Erneuerbare Energien

Wie flexible Netzanschlüsse Platz für Wind und Solar schaffen

Flexible Anschlussverträge und bessere Nutzung vorhandener Leitungen können Energieprojekte früher ans Netz bringen. Warum das nur innerhalb technischer Grenzen funktioniert.

Von Wolfgang

29. Okt. 20265 Min. Lesezeit

Windräder, Solaranlage und Umspannwerk mit Artikelüberschrift

Ein neuer Windpark kann technisch fertig sein und trotzdem auf seinen Netzanschluss warten. Das Problem ist nicht immer das fehlende Kabel bis zur nächsten Leitung. Entscheidend ist auch, ob das Netz den zusätzlich angebotenen Strom an diesem Punkt sicher aufnehmen kann. Wenn viele Projekte gleichzeitig einen uneingeschränkten Anschluss möchten, wird freie Kapazität knapp.

Eine flexible Netzanschlussvereinbarung verändert die Frage: Statt jederzeit die volle Leistung zu beanspruchen, akzeptiert ein Betreiber eine vertragliche Grenze. Das kann einen früheren Anschluss ermöglichen. Der Preis dafür ist, dass eine Anlage in bestimmten Situationen nicht ihre gesamte mögliche Leistung einspeisen oder entnehmen darf. Gleichzeitig können technische Maßnahmen helfen, vorhandene Leitungen besser zu nutzen.

Die Internationale Energieagentur IEA zählt weltweit mehr als 2.500 Gigawatt an Erzeugungs-, Speicher- und großen Verbrauchsprojekten in Anschlusswarteschlangen. Das ist eine Summe geplanter Projekte, keine bereits installierte Leistung. Die Zahl zeigt die Größenordnung der Anfragen; sie sagt nicht, welche einzelne Anlage wann gebaut wird.

Warum ein Netzanschluss mehr ist als ein Kabel

Ein Anschluss verbindet eine Anlage physisch mit dem Netz. Wie viel Leistung sie dort einspeisen oder aus dem Netz beziehen darf, wird zusätzlich festgelegt. Diese Grenze muss zum Netz passen: Leitungen, Umspannwerke und andere Betriebsmittel haben jeweils Belastungsgrenzen. Die Situation kann sich außerdem ändern, wenn mehrere Anlagen zugleich viel Strom erzeugen oder Verbraucher gleichzeitig Leistung nachfragen.

Ein Netzbetreiber muss deshalb nicht nur den Anschluss selbst betrachten, sondern auch die Auswirkungen auf das umgebende Netz. Eine Leitung, die zu einer Stunde noch Spielraum hat, kann zu einer anderen Stunde stark ausgelastet sein. Neue Leitungen oder größere Umspannwerke erhöhen die Möglichkeiten, brauchen aber Planung, Genehmigungen, Material und Bauzeit. Die IEA nennt für neue Netzinfrastruktur häufig fünf bis 15 Jahre.

Mehr Anlagen an einem begrenzten Zugang

Bei einer flexiblen Vereinbarung ist die maximale Leistung am Anschluss geringer als die Summe dessen, was die angeschlossenen Anlagen theoretisch leisten könnten, oder sie wird zeitweise eingeschränkt. Die Bundesnetzagentur beschreibt diese Möglichkeit für erneuerbare Erzeugungsanlagen. Auch mehrere Anlagen können sich einen begrenzten Netzanschluss teilen.

Schematische gemeinsame Verbindung von Wind, Solar und Speicher mit einem begrenzten Netzanschluss
Vereinfachtes Prinzip eines gemeinsamen Anschlusses: Wind, Solar und Speicher können sich einen Netzanschlusspunkt teilen. Die tatsächlich zulässige Leistung und Steuerung hängen vom Vertrag und Netz ab. (Quelle: KI generiert)

Warum kann das funktionieren? Ein Windpark und eine Solaranlage erreichen ihre jeweilige Höchstleistung nicht ständig und nicht zwingend zur selben Zeit. Teilen sie sich einen Anschluss, lässt sich die vorhandene Verbindung häufiger nutzen. Ein Speicher kann zusätzlich Strom zeitlich verschieben. Trotzdem muss die gemeinsam erlaubte Leistung eingehalten werden. Treffen hohe Erzeugung und eine niedrige Anschlussgrenze zusammen, kann ein Teil der möglichen Einspeisung entfallen oder verschoben werden.

Das ist keine freie zusätzliche Leitung, sondern eine andere Nutzung der vorhandenen. Für Betreiber ist deshalb wichtig, wie oft die Grenze voraussichtlich greift und welche Folgen sie für Einnahmen und Finanzierung hat. Ein früherer Anschluss kann wertvoll sein; eine dauerhaft enge Begrenzung kann aber auch die nutzbare Strommenge mindern. Beides hängt vom konkreten Standort, den Erzeugungsprofilen und den Vertragsbedingungen ab.

Feste Grenze oder zeitabhängige Steuerung?

Bei Speicher- und Verbrauchsanlagen unterscheidet die Bundesnetzagentur statische und dynamische Beschränkungen. Eine statische Vorgabe gilt konstant; eine dynamische wirkt zeitweise. Die Vereinbarung kann befristet sein, etwa bis ein Netz ausgebaut ist, oder dauerhaft gelten. Die konkrete Ausgestaltung müssen Anschlussnehmer und Netzbetreiber vereinbaren.

Die Behörde nennt in diesem Anwendungsbereich derzeit die Möglichkeit, aber keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht für Netzbetreiber, einen solchen Vertrag anzubieten. Die Netzsicherheit muss gewahrt bleiben. Für erneuerbare Erzeugungsanlagen verweist die Behörde auf eigene Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, lässt sich nicht allein aus dem Begriff „flexibel“ ablesen.

Eine vorher vereinbarte Anschlussgrenze ist zudem etwas anderes als Redispatch. Redispatch bezeichnet Eingriffe in die Stromerzeugung oder den Verbrauch im Rahmen des Netzbetriebs, um Engpässe zu behandeln. Die Bundesnetzagentur unterscheidet diese Eingriffe von den vertraglichen Grenzen des Anschlusses. Für die bloße Einhaltung der vereinbarten Grenze nennt sie in ihrer Erläuterung keinen Redispatch-Ausgleich; darüber hinausgehende Eingriffe können anders einzuordnen sein.

Was vorhandene Leitungen zusätzlich leisten können

Neben Verträgen gibt es technische Möglichkeiten. Die Belastbarkeit einer Freileitung hängt unter anderem von ihren tatsächlichen Bedingungen ab. Verfahren zur dynamischen Bewertung berücksichtigen beispielsweise das Wetter, statt sich ausschließlich auf vorsichtige feste Annahmen zu stützen. Netzbetreiber können auch Schaltungen verändern oder den Leistungsfluss so steuern, dass weniger ausgelastete Wege stärker genutzt werden.

Die IEA schätzt in einem Bericht zur Netzmodernisierung, dass drei solche Technologien weltweit bis zu 330 Gigawatt zusätzliche Erzeugung, Speicher und Nachfrage an bestehende Netze anschließen könnten. Das ist ein geschätztes Potenzial unter Annahmen, keine garantierte Anschlussleistung an einem bestimmten Ort. Wo Wetter, Netzstruktur oder andere Grenzen den Spielraum verändern, fällt das Ergebnis anders aus.

In „Electricity 2026“ nennt die IEA für einen breiteren Mix aus flexiblen Vereinbarungen und technischen Maßnahmen ein anderes Potenzial: 1.200 bis 1.600 Gigawatt für fortgeschrittene Projekte in Warteschlangen. Die Werte beziehen sich auf andere Maßnahmen und Abgrenzungen und dürfen nicht einfach zu den 330 Gigawatt addiert werden. Beide Schätzungen beschreiben Möglichkeiten, die erst durch konkrete Netzprüfungen, Verträge und Umsetzung erschlossen werden können.

Die gemeinsame Lehre ist praktisch: Flexibilität kann Wartezeit überbrücken und eine knappe Infrastruktur besser nutzen. Sie beseitigt die physikalischen Grenzen nicht. Je mehr Leistung dauerhaft benötigt wird, desto wichtiger bleiben Verstärkung und Ausbau. Für jedes Projekt entscheidet daher die Kombination aus Anschlussregel, erwarteten Einschränkungen und dem Zustand des örtlichen Netzes.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.