Ein selbstfahrendes Shuttle kann technisch einsatzbereit sein und trotzdem noch keine Fahrgäste durch eine Stadt bringen. Es braucht auch ein genehmigtes Einsatzgebiet. Ein Konsortium aus Verkehrsunternehmen, Herstellern und Behörden will diesen Schritt nun besser planbar machen: Nach der Ankündigung der Deutschen Bahn vom 24. September 2026 streben die Partner für die Betriebsbereichsgenehmigung rund drei Monate an. Das ist ein Ziel, noch keine erreichte Bearbeitungszeit.
Für Fahrgäste steckt darin eine oft übersehene Voraussetzung für neue Angebote: Die Fähigkeiten des Fahrzeugs müssen zu den Straßen passen, auf denen es fahren soll. Genau diesen Abgleich wollen die Partner vereinheitlichen und automatisieren.
Das Fahrzeug und sein Gebiet
Die Trennung steht bereits im geltenden Recht. Nach § 7 der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung, kurz AFGBV, dürfen Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im öffentlichen Straßenraum nur in einem festgelegten und genehmigten Betriebsbereich fahren. Der Halter legt das Gebiet fest; die zuständige Behörde muss es genehmigen. Die Freigabe kann mehrere baugleiche Fahrzeuge umfassen, sofern die entsprechende Betriebserlaubnis vorliegt.
Damit reicht die Aussage „Dieses Shuttle kann selbst fahren“ nicht aus. Entscheidend ist auch: Kann es die Fahraufgabe auf diesem Straßennetz selbstständig bewältigen? § 9 AFGBV verlangt unter anderem, dass die Straßeninfrastruktur den technischen Anforderungen aus der Betriebserlaubnis entspricht. Auch die Sicherheit des Verkehrs und weitere öffentliche Belange gehören zur Prüfung.
Eine Fahrzeugfreigabe ist deshalb keine freie Fahrt auf jeder Straße. Ein genehmigter Betriebsbereich verbindet das technische Können mit einer konkreten Umgebung. Das ist der Unterschied zwischen einem geeigneten Fahrzeug und einem geeigneten Einsatz.
Was der Antrag sichtbar machen muss
Die Prüfung beginnt mit einer genauen Beschreibung. § 8 AFGBV verlangt ein digital dargestelltes Streckennetz mit kartografisch umgrenztem Bereich. Hinzu kommen Betriebszweck und Betriebsbedingungen. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass die autonome Fahrfunktion im Gebiet jederzeit deaktiviert und die vorgesehenen Fahrmanöver freigegeben werden können.
Diese Unterlagen beschreiben mehr als eine Linie auf einer Karte. Sie müssen erklären, wie Fahrzeug, Gebiet und Betrieb zusammenpassen. Für ein weiteres Einsatzgebiet lässt sich daher nicht einfach der Name der Stadt austauschen. Die örtlichen Voraussetzungen müssen erneut stimmen. Nach § 9 kann die Behörde zusätzliche Gutachten verlangen und die Genehmigung mit Bedingungen verbinden.
Ein Verfahren zum Durchspielen
Das neue Konsortium plant einen exemplarischen Genehmigungsdurchlauf anhand des HOLON urban und realer Gebiete in Hessen und Bayern. Das Vorhaben soll im Oktober 2026 beginnen und bis Sommer 2027 laufen. Ein rechtsverbindlicher Bescheid entsteht durch dieses Durchspielen ausdrücklich nicht. Zum Kreis der Partner gehören unter anderem das Kraftfahrt-Bundesamt, Landesbehörden, DB Regio und Verkehrsverbünde.
Für das erklärte Drei-Monats-Ziel gibt es damit noch keinen Erfolgsnachweis. Ob die Verfahren tatsächlich schneller werden, muss sich später zeigen. Der aktuelle Fortschritt liegt in der gemeinsamen Vorbereitung eines wiederholbaren Ablaufs.
Was Fahrgäste davon merken können
Wie konkret die Vorbereitungen werden, zeigt das separate Projekt KIRA+. RMV, DB und HOLON planen für 2027 erste Fahrten zum Einlesen von Gebieten in Teilen Darmstadts und des Kreises Offenbach. Die Fahrzeuge sind für den öffentlichen Nahverkehr und barrierefrei ausgelegt; DB Regio übernimmt unter anderem Betrieb und technische Aufsicht.
Einlesefahrten sind noch kein neues reguläres Verkehrsangebot. Für Fahrgäste wird die Entwicklung erst greifbar, wenn aus einem geplanten Gebiet ein nutzbarer Dienst wird. Das Genehmigungsprojekt arbeitet an einer Voraussetzung dafür: Ein Shuttle soll seine Fähigkeiten nicht nur vorführen können. Es muss sie auch auf den Straßen beherrschen, die Menschen tatsächlich verbinden.
Quellen
- Deutsche Bahn: Autonome Shuttle: Behörden, Industrie und ÖPNV-Branche wollen Genehmigung beschleunigen, 24. September 2026.
- Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: AFGBV, § 7 Betriebsbereich, § 8 Antrag und § 9 Genehmigung und Kontrollen, geltende Fassungen abgerufen am 28. September 2026.
- Rhein-Main-Verkehrsverbund: KIRA+: Neues Projekt für autonomes Fahren im ÖPNV startet im Rhein-Main-Gebiet, 24. September 2026.
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