Nach der Geburt eines Kindes kann künftig Geld auf dem Konto ankommen, ohne dass die Eltern zuvor einen Kindergeldantrag ausfüllen. Der Bundesrat hat der Reform am 25. September zugestimmt. Sie soll 2027 in zwei Schritten starten. Entscheidend ist dabei ein kleiner, aber wichtiger Unterschied: Der Antrag kann entfallen, die Prüfung des Anspruchs nicht. Fehlen der Familienkasse Angaben oder gibt es Zweifel, müssen Eltern weiterhin mitwirken.
Warum das zweite Kind zuerst an der Reihe ist
Im Frühjahr 2027 soll die automatische Auszahlung zunächst bei Familien beginnen, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten. Für ein weiteres Kind kennt die Familienkasse dann schon die Person, an die sie zahlt, und viele der nötigen Daten. Das ist wie ein Formular, dessen wichtigste Felder bereits ausgefüllt sind – nur soll im passenden Fall auch das Abschicken entfallen.
Bei einem ersten Kind ist dieser Weg länger. Die Bundesregierung plant die zweite Stufe für Ende 2027. Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind in Deutschland wohnen und hier arbeiten; von diesem Elternteil muss eine IBAN bekannt sein. Diese Bedingungen betreffen die antragslose Auszahlung. Sie sagen allein noch nicht, ob in einem anderen Einzelfall ein Kindergeldanspruch besteht.

Woher die Familienkasse die Daten bekommt
Nach der Geburt erhält das Kind eine Steueridentifikationsnummer. Über die Meldedaten erfährt das Bundeszentralamt für Steuern von der Geburt und gibt die Information an die Familienkasse weiter. Ist auch eine Kontoverbindung bekannt und sind die weiteren Voraussetzungen geklärt, kann die Kasse die Zahlung ohne Antrag anstoßen. Eltern können dem Bundeszentralamt ihre IBAN bereits heute über ELSTER oder die App IBAN+ mitteilen, erläutert das Finanzministerium.
Das klingt nach einem einzigen automatischen Schritt, ist aber eine Kette: Geburt melden, Kind identifizieren, Anspruch prüfen, Konto zuordnen. Reißt ein Glied, bleibt ein Mensch gefragt. Wenn etwa eine Angabe zur Erwerbstätigkeit fehlt, sollen Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben erhalten und die Lücke in einem vorausgefüllten Antrag schließen können. Die Familienkasse prüft den Anspruch auch beim neuen Verfahren.
Was Familien jetzt wissen sollten
Wer 2026 ein Kind bekommt, sollte nicht darauf warten, dass die neue Regel schon gilt. Die Umstellung ist für 2027 vorgesehen. Für werdende Eltern mit einem ersten Kind kann eine beim Bundeszentralamt bekannte IBAN den späteren automatischen Weg ermöglichen; sie allein ersetzt jedoch keine Anspruchsprüfung. Das Finanzministerium schätzt, dass künftig rund 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen könnten. Das ist eine Erwartung, kein schon gemessener Effekt.
Die Reform dreht die Reihenfolge um: Bisher müssen Eltern der Verwaltung ihre Daten für den Antrag liefern. Künftig soll die Familienkasse zuerst prüfen, was sie bereits weiß. Nur wenn das Wissen nicht reicht, führt der Weg wieder zu den Eltern. Genau darin liegt die Erleichterung – und ihre Grenze.
Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.
Quellen
- Bundesregierung: „Kindergeld künftig ohne Antrag“, 25. September 2026.
- Bundesministerium der Finanzen: „Erleichterung für Familien: Kindergeld wird künftig ohne Antrag ausgezahlt“, aktualisierte Erläuterung, eingesehen am 26. September 2026.
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern: Bundesrat beschließt antragsloses Kindergeld ab 2027, 25. September 2026.
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