⚖️ KI gegen Journalismus: Hat die New York Times recht mit ihrer Klage gegen OpenAI?

Die New York Times verklagt OpenAI – mit dem Vorwurf, dass Artikel der NYT zum Training von ChatGPT verwendet wurden, ohne Zustimmung. Aber was ist dran an der Behauptung? Und was bedeutet das für Urheberrecht, KI-Entwicklung und den Schutz digitaler Inhalte?
🧠 Die These: Unerlaubte Nutzung journalistischer Inhalte
Die zentrale Aussage der NYT: OpenAI hat ihre Artikel ohne Genehmigung zum Training von Sprachmodellen wie ChatGPT verwendet – und das stelle eine klare Verletzung des Urheberrechts dar.
Begründet wird das mit mehreren Fällen, in denen ChatGPT Inhalte aus NYT-Artikeln nahezu wortwörtlich wiedergibt. In der Klageschrift dokumentiert die NYT solche Fälle und will sie nun als Beweis für rechtswidrige Nutzung heranziehen.
🔍 Was spricht für die NYT?
- Textähnlichkeit als Indiz: In mehreren Tests konnten GPT-Modelle Inhalte erzeugen, die strukturell und sprachlich fast 1:1 Artikeln der NYT entsprechen.
- Web-Scraping via Common Crawl: OpenAI hat öffentlich eingeräumt, dass Trainingsdaten aus öffentlich verfügbaren Websites stammen – ohne vollständige Liste oder Lizenz. Die NYT-Inhalte waren jahrelang frei zugänglich und könnten so ins Modell gelangt sein.
- Transparenzmangel: OpenAI macht keine genauen Angaben, welche Quellen konkret im Training enthalten waren – was den Verdacht verstärkt.
❌ Was spricht gegen die NYT?
- „Fair Use“-Prinzip (USA): Im US-Recht erlaubt das Fair-Use-Doktrin unter bestimmten Bedingungen die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte – z. B. zur Forschung oder Innovation. OpenAI argumentiert, dass das KI-Training darunter fällt.
- Kein systematischer Inhalteklau: ChatGPT gibt nicht massenhaft NYT-Artikel aus. Die dokumentierten Fälle sind Sonderfälle – keine Regel.
- Statistische Reproduktion ≠ Kopie: KI-Modelle „speichern“ keine Texte im klassischen Sinne, sondern lernen Sprachmuster. Die Ausgabe ähnlicher Texte ist ein Nebeneffekt des Modells, kein Archivieren von Originalen.
⚖️ Fazit: Rechtlich brisant, aber kein klarer Sieg in Sicht
Die NYT hat legitime Interessen – sie verteidigt ihre Inhalte gegen mögliche Ausbeutung durch Big Tech. Doch der rechtliche Anspruch ist komplex:
Zwar wirken die Beispiele aus der Klageschrift beunruhigend, aber es ist nicht sicher, ob das eine Urheberrechtsverletzung im rechtlichen Sinne darstellt. OpenAI kann sich (zumindest in den USA) auf Fair Use berufen – was in Europa allerdings anders zu bewerten wäre.
Gleichzeitig stellt sich die Frage: Warum gibt es keine Lizenzvereinbarungen mit Verlagen? Wenn ChatGPT so stark von journalistischer Qualität profitiert, wäre ein transparenter, fairer Umgang naheliegend – und im Sinne einer vertrauenswürdigen KI-Entwicklung wünschenswert.
🔮 Ausblick: Der Fall könnte Geschichte schreiben
Dieser Rechtsstreit könnte präzedenzielle Wirkung entfalten. Er zwingt Politik, Tech-Konzerne und Medienhäuser zur
Frage:
Wie wollen wir mit geistigem Eigentum im Zeitalter der KI umgehen?
Eines ist sicher:
Die Zeiten, in denen man einfach „alles crawlt, was nicht bei drei auf robots.txt steht“, sind vorbei.
Autor: Wolfgang | Juni 2025
Weiterführende Links:
openai.com – Reaktion auf die NYT
AP News zur Klage
DSGVO – Recht auf Löschung
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Tools erstellt, die KI verwenden.