Kfz-Versicherung 2027: Typklasse prüfen und wechseln

Kfz-Versicherung 2027: Typklasse prüfen und bis 30. November wechseln

Für mehr als 12 Millionen Autofahrende ändert sich 2027 die Typklasse. So prüfen Sie Ihre Einstufung und kündigen fristgerecht bis zum 30. November.

Von Wolfgang

21. Okt. 20268 Min. Lesezeit

Hände halten zwei Schreiben von Kfz-Versicherern über einem Holztisch, daneben Autoschlüssel, Fahrzeugpapiere, Kaffeetasse und Smartphone, draußen parkt ein Auto im Herbstlaub
Hände halten zwei Schreiben von Kfz-Versicherern über einem Holztisch, daneben Autoschlüssel, Fahrzeugpapiere, Kaffeetasse und Smartphone, draußen parkt ein Auto im Herbstlaub

Der Versichererverband GDV hat die Typklassen für 2027 veröffentlicht. Für mehr als 12 Millionen Autofahrende ändert sich die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht. Wir zeigen, wie Sie Ihre Einstufung prüfen und welche Kündigungsfristen gelten.

Die neuen Typklassen 2027 sind seit dem 30. September 2026 bekannt. Rund 7,4 Millionen Autofahrende kommen in der Kfz-Haftpflicht in eine höhere Klasse, rund 5,1 Millionen in eine niedrigere. Ob Ihr Beitrag steigt, zeigt erst die Rechnung Ihres Versicherers. Beginnt Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar, muss eine Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer sein.

Kurz gesagt

Ihre Typklasse finden Sie kostenlos mit den Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein in der Abfrage der Versicherer. Endet Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Steigt der Beitrag wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif, können Sie außerdem innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

Was der GDV am 30. September veröffentlicht hat

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet einmal im Jahr die Schadenbilanzen fast aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die aktuelle Typklassenstatistik umfasst rund 33.000 Modelle und die Schadenjahre 2023 bis 2025. Für fast 30 Millionen Autofahrende bleibt die Haftpflicht-Typklasse gleich. Das sind 71 Prozent.

In der Kaskoversicherung behalten nach GDV-Angaben 67 Prozent der Voll- und Teilkaskoversicherten ihre Typklasse. Meist geht es nur um eine oder zwei Klassen nach oben oder unten. Der VW T7 Multivan 2.0 TDI etwa rückt in der Haftpflicht laut GDV zwei Klassen nach unten.

Schon am 9. September 2026 hatte der GDV die Regionalklassen 2027 für die 413 Zulassungsbezirke vorgelegt. In 63 Bezirken mit 5,2 Millionen Autofahrenden verbessert sich die Haftpflicht-Regionalklasse, in 46 Bezirken mit 4,8 Millionen steigt sie. In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrenden bleibt sie gleich.

Die schlechteste Schadenbilanz hat erneut Offenbach. Dort liegen die Schäden fast 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Am besten schneidet der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg ab, mit Schäden rund 33 Prozent unter dem Schnitt.

Typklasse und Regionalklasse einfach erklärt

Die Typklasse zeigt, wie viele und wie teure Schäden ein Automodell im Vergleich zu anderen Modellen verursacht. In der Haftpflicht zählen Schäden bei Dritten, etwa Auffahrunfälle und Parkrempler. In der Kasko zählen Schäden am eigenen Auto durch Diebstahl, Wildunfälle, Hagel oder Sturm.

Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle ab. Deshalb wirken sich dort Reparaturkosten, Ersatzteilpreise und Wiederbeschaffungswert stark aus. Der GDV nennt dafür eine Faustregel. Teure Autos mit teuren Ersatzteilen haben meist eine höhere Kasko-Typklasse.

Die Skalen sind unterschiedlich lang. In der Kfz-Haftpflicht reichen die 16 Typklassen von 10 bis 25. Die Vollkasko hat 25 Klassen von 10 bis 34, die Teilkasko 24 Klassen von 10 bis 33. Je niedriger die Klasse, desto günstiger wirkt sie sich auf den Beitrag aus.

Die Regionalklasse richtet sich nach dem Zulassungsbezirk, in dem der Halter wohnt. Der Ort eines Unfalls spielt dafür keine Rolle. Für die Haftpflicht gibt es 12 Regionalklassen, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16. Welches Gewicht die Versicherung in den Gesamtkosten eines Autos hat, zeigt unser Vergleich E-Auto oder Verbrenner.

Beide Statistiken sind für die Versicherer unverbindlich. Sie können sie für Neuverträge sofort anwenden, für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr. Aus der Typklasse allein lässt sich laut GDV kein Beitrag ableiten. Auch Regionalklasse, Jahresfahrleistung und Reparaturkosten zählen.

So prüfen Sie Ihre Einstufung

Für die Abfrage brauchen Sie die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN). Beide Nummern stehen im Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung heißt. Mit ihnen finden Sie Ihr Modell in der kostenlosen Typklassenabfrage der Versicherer. Sie zeigt den Stand vom 30. September 2026.

Vergleichen Sie das Ergebnis dann mit Ihrem Versicherungsschein. Laut den Musterbedingungen des GDV steht dort, welcher Typklasse und welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet wurde. Ändert sich eine Klasse, wird die Beitragsänderung mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.

Die eigentliche Antwort liefert die Beitragsrechnung für 2027. Erst dort sehen Sie, wie Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und Tarif zusammenwirken. Eine Erhöhung muss Ihnen der Versicherer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen.

Die Fristen für Kündigung und Wechsel im Überblick

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Anlässe, zu denen Sie kündigen können. Grundlage sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des GDV vom 13. Oktober 2026.

Die AKB sind Musterbedingungen. Versicherer dürfen davon abweichen. Maßgeblich sind deshalb immer die Bedingungen in Ihrem Vertrag.

Anlass Frist Wann der Vertrag endet Grundlage
Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf zugehen, bei Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr also bis zum 30. November Zum Ablauf des Versicherungsjahres AKB G.2.1, VVG § 11
Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif Ein Monat nach Zugang der Mitteilung Sofort, frühestens wenn die Erhöhung wirksam würde AKB G.2.7 und J.4, VVG § 40
Nach einem Schadenfall Ein Monat nach Ende der Verhandlungen über die Entschädigung oder nach Anerkennung oder Ablehnung in der Haftpflicht Sofort oder später, spätestens zum Ablauf des Vertrags AKB G.2.3 und G.2.4, VVG §§ 92 und 111
Kauf eines gebrauchten Autos mit übergegangenem Vertrag Ein Monat nach dem Erwerb, bei Unkenntnis ab Kenntnis Sofort oder spätestens zum Ablauf des Vertrags AKB G.2.5, VVG § 96
Geänderte Verwendung des Autos mit mehr als 10 Prozent Mehrbeitrag Ein Monat nach Zugang der Mitteilung Ohne Einhaltung einer Frist AKB G.2.8

Bei allen Fristen zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. So steht es ausdrücklich in den Musterbedingungen. Der 30. November 2026 ist ein Montag. Wer per Brief kündigt, sollte die Post deshalb einige Tage vorher abschicken.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel, dürfen Sie nach § 40 VVG kündigen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz gleich bleibt. Sie haben dafür einen Monat ab Zugang der Mitteilung. Der Versicherer muss Sie in diesem Schreiben auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.

Die Musterbedingungen knüpfen dieses Recht an die Änderungen von Typklasse, Regionalklasse und Tarif. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, besteht das Kündigungsrecht nur, wenn sie in der Summe zu einem höheren Beitrag führen. Die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem eigenen Unfall gehört nach dem Wortlaut nicht zu diesen Anlässen.

Das Sonderkündigungsrecht gilt auch nach dem 30. November. Kommt die Mitteilung spät, zählt der Monat ab ihrem Zugang.

Checkliste für den Wechsel bis zum 30. November

Die folgenden Schritte helfen beim Wechsel. Sie vermeiden eine Versicherungslücke und sichern Ihren Rabatt.

  • Im Versicherungsschein nachsehen, wann Ihr Versicherungsjahr endet. Der 30. November gilt nur bei Ablauf am 31. Dezember.
  • Typklasse und Regionalklasse 2027 mit HSN und TSN abfragen und mit dem Versicherungsschein vergleichen.
  • Die Beitragsrechnung für 2027 abwarten oder beim Versicherer erfragen. Erst dann Angebote vergleichen.
  • Den neuen Vertrag ab dem Tag abschließen, an dem der alte endet. Halter müssen nach dem Pflichtversicherungsgesetz durchgehend haftpflichtversichert sein.
  • Den Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen. Laut Musterbedingungen übernimmt der neue Versicherer den Schadenverlauf und fragt ihn beim alten Versicherer ab.
  • Sondereinstufungen prüfen. Der alte Versicherer meldet nach den Musterbedingungen grundsätzlich nur den tatsächlichen Schadenverlauf.
  • Haftpflicht und Kasko sind rechtlich getrennte Verträge. Sie lassen sich einzeln kündigen. Ein Kündigungsanlass bei einem Vertrag erlaubt laut Musterbedingungen auch die Kündigung der gesamten Kfz-Versicherung.
  • Die Kündigung so versenden, dass Sie den Zugang belegen können.

Was für Elektroautos gilt

Für Elektroautos gelten dieselben Skalen und Fristen wie für Verbrenner. Der ADAC hat nach GDV-Daten eine Auswahl höher eingestufter Modelle veröffentlicht. Darin stehen drei Elektroautos. In der Haftpflicht steigen der Audi Q4 35 e-tron auf Klasse 18, der Renault Megane E-Tech Electric auf 17 und der MG ZS EV auf 21.

Das ist jeweils eine Klasse mehr als bisher. Einen Trend für alle Elektroautos belegen diese drei Beispiele nicht.

Bei der Abfrage gibt es eine Besonderheit. Die Leistungsangabe in der Typklassenabfrage stammt aus den Zulassungsdokumenten. Dort steht für reine Elektroautos die sogenannte 30-Minuten-Leistung. Bei Hybriden steht dort nur die Leistung des Verbrennungsmotors.

Die höhere Systemleistung aus dem Prospekt finden Sie in der Abfrage deshalb nicht. Suchen Sie am besten direkt mit HSN und TSN.

Im August 2025 hat der GDV 53 Modellreihen von Elektroautos mit vergleichbaren Verbrennern verglichen. Die Vollkaskoschäden der Elektroautos lagen im Schnitt 15 bis 20 Prozent höher. In der Auswertung davor waren es 20 bis 25 Prozent. Dafür regulierten die Versicherer bei Elektroautos 10 bis 15 Prozent weniger Vollkaskoschäden.

Was ein beschädigter Akku für die Reparatur bedeutet, steht in unserem Beitrag zum E-Auto-Akku nach dem Unfall. Er erklärt Diagnose und Reparaturwege.

Für E-Auto-Halter läuft im Herbst eine zweite Frist. Sie betrifft die THG-Prämie 2026. Wer zusätzlich eine Ladestation plant, findet die aktuellen Programme in unserer Übersicht zur Wallbox-Förderung nach Bundesland.

Fazit

Die neuen Typklassen sind ein guter Anlass, den eigenen Vertrag anzusehen. Über den Beitrag 2027 sagen sie allein wenig aus. Prüfen Sie zuerst Ihre Einstufung und warten Sie die Beitragsrechnung ab. Endet Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung bis Montag, 30. November 2026, beim Versicherer sein.

Kommt die Erhöhung erst später, bleibt Ihnen das Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Ihren Schadenverlauf übernimmt der neue Versicherer nach den Musterbedingungen.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.