Michael Bloss rechnet mit einer Abschwächung des europäischen Verbrenner-Aus. In einem am 25. Oktober veröffentlichten Interview mit electrive erklärt der grüne Europaabgeordnete, dass er kaum noch eine politische Kehrtwende erwartet. Für die Autoindustrie steht damit erneut die Frage im Raum, wie viele Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sie nach 2035 noch neu auf den Markt bringen kann.
Bloss verhandelt für die Grünen an der Änderung der CO₂-Regeln mit. Er erwartet eine endgültige Einigung bis Ostern 2027. Das ist seine Einschätzung des politischen Verlaufs. Die geltende Vorgabe nennt weiterhin eine vollständige Minderung der CO₂-Emissionen neuer Pkw und Transporter ab 2035.
Was das Null-Ziel tatsächlich zählt
Der häufig verwendete Ausdruck Verbrenner-Aus beschreibt eine Regel für den CO₂-Ausstoß von Neuwagen. Die Europäische Kommission führt als geltendes EU-Flottenziel ab 2035 null Gramm CO₂ je Kilometer auf. Maßgeblich sind die Emissionen am Fahrzeug, also am Auspuff. Ein Batterieauto hat dort keinen CO₂-Ausstoß.
Eine Flotte meint in dieser Rechnung die neu zugelassenen Fahrzeuge eines Herstellers. Ihre einzelnen Werte gehen in einen gemeinsamen Durchschnitt ein. Autos ohne Auspuffemissionen senken diesen Mittelwert; Fahrzeuge mit CO₂-Ausstoß erhöhen ihn. Deshalb hängt ein zulässiger Anteil verschiedener Antriebe davon ab, wie die Grenzwerte und möglichen Anrechnungen genau ausgestaltet sind. Eine prozentuale CO₂-Minderung lässt sich nicht einfach als gleich große Elektroautoquote lesen.

Die Kommission will mehr Spielraum
Ein Änderungsvorschlag liegt bereits vor. Die Kommission stellte ihn im Dezember 2025 als Teil ihres Autopakets vor. Nach ihrer Beschreibung sollen die Hersteller ab 2035 die Auspuffemissionen um 90 Prozent senken. Die verbleibenden zehn Prozent sollen über CO₂-arm produzierten Stahl aus der EU oder über E-Fuels und Biokraftstoffe kompensiert werden.
Damit würde neben reinen Elektro- und Wasserstofffahrzeugen auch für Plug-in-Hybride, Range-Extender und Verbrenner Raum bleiben. Die Kommission begründet den Vorschlag mit mehr Flexibilität und Technologieneutralität. Zugleich will sie den Herstellern eine verlässliche Richtung zur Elektrifizierung geben. Vor 2035 sieht der Entwurf außerdem eine stärkere rechnerische Anrechnung kleiner, erschwinglicher Elektroautos aus EU-Produktion vor.
Eine Mehrheit ist noch kein neues Gesetz
Im Verfahrensregister des Europaparlaments wird die Überarbeitung am 26. Oktober weiterhin als laufendes Verfahren geführt, das auf eine Ausschussentscheidung wartet. Federführend ist der Umwelt- und Klimaausschuss. Industrie- und Verkehrsausschuss sind für Stellungnahmen beteiligt. Bloss ist als Schattenberichterstatter der Grünen eingetragen: Er begleitet und verhandelt den Text für seine Fraktion.
Diese Rollen erklären, weshalb seine Prognose Gewicht hat. Sie erklären auch, warum eine politische Einigung unter Verhandlern und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verschiedene Schritte sind. Der Kommissionsentwurf und die Erwartungen einzelner Beteiligter ersetzen die geltende Regel erst mit einer beschlossenen Änderung.
Bloss sieht bei einer Lockerung vor allem ein Problem für Unternehmen, die heute in Ladesäulen, Wallboxen und Batteriefabriken investieren. Ihre Planung richtet sich auch danach, wie viele Elektroautos künftig unterwegs sein werden. Seine Warnung betrifft deshalb mehr als den Antrieb im nächsten Neuwagen: Sie betrifft die Verlässlichkeit der Annahmen, auf denen die dazugehörige Infrastruktur entsteht.
Quellen
- Peter Schwierz / electrive: Michael Bloss zum EU-Verbrenner-Aus, 25. Oktober 2026.
- Europäische Kommission, DG CLIMA: Cars and vans, abgerufen am 26. Oktober 2026.
- Europäisches Parlament: Verfahrensakte 2025/0420(COD), abgerufen am 26. Oktober 2026.
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