Die Bilder sind KI-generierte Symbolbilder. Sie zeigen keinen konkreten Unfall oder Anbieter.
Ein Leihroller ist schnell gefunden. Nach einem Unfall kann genau das zum Problem werden: Wem gehört er, wenn niemand weiß, wer ihn gefahren hat? Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 25. September soll künftig auch der Halter für Schäden durch E-Scooter haften, ohne dass ihm eigenes Verschulden nachgewiesen werden muss. Bei Mietrollern ist das in der Regel der Anbieter. Das eröffnet Geschädigten einen Anspruchsweg, selbst wenn der Fahrer unbekannt bleibt.
Die Änderung ist noch keine Regel für jeden heutigen Unfall. Laut Gesetzentwurf tritt sie erst am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Ein konkreter Termin hängt daher von der noch nicht belegten Verkündung ab. Für Unfälle davor gelten die bisherigen Haftungsregeln.
Warum die Suche nach dem Fahrer bisher entscheidend war
Stellen wir uns einen beschädigten Gegenstand nach einem Zusammenstoß mit einem Leihroller vor. Am Roller lässt sich der Halter erkennen, aber die Person am Lenker ist bereits weg. Bisher musste ein Geschädigter häufig nachweisen, wer schuldhaft gehandelt hat. Gerade bei wechselnden Mietern war das schwer. Die Gesetzesbegründung beschreibt diese Lücke ausdrücklich. Eine Pflichtversicherung gibt es bereits; sie ersetzte den nötigen Nachweis eines Verschuldens bislang nicht.
Die neue Regel verlagert das Haftungsrisiko: Wie bei anderen Kraftfahrzeugen soll der Halter für eine Gefahr einstehen, die vom Betrieb des Rollers ausgeht. Fahrerinnen und Fahrer können daneben nach den neuen Regeln für vermutetes Verschulden haften. Der Bundestag hat die Vorlage bereits angenommen; mit der Befassung des Bundesrats ist der parlamentarische Weg weiter fortgeschritten.

Ein Anspruch braucht weiterhin einen konkreten Schaden
Halterhaftung heißt nicht, dass jeder Sturz neben einem Roller automatisch bezahlt wird. Der Schaden muss dem Betrieb des Fahrzeugs rechtlich zuzurechnen sein. Bei einem abgestellten oder umgefallenen E-Scooter kommt es laut Gesetzesbegründung auf die Umstände des Einzelfalls an. Ob sich eine typische Verkehrsgefahr verwirklicht hat, kann nicht schon aus der bloßen Nähe des Rollers geschlossen werden.
Die für Geschädigte entscheidende Veränderung ist damit präzise: Wer den Fahrer nicht ermitteln kann, scheitert künftig nicht schon allein daran. Schaden, Zusammenhang mit dem Roller und die anwendbare Rechtslage müssen weiter geklärt werden. Das Gesetz macht Ansprüche leichter durchsetzbar; es verspricht keinen automatischen Ersatz.
Quellen
- Bundesregierung: Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern, 25. September 2026.
- Bundesrat/Bundesregierung: Drucksache 179/26, Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen, 27. März 2026.
- Deutscher Bundestag: Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern, 9. Juli 2026.
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