Erneuerbare Energien

Offshore-Wind: Fünf Netzanschlüsse weniger sollen Milliarden sparen.

Der neue BSH-Vorentwurf soll fünf Netzanbindungen einsparen. Dafür dürfen Windparks mehr Leistung haben als ihr Anschluss – mit begrenzten Stromspitzen als Gegenleistung.

Von Wolfgang

23. Okt. 20264 Min. Lesezeit

Windparks mit gebündelter Stromverbindung und der Artikelüberschrift.

Deutschlands Offshore-Ausbau soll mit fünf Netzanbindungen weniger auskommen als bisher geplant. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat dafür am 22. Oktober einen neuen Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans vorgelegt. Die Behörde erwartet Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Ein wesentlicher Hebel: Windparks sollen mehr Leistung bekommen, als ihr Anschluss gleichzeitig an Land übertragen kann.

Das klingt zunächst wie ein absichtlich zu klein gebautes Nadelöhr. Es folgt aber einer einfachen Beobachtung: Windräder liefern nur selten alle zugleich ihre maximale Leistung. Ein Anschluss, der jede denkbare Spitze transportieren könnte, würde deshalb einen Teil seiner Möglichkeiten häufig ungenutzt lassen. Die neue Planung soll diese teure Infrastruktur besser auslasten und zugleich weniger Kabeltrassen durch empfindliche Küstenmeerbereiche benötigen.

Mehr Windleistung hinter demselben Anschluss

Die BSH-Mitteilung nennt dieses Prinzip Überbauung. Konkret sieht der Vorentwurf für neue Flächen im Regelfall 1.100 Megawatt installierte Windleistung vor, denen 1.000 Megawatt Netzanbindungskapazität zugewiesen werden. Die Windleistung liegt damit zehn Prozent über der Anschlusskapazität. Üblicherweise sollen zwei solcher Flächen eine Anbindung mit 2.000 Megawatt Standardkapazität nutzen.

Bei mäßigem Wind kann die zusätzliche Erzeugungsleistung helfen, den Anschluss stärker zu nutzen. Bei kräftigem Wind erreicht die Verbindung dagegen ihre Grenze. Dann muss die Einspeisung begrenzt werden. Für die Planung zählt deshalb, wie viel zusätzliche Stromerzeugung in vielen Betriebsstunden dem Verlust an den Spitzen gegenübersteht.

Zwei Windparkgruppen speisen über einen gemeinsamen Offshore-Anschluss in das Stromnetz an Land ein.
Schematische Bündelung: Windparkleistung und übertragbare Anschlussleistung können unterschiedlich groß sein. Bei hoher gleichzeitiger Erzeugung wird die Einspeisung begrenzt. (Quelle: KI generiert)

Die fünf eingesparten Anbindungen entstehen laut BSH aus der Überbauung und weiteren Optimierungen zusammen. Die Behörde bündelt also mehrere Veränderungen des Systems. Ihr Ziel von 70 Gigawatt Offshore-Windleistung bis 2045 bleibt bestehen. Gigawatt beschreiben dabei die installierte Leistung; die über ein Jahr gelieferte Strommenge hängt zusätzlich vom Wind und den Betriebsbedingungen ab.

Stromspitzen gegen Netzkosten abwägen

Wie groß die gekappten Spitzen werden können, untersucht ein am 22. Oktober mitveröffentlichter Bericht des Fraunhofer IWES zum Ausbauszenario 32. Für die dort betrachtete zehnprozentige Überbauung ergibt die Modellierung im Durchschnitt einen Energieverlust durch Spitzenkappung von 4,7 Prozent. Zwischen den untersuchten Flächen reicht die Spanne von 4,0 bis 5,5 Prozent. Windstarke, wenig abgeschattete Gebiete verlieren dabei mehr.

Diese Werte beziehen sich auf das untersuchte Szenario. Die Rechnung berücksichtigt aerodynamische Verluste, während elektrische Verluste, Anlagen- und Netzverfügbarkeit sowie mögliche Einspeisebeschränkungen an Land außen vor bleiben. Der zusätzliche Ertrag der Überbauung selbst wird im Bericht nicht unmittelbar beziffert, weil dafür direkte Vergleichsrechnungen fehlen. Die Studie erklärt damit die Größenordnung einer technischen Abwägung; die vom BSH genannten Kosteneinsparungen bleiben eine Erwartung der Planung.

Auch der freie Wind bekommt mehr Raum

Parallel will das BSH die Leistung auf neu vorgesehenen Flächen weniger dicht verteilen. Größere Abstände verringern die gegenseitige Beeinflussung: Hinter einer Turbine ist der Wind langsamer, weil der Rotor ihm bereits Energie entzogen hat. Größere Freiräume können nachfolgenden Anlagen günstigere Bedingungen bieten.

Auch die Reihenfolge des Ausbaus steht zur Diskussion. Räumlich verteilte neue Parks können bei gleichem Ausbauzustand höhere Erträge ermöglichen als ein schrittweises Vorrücken von der Küste nach draußen. Die IWES-Untersuchung zeigt allerdings auch, dass zeitlich verschobener Zubau den über mehrere Jahre aufsummierten Ertrag beeinflusst. Abstand und Bauzeitpunkt müssen zusammenpassen.

Der Vorentwurf blickt bis 2045 voraus. Verbindlich festlegen will das BSH voraussichtlich zunächst Flächen und Anbindungen mit Inbetriebnahme bis etwa Ende der 2030er-Jahre. Behörden und Öffentlichkeit können bis zum 3. Dezember 2026 Stellung nehmen; am 19. Januar 2027 folgt eine öffentliche Anhörung in Hamburg. Änderungen aus der laufenden WindSeeG-Novelle sollen in das Verfahren einfließen. Für den nächsten Planungsschritt wird damit entscheidend, welche Kombination aus Windflächen, Anschlusskapazität und Ausbaufolge sich durchsetzt.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.