvenz der DekaBank verweist die Bank auf das Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Danach sind die Kryptowerte der Kunden geschützt und werden getrennt von den Eigenbeständen der Bank verwahrt. Eine Einlagensicherung wie beim Tagesgeld gibt es dagegen nicht. Die Deka schreibt selbst, dass Kryptowährungen im Gegensatz zu Bankeinlagen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen.
Das größte Risiko bleibt der Kurs. Die Deka weist auf starke Schwankungen bis hin zum Totalverlust hin. In besonderen Marktsituationen, bei technischen Störungen oder während Wartungsfenstern kann der Handel zudem eingeschränkt sein. Grundlagen zu Kauf und Risiken erklärt unser Ratgeber Bitcoin verstehen.
Was bei der Steuer gilt
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen fallen in der Regel unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 des Einkommensteuergesetzes. Steuerpflichtig sind sie, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Nach Ablauf dieser Frist bleibt ein Verkaufsgewinn in der Regel steuerfrei.
Für kurzfristige Gewinne gibt es eine Freigrenze. Laut Gesetz bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Da es sich um eine Freigrenze handelt, ist bei Überschreiten der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Weitere Details regelt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025. Danach gilt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung als Veräußerung und setzt die Frist neu in Gang. Für die Reihenfolge verkaufter Coins erlaubt das Ministerium vereinfachend die Annahme, dass die zuerst gekauften zuerst verkauft werden. Eine Verlängerung der Frist auf zehn Jahre kommt bei Währungs-Token laut BMF nicht zur Anwendung.
Die DekaBank ist nach eigenen Angaben nicht zum Steuerabzug verpflichtet. Kunden müssen die steuerlichen Folgen selbst prüfen und Gewinne in der Steuererklärung angeben. Zugleich meldet die Bank nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz jährlich Daten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern. Wer unsicher ist, sollte eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen.
Sparkasse, Volksbank oder Neobroker
Die Volks- und Raiffeisenbanken haben einen ähnlichen Weg gewählt. Die DZ BANK hat Ende Dezember 2025 die MiCAR-Zulassung für ihre Plattform „meinKrypto“ erhalten. Die Wallet wird in die VR Banking App integriert und richtet sich ebenfalls an Selbstentscheider. Auch hier entscheidet jede Genossenschaftsbank selbst über die Einführung.
Zum Start nannte die DZ BANK Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Cardano. Die Verwahrung übernimmt dort Boerse Stuttgart Digital Custody. Wer bereits Kunde einer Volksbank ist, sollte Gebühren und Spread dort auf dieselbe Weise prüfen wie bei der Sparkasse.
Neobroker und Kryptobörsen bieten Kryptohandel außerhalb der Hausbank an. Die Sparkassen-Lösung bietet vor allem das gewohnte Banking-Umfeld. Für einen fairen Vergleich zählt bei jedem Anbieter der Gesamtpreis aus Gebühr und Kursaufschlag, wie unser Beitrag zum 1-Euro-Klick bei Neobrokern zeigt. Für Aktien und ETFs in der App Sparkasse lohnt ein Blick auf unseren Beitrag zu S-Neo und Wertpapieren in der Sparkassen-App.
Bei unbekannten Anbietern ist Vorsicht geboten. Zugelassene Kryptowerte-Dienstleister veröffentlicht die BaFin in ihrer Unternehmensdatenbank. Die ESMA führt zusätzlich ein europäisches Register. Wie Betrüger mit falschen Lizenznummern arbeiten, zeigt unser Bericht zur BaFin-Warnung vor Auextrade.
Checkliste vor dem ersten Kauf
- Prüfen, ob die eigene Sparkasse in der Liste der Deka steht oder das Angebot in der App unter „Anlegen“ zeigt.
- Nur Geld einsetzen, dessen vollständigen Verlust man verkraften kann.
- Den angezeigten Kaufpreis vor der Order mit einem aktuellen Marktkurs vergleichen.
- Kleine Beträge eher bündeln, weil die feste Gebühr bei Mini-Orders stark ins Gewicht fällt.
- Vorher klären, ob die Coins später auf eine eigene Wallet sollen. Das ist bei der Deka nicht möglich.
- Kauf- und Verkaufsdaten sowie die Abrechnungen aus dem ePostfach für die Steuer aufbewahren.
- Bei steuerlichen Fragen eine Steuerberatung einbeziehen.
Wer den Vertrag abgeschlossen hat, kann ihn laut Verbraucherinformation der Deka innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Widerrufsfunktion findet sich in der App Sparkasse im Bereich der DekaBank unter „Services“.
Fazit
Das Krypto-Angebot der Deka macht den Einstieg für Sparkassen-Kunden bequem. Die Kosten sind transparent, solange es um die feste Gebühr geht. Der Spread bleibt eine unbekannte Größe. Bei kleinen Beträgen kostet die Festgebühr einen großen Teil des Einsatzes.
Der wichtigste Haken ist die Verwahrung. Wer seine Coins selbst kontrollieren will, kann sie nicht auf eine eigene Wallet holen. Für Anleger, denen das Banking-Umfeld wichtiger ist als die volle Kontrolle, kann das Angebot dennoch passen. Eine Anlageempfehlung ist das nicht.
Quellen
- DekaBank, Pressemitteilung „DekaBank startet Krypto-Angebot für Sparkassen-Kundinnen und -Kunden“ (19.10.2026)
- DekaBank, Krypto-Angebot, Überblick, Chancen und Risiken
- DekaBank, Kooperierende Sparkassen und unterstützte Währungen
- DekaBank, MiCAR-Informationen für Retail-Kunden
- DekaBank, Preisinformation für Kryptowerte (Fassung September 2026, PDF)
- DekaBank, Kundeninformation für Kryptowerte (PDF)
- DekaBank, Auslieferung an zugelassene Kryptowerte-Dienstleister (Fassung Oktober 2026, PDF)
- DekaBank, Informationen für Verbraucher für Kryptowerte (PDF)
- DekaBank, Basisinformation zum Kryptowertehandel (PDF)
- DekaBank, Sonderbedingungen Kryptowerte (PDF)
- Gesetze im Internet, § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte
- Bundesministerium der Finanzen, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (06.03.2025)
- BaFin, Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR
- DZ BANK, Pressemitteilung „DZ BANK erhält MiCAR-Zulassung für Handel mit Kryptowerten“ (12.01.2026)
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