Der Kassenbon soll digital werden. Wer weiterhin Papier braucht, soll es nach dem am 23. September beschlossenen Kabinettsentwurf aber ausdrücklich verlangen können. Das ist die entscheidende Unterscheidung: Die Regierung plant, den automatisch gedruckten Beleg ab 2028 durch einen digital bereitgestellten zu ersetzen. Sie plant nicht, Kunden die Papierquittung zu verbieten. Noch gilt diese neue Regel nicht; das Gesetzgebungsverfahren steht aus.
Was an der Kasse anders laufen soll
Heute kommt an vielen Kassen ein Zettel aus dem Drucker, obwohl niemand ihn mitnehmen will. Der Plan dreht diesen Ablauf um. Der Beleg soll bereitstehen, ohne dass zuerst Papier bedruckt wird. Die Bundesregierung nennt als mögliche Wege einen QR-Code auf dem Kassendisplay, einen Download-Link oder die Ablage im Kundenkonto. Eine bestimmte Beleg-App schreibt sie in ihrer Erläuterung nicht vor.
Ein digitaler Standard ist allerdings nur dann bequem, wenn der Abruf für den jeweiligen Einkauf funktioniert. Wie ein einzelnes Geschäft ihn technisch umsetzt, sagt der Kabinettsbeschluss nicht. Für Menschen, die keinen digitalen Weg nutzen möchten oder den Beleg in Papierform brauchen, soll deshalb der ausdrückliche Wunsch genügen. Der Papierbon würde zur Ausnahme, nicht zum verschwundenen Gegenstand.

Warum der Staat zugleich die Kassen selbst ändern will
Hinter dem Beleg steckt eine zweite, leicht verwechselte Regel. Das Bundesfinanzministerium will Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 grundsätzlich zu elektronischen Kassensystemen verpflichten. Noch gibt es nach seinen Angaben etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen nicht elektronisch erfasst werden. Für Betriebe mit weniger als 12.000 Euro jährlichem Barumsatz sind Ausnahmen vorgesehen.
Das eine betrifft also, wie das Geschäft Verkäufe aufzeichnet; das andere, wie Kunden ihren Beleg erhalten. Ein digital bereitgestellter Bon allein sagt noch nicht, ob ein Betrieb seine Umsätze korrekt versteuert. Die Regierung verbindet beide Änderungen in einem Entwurf, um Papieraufwand zu verringern und Kassenumsätze besser nachvollziehen zu können. Ob und in welcher Form das gelingt, lässt sich aus dem Beschluss noch nicht messen.
Was heute schon feststeht – und was nicht
Der Regierungsentwurf nennt den 1. Januar 2028 für das Ende der allgemeinen Pflicht zum Papierbeleg und den Beginn einer Pflicht, Belege bereitzustellen. Das Datum beschreibt einen Plan, keine bereits wirksame Umstellung. Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, können sich Einzelheiten ändern.
Für den nächsten Einkauf folgt daraus vorerst keine neue Pflicht für Kunden. Die interessante Veränderung liegt in der vorgesehenen Wahl an einer künftigen Kasse: Der Beleg käme zuerst digital in Reichweite; wer Papier will, müsste es sagen. Die Quittung bleibt. Nur der automatische Ausdruck soll verschwinden.
Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.
Quellen
- Bundesregierung: „Digitale Belege statt Papierbons“, 23. September 2026.
- Bundesministerium der Finanzen: „Digitale Belege und digitale Kassen“, 23. September 2026.
- Bundesministerium der Finanzen: Entwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen, Regierungsentwurf, Stand September 2026.
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