Solarstrom entsteht, wenn Licht auf die Module fällt. Ein Speicher kann einen Teil davon für später aufheben. Genau diese Verbindung hat die jüngste Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur gewonnen: Alle 32 Zuschläge gingen an Kombinationen aus Solaranlagen und Speichern. Zugleich sank der durchschnittliche Fördergebotswert. Das zeigt Interesse an Strom, der sich zeitlich verschieben lässt – einen günstigeren Haushaltstarif beweist es noch nicht.
Mehr Gebote, niedrigerer Zuschlagswert
Für die September-Runde waren 475 Megawatt ausgeschrieben. Eingereicht wurden Gebote über 678 Megawatt; bezuschlagt wurden rund 480 Megawatt. Diese Ergebnisse veröffentlichte die Bundesnetzagentur am 29. September. Die Nachfrage lag also über dem angebotenen Fördervolumen.
Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert fiel von 5,34 Cent pro Kilowattstunde in der Vorrunde auf 5,14 Cent. Größere bezuschlagte Gebote gehen stärker in diesen Durchschnitt ein. Die Zahl gehört zum Förderverfahren: Die Verordnung regelt einen Zahlungsanspruch über die Marktprämie, deren Berechnung auch den maßgeblichen Marktwert berücksichtigt. 5,14 Cent sind deshalb weder der gesamte Preis für gelieferten Strom noch ein Angebot für die Steckdose zu Hause.
Der Speicher verändert den Zeitpunkt
Ein Solarfeld allein kann seine Erzeugung nicht auf den Abend verlegen. Ein Speicher eröffnet einen zweiten Weg: Strom zunächst aufnehmen und später wieder abgeben. Er erzeugt dabei keine zusätzliche Sonnenenergie; er verschiebt ihre Nutzung. Darin liegt der technische Unterschied zur bloßen Erweiterung der Modulfläche.
Für die geförderte Kombination sind Erzeugung und Speicher verbunden. Sie speisen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt ein. Der zwischengespeicherte Strom muss aus den anderen Teilen dieser Anlagenkombination stammen. Das beschreibt die Bedingungen dieses Fördermodells; es ist keine allgemeine Regel für jeden Batteriespeicher.

Wie lange die neuen Projekte Strom bereitstellen könnten, verrät die Zuschlagsleistung allein nicht. Megawatt beschreiben Leistung; für die gespeicherte Energiemenge braucht es eine Angabe in Megawattstunden. Die rund 480 Megawatt dürfen daher auch nicht als reine Speicherleistung gelesen werden.
Ein Zuschlag ist noch kein fertiger Solarpark
Die amtliche Bekanntmachung dokumentiert die Förderentscheidung. Ob und wann die Anlagen tatsächlich einspeisen, ist eine weitere Frage. Nach § 13 der Verordnung erlöschen Zuschläge nach 30 Monaten, wenn die erforderlichen Voraussetzungen oder die Inbetriebnahme fehlen.
Auch lässt sich der Wettbewerb dieser Runde nicht auf alle erneuerbaren Energien übertragen. In der separat veröffentlichten Biomethanausschreibung standen 21 Megawatt ausgeschriebenem Volumen lediglich 6 Megawatt Gebote gegenüber. Die beiden Verfahren liefern unterschiedliche Befunde. Für Solarstrom mit Speicher ist der neue Befund klar: Projekte konkurrieren um Förderung zu niedrigeren Gebotswerten. Ihre tatsächliche Wirkung im Netz muss erst der Betrieb zeigen.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Ergebnisse der Innovations- und Biomethanausschreibung zum 1. September 2026, 29.09.2026.
- Bundesnetzagentur: Innovationsausschreibungen: Gebotstermin 1. September 2026, Stand 29.09.2026.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet: Innovationsausschreibungsverordnung, § 2, § 8 und § 13, abgerufen am 01.10.2026.
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