
Der CO2-Preis für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel soll auch 2027 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen. Wir zeigen, was das für Gas- und Ölheizungen und beim Tanken bedeutet. Dazu kommen die Regeln für Mieter und die offenen Fragen ab 2028.
Der CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel soll im kommenden Jahr nicht weiter steigen. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, dass er auch 2027 zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegt. Der CO2-Anteil an Heiz- und Spritkosten bleibt damit voraussichtlich auf dem Stand von 2026. Offen ist, was ab 2028 mit dem europäischen Emissionshandel kommt.
Kurz gesagt
Der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 gilt nach dem Bundestagsbeschluss auch 2027. Laut Umweltausschuss steigt der CO2-Anteil beim Heizen und Tanken damit gegenüber 2026 nicht. Vor dem Inkrafttreten befasst sich der Bundesrat noch ein zweites Mal mit dem Gesetz.
Was der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in namentlicher Abstimmung angenommen. Laut Bundestag stimmten 303 Abgeordnete dafür und 210 dagegen. 52 enthielten sich. Abgestimmt wurde über den Regierungsentwurf in der Fassung des Umweltausschusses.
Das BEHG regelt seit 2021 den nationalen CO2-Preis für Wärme und Verkehr. Wer Öl, Gas, Benzin oder Diesel verkauft, muss dafür Zertifikate erwerben. Die Kosten geben die Händler laut Verbraucherzentrale an die Kundschaft weiter.
Das Gesetz setzt einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026 um. Ohne die Änderung hätte sich der CO2-Preis 2027 aus dem schwankenden Durchschnittspreis im bestehenden EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) ergeben. Hintergrund ist die Verschiebung des neuen EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr auf 2028. Das Jahr 2027 wurde damit zum Übergangsjahr.
Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Im ersten Durchgang am 25. September 2026 hatte der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Nun befasst er sich ein zweites Mal damit.
In der Bundesratssitzung vom 16. Oktober 2026 stand das Gesetz noch nicht auf der Tagesordnung. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Wie der Preis 2026 zustande kam
Seit 2026 gibt es im nationalen Emissionshandel keinen festen Preis mehr. Die Zertifikate werden seit dem 1. Juli 2026 an der Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Der Zuschlag muss dabei im Korridor von 55 bis 65 Euro liegen. Wer danach noch Zertifikate braucht, zahlt 2026 dafür 68 Euro je Stück.
Die Nachfrage war 2026 hoch. Laut Beschlussempfehlung des Umweltausschusses lagen die Gebote um ein Vielfaches über der angebotenen Menge. Im Schnitt aus Versteigerungen und Verkäufen kommt der Preis 2026 demnach auf knapp über 66 Euro.
Für 2027 hat der Ausschuss nachgesteuert. Die Versteigerungsmenge steigt auf rund 234 Millionen Zertifikate. Gegenüber dem Regierungsentwurf sinken der Überschussmengenpreis von 73 auf 71 Euro und der Nachkaufpreis von 75 auf 73 Euro. Damit soll der durchschnittliche CO2-Preis 2027 laut Ausschuss genau dem Wert von 2026 entsprechen.
Was das beim Heizen mit Gas und Öl kostet
Für Haushalte bringt der Beschluss vor allem Planbarkeit. Laut Ausschuss gibt es 2027 gegenüber 2026 keinen zusätzlichen CO2-Preiseffekt auf fossile Brennstoffe. Im Vergleich zu 2025 kann der CO2-Anteil aber höher liegen. Damals galt ein Festpreis von 55 Euro.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat die Mehrkosten berechnet. Die Werte enthalten 19 Prozent Mehrwertsteuer und beruhen auf amtlichen Standardwerten für die Emissionen. Die Angaben beziehen sich auf 2026. Weil der Korridor 2027 gleich bleibt, lassen sich die Spannen nach unserer Einordnung auf das kommende Jahr übertragen.
| Brennstoff | CO2-Preis 55 Euro | 60 Euro | 65 Euro | 68 Euro |
|---|---|---|---|---|
| Benzin | +0 Cent je Liter | +1,4 Cent je Liter | +2,8 Cent je Liter | +3,7 Cent je Liter |
| Diesel und Heizöl EL | +0 Cent je Liter | +1,6 Cent je Liter | +3,2 Cent je Liter | +4,1 Cent je Liter |
| Erdgas | +0 Cent je kWh | +0,11 Cent je kWh | +0,22 Cent je kWh | +0,28 Cent je kWh |
Mehrkosten gegenüber dem CO2-Preis von 55 Euro je Tonne im Jahr 2025, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Quelle: DEHSt, abgerufen am 19. Oktober 2026.
Die Verbraucherzentrale rechnet mit einem älteren Einfamilienhaus und 20.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr. Bei Erdgas mit rund 201 Gramm CO2 je Kilowattstunde entstehen so rund 4 Tonnen CO2. Bei 55 bis 65 Euro je Tonne kostet das etwa 260 bis 310 Euro im Jahr.
Heizöl stößt mit rund 266 Gramm CO2 je Kilowattstunde mehr aus. Bei 20.000 Kilowattstunden, also etwa 2.000 Litern Heizöl, sind das 5,3 Tonnen CO2. Die Verbraucherzentrale kommt hier auf CO2-Kosten zwischen 350 und 410 Euro im Jahr.
Den eigenen Wert können Sie selbst ausrechnen. Multiplizieren Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der Gas- oder Heizkostenabrechnung mit dem Emissionsfaktor. Das Ergebnis in Tonnen nehmen Sie mal CO2-Preis und schlagen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf. Bei Heizöl rechnen Sie Liter mal 10 in Kilowattstunden um.
Bei Ölheizungen zählt der Zeitpunkt des Kaufs. Der CO2-Preis hängt davon ab, wann das Öl getankt wurde. Restmengen aus dem Vorjahr werden zuerst verbraucht und tragen den CO2-Preis des Vorjahres. Einen Kostenvergleich für den Heizungstausch bietet unser Beitrag Wärmepumpe oder Gas.
Was beim Tanken auf den Liter kommt
Auch an der Tankstelle bleibt der CO2-Anteil 2027 im bisherigen Rahmen. Bei einem CO2-Preis von 65 Euro liegt der Aufschlag gegenüber 2025 laut DEHSt bei 2,8 Cent je Liter Benzin und 3,2 Cent je Liter Diesel. Bei 60 Euro sind es 1,4 und 1,6 Cent.
In der Praxis liegt der Aufschlag etwas niedriger. Benzin und Diesel enthalten vorgeschriebene Anteile von Bioethanol und Biodiesel. Für nachhaltige biogene Brennstoffe fällt laut DEHSt kein CO2-Preis an.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Bei 1.000 Litern Benzin im Jahr und 65 Euro je Tonne fallen rund 28 Euro mehr CO2-Kosten an als 2025. Bei 1.000 Litern Diesel sind es rund 32 Euro. Die Rechnung beruht auf den DEHSt-Werten ohne Abzug der Beimischung.
Was Mieter über die CO2-Kostenaufteilung wissen sollten
Mieter tragen die CO2-Kosten meist nicht allein. Seit 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Es verteilt die Kosten bei Öl- und Gasheizungen nach einem Stufenmodell auf Mieter und Vermieter. Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Das Gesetz kennt zehn Stufen. Liegt der Ausstoß unter 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr, zahlt der Mieter die CO2-Kosten vollständig. Ab 52 Kilogramm übernimmt der Vermieter 95 Prozent. Dazwischen steigt der Anteil des Vermieters stufenweise von 10 auf 80 Prozent.
Bei einer Zentralheizung muss der Vermieter seinen Anteil in der Heizkostenabrechnung abziehen. Fehlt dieser Abzug, dürfen Mieter laut Verbraucherzentrale ihre gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Bei einer Gasetagenheizung mit eigenem Versorgervertrag müssen Mieter den Anteil selbst einfordern. Dafür haben sie laut Gesetz zwölf Monate ab der Abrechnung des Lieferanten Zeit und müssen den Anspruch in Textform stellen.
Für die Abrechnung schreibt das Gesetz einen festen Zertifikatepreis vor. Im Jahr 2026 ist das der Mittelwert des Korridors, also 60 Euro. Ab 2027 zählt laut Gesetz der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 1. Juli 2026 bis zum 30. November 2026. Das Umweltbundesamt muss diesen Wert spätestens zehn Werktage vor Beginn des Jahres veröffentlichen.
Wie sich der CO2-Preis von Netzentgelten und Heizspiegel unterscheidet
Der CO2-Preis ist nur ein Baustein der Energiekosten. Er fällt auf fossile Brennstoffe an, also auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Das BEHG regelt laut Bundestag die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme.
Netzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Sie sind ein eigener Posten auf der Rechnung und haben mit dem CO2-Preis nichts zu tun. Was sich dort 2027 ändert, erklären wir im Beitrag zu den Netzentgelten 2027.
Der Heizspiegel vergleicht die gesamten Heizkosten von Wohngebäuden je Quadratmeter, getrennt nach Energieträger. Der CO2-Preis ist darin ein Kostenbestandteil. Wie Gas, Öl, Fernwärme und Wärmepumpe dort abschneiden, steht in unserem Beitrag zum Heizspiegel 2026. Für eine Einordnung der eigenen Kosten lohnt der Blick auf alle drei Bausteine.
Was ab 2028 mit dem ETS 2 offen ist
Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) laut Bundestag das bisherige deutsche System ab. Laut EU-Kommission wird das System 2028 voll in Betrieb gehen. Einen Korridor gibt es dann nicht mehr. Der Preis bildet sich am Markt.
Die Höhe des Preises ist schwer vorherzusagen. Laut Verbraucherzentrale rechnen Fachleute für 2030 mit deutlich höheren CO2-Preisen als heute. Als Bremse hat die EU eine Marktstabilitätsreserve vorgesehen. Steigt der Preis in den ersten beiden Jahren über 45 Euro, inflationsbereinigt auf Basis von 2020, können zusätzliche Zertifikate auf den Markt kommen.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus fördert die Bundesregierung unter anderem Gebäudesanierung und Elektromobilität. Die Entlastung 2027 kostet den Fonds laut Bundestag 400 Millionen Euro. Mehr zur Logik des neuen Systems steht in unserem Beitrag ETS2 macht Heizen und Tanken zur Technikentscheidung.
Fazit
Für 2027 bringt der Beschluss des Bundestags vor allem Stabilität beim CO2-Preis. Der Korridor von 55 bis 65 Euro bleibt bestehen. Der CO2-Anteil an Gas, Heizöl, Benzin und Diesel soll auf dem Niveau von 2026 bleiben. Für ein älteres Einfamilienhaus mit Gasheizung nennt die Verbraucherzentrale CO2-Kosten von etwa 260 bis 310 Euro im Jahr.
Mieter sollten prüfen, ob der Vermieteranteil in der Abrechnung steht. Mehr Unsicherheit bringt erst das Jahr 2028, wenn der ETS 2 den Preis am Markt bildet. Bei der Planung einer neuen Heizung oder eines neuen Autos gehört dieser Termin deshalb dazu.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Bundestag novelliert das Brennstoffemissionshandelsgesetz (Textarchiv mit Abstimmungsergebnis vom 15.10.2026), abgerufen 19.10.2026
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/7869, Stellungnahme des Bundesrates Drucksache 21/8252, Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses Drucksache 21/8626, abgerufen 19.10.2026
- Bundesrat: Beratungsvorgang 462/26 und Tagesordnung der 1069. Sitzung, abgerufen 19.10.2026
- DEHSt im Umweltbundesamt: Was bedeutet die Versteigerungsphase ab 2026 für Verbraucherpreise?, Verkauf und Versteigerung, Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, abgerufen 19.10.2026
- Bundesumweltministerium: Ab 2026: Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher trotz steigendem CO2-Preis, abgerufen 19.10.2026
- Gesetze im Internet: CO2KostAufG § 4, § 6 und Anlage (Stufenmodell), BEHG § 10, abgerufen 19.10.2026
- Verbraucherzentrale: So viel teurer macht der CO2-Preis Ihre Heizkosten, abgerufen 19.10.2026
- EU-Kommission: ETS2: buildings, road transport and additional sectors, abgerufen 19.10.2026
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