
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll ab 2027 sinken. Für Wartung, Reparatur und neue Regeltechnik an der Heizung entscheidet damit der Zahlungstag über die Höhe der Ersparnis.
Die Bundesregierung will den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2027 kürzen. Statt 20 Prozent der Arbeitskosten sollen nur noch 15 Prozent von der Einkommensteuer abgehen, höchstens 900 statt 1.200 Euro im Jahr. Am 4. November 2026 hat der Finanzausschuss des Bundestags Sachverständige zu dem Gesetzentwurf angehört. Für Arbeiten an Heizung und Haustechnik kommt es deshalb auf den Zahlungstermin und die passende Steuerregel an.
Kurz gesagt
Bis Ende 2026 gilt der Handwerkerbonus unverändert mit 20 Prozent und höchstens 1.200 Euro. Wer eine Rechnung für Heizungswartung oder Reparatur noch 2026 per Überweisung bezahlt, nutzt nach dem Entwurf den bisherigen Satz. Beim Einbau digitaler Heizungsregelung kann der Steuerbonus für energetische Sanierung mehr bringen, weil dort auch das Material zählt.
Was die Bundesregierung beim Handwerkerbonus plant
Grundlage ist der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Die Bundesregierung hat ihn dem Bundesrat am 4. September 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet. Im Bundestag liegt er als Drucksache 21/8235 vom 28. September 2026 vor. Das Paket enthält höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld und einen höheren Reichensteuersatz.
Zugleich kürzt der Entwurf den Abzug für Handwerkerleistungen in § 35a Absatz 3 EStG. Der Satz sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Die Regierung begründet das mit dem Abbau von Subventionen. Die Regel zählt nach ihren Angaben zu den 20 größten Subventionsnormen im Einkommensteuerrecht.
Die neue Fassung soll erstmals für den Veranlagungszeitraum 2027 gelten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und braucht die Zustimmung des Bundesrates. Der Entwurf beziffert die Mehreinnahmen aus der Kürzung in voller Jahreswirkung auf 710 Millionen Euro für 2027.
Beschlossen ist die Kürzung noch nicht. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2026 nicht zum Handwerkerbonus geäußert. In der Anhörung am 4. November sprach sich der Ökonom Ulrich van Suntum sogar für eine komplette Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen aus. Bis zu einem Beschluss gilt das bisherige Recht.
Was die Kürzung in Euro bedeutet
Der Bonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Er gilt nur für Arbeitskosten, also für die Arbeitsleistung einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten laut Rechnung. Material bleibt außen vor. Den Höchstbetrag erreichen Haushalte heute wie künftig bei Arbeitskosten von 6.000 Euro im Jahr.
| Arbeitskosten im Jahr | Abzug nach geltendem Recht | Abzug nach Entwurf ab 2027 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 500 Euro | 100 Euro | 75 Euro | 25 Euro |
| 2.000 Euro | 400 Euro | 300 Euro | 100 Euro |
| 6.000 Euro | 1.200 Euro | 900 Euro | 300 Euro |
| 10.000 Euro | 1.200 Euro | 900 Euro | 300 Euro |
| Grenze | Höchstbetrag 1.200 Euro | Höchstbetrag 900 Euro | höchstens 300 Euro |
Die Tabelle beruht auf eigener Rechnung mit den Sätzen aus Gesetz und Entwurf. Ein Haushalt verliert durch die Kürzung höchstens 300 Euro im Jahr. Bei kleinen Rechnungen geht es um zweistellige Beträge. Wer im selben Jahr mehrere größere Aufträge vergibt, verliert mehr.
Warum der Zahlungstag entscheidet
Beim Handwerkerbonus zählt das Jahr der Zahlung. So steht es im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums mit Verweis auf § 11 Absatz 2 EStG. Eine Rechnung, die im Dezember 2026 überwiesen wird, fällt also noch unter das geltende Recht. Wird dieselbe Rechnung im Januar 2027 bezahlt, gilt nach dem Entwurf bereits der niedrigere Satz.
Barzahlung scheidet aus. Das Gesetz verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers. Barzahlungen erkennt das Finanzamt laut Ministerium auch dann nicht an, wenn der Betrieb sie ordnungsgemäß verbucht hat. Abschlagszahlungen zählen nur, wenn eine Rechnung mit aufgeteilten Arbeitskosten vorliegt.
Eine frühere Zahlung lohnt sich allerdings nicht immer. Wer 2026 bereits Arbeitskosten von 6.000 Euro bezahlt hat, gewinnt mit einer weiteren Zahlung im Dezember nichts. In diesem Fall kann es günstiger sein, die nächste Rechnung erst 2027 zu begleichen. Dann steht der neue Höchstbetrag noch voll zur Verfügung.
Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, gilt der Höchstbetrag für beide nur einmal. Paare ohne Trauschein sollten ihre Rechnungen eines Jahres deshalb gemeinsam planen.
Welche Arbeiten an Heizung und Haustechnik zählen
Das Finanzministerium listet in einer Anlage zum Anwendungsschreiben auf, was als Handwerkerleistung gilt. Dazu gehören Wartung und Reparatur der Heizung, die Wartung von Pumpen sowie Wartung und Reparatur von Elektroanlagen. Auch der Schornsteinfeger und der Austausch von Zählern nach dem Eichgesetz sind begünstigt. Reparaturen an Fenstern und Türen sowie Wärmedämmung stehen ebenfalls auf der Liste.
Nicht begünstigt sind der Energieverbrauch, die Miete für Zähler, der Ablesedienst und die Abrechnung selbst. Auch ein Energiepass fällt nicht unter den Bonus. Wer smarte Thermostate selbst montiert, hat keine Arbeitskosten und damit nichts abzusetzen.
Mieter können den Bonus ebenfalls nutzen. Sie machen ihren Anteil an Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend. Voraussetzung ist, dass der Vermieter unbar gezahlt hat und der Anteil aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung hervorgeht. Was die neuen Pflichten bei Verbrauchszählern für Mieter bedeuten, beschreibt unser Beitrag zu fernablesbaren Heizkostenzählern.
Wohnungseigentümer nutzen die Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Dort müssen die begünstigten Kosten gesondert ausgewiesen sein. Wie Gemeinschaften über Heizungsprojekte entscheiden, erklärt unser Wegweiser Heizung sanieren in der WEG.
Eine Grenze zieht das Gesetz bei Förderprogrammen. Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gibt es keinen Handwerkerbonus. Wer für eine Arbeit einen Zuschuss erhält, sollte deshalb vorher klären, ob beides zusammen möglich ist. Für Ladetechnik zeigt unser Überblick zur Wallbox-Förderung 2026, welche Programme es noch gibt.
Wann der Sanierungsbonus mehr bringt
Für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus gibt es mit § 35c EStG eine zweite Steuerermäßigung. Sie beträgt insgesamt 20 Prozent der Kosten und verteilt sich auf drei Jahre. Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr gehen je 7 Prozent ab, im dritten Jahr 6 Prozent. Je Objekt sind höchstens 40.000 Euro möglich.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Bemessung. Nach der Verordnung zu § 35c zählen auch die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten. Zu den begünstigten Maßnahmen gehört der Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Die Verordnung nennt dafür ausdrücklich elektronische Heizkörperthermostate, Raumthermostate, Smart-Meter und Energiemanagementsysteme.
Auch die Optimierung bestehender Heizungen ist begünstigt, wenn die Anlage älter als zwei Jahre ist. Dazu zählen der hydraulische Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, hocheffiziente Umwälzpumpen und die Dämmung von Heizungsrohren. Endgeräte wie Handy, Tablet oder Lautsprecher sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Voraussetzungen sind dafür strenger. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und im jeweiligen Jahr ausschließlich selbst bewohnt werden. Ein Fachunternehmen muss die Arbeit ausführen und auf amtlichem Muster bescheinigen. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein, die Adresse des Hauses nennen und per Überweisung bezahlt werden.
| Merkmal | Handwerkerbonus nach § 35a | Sanierungsbonus nach § 35c |
|---|---|---|
| Satz | 20 Prozent, laut Entwurf ab 2027 15 Prozent | 7, 7 und 6 Prozent über drei Jahre |
| Höchstbetrag | 1.200 Euro im Jahr, laut Entwurf 900 Euro | 40.000 Euro je Objekt |
| Bemessung | nur Arbeitskosten | Arbeit und Material |
| Berechtigte | Mieter und Eigentümer | Eigentümer, die selbst im Haus wohnen |
| Gebäude | Haushalt in der EU oder im EWR | älter als zehn Jahre, in der EU oder im EWR |
| Nachweis | Rechnung und Überweisung | Bescheinigung des Fachunternehmens, Rechnung auf Deutsch, Überweisung |
| Kombination | nicht für dieselbe Maßnahme wie § 35c | nicht neben § 35a und nicht bei geförderter Maßnahme |
| Geplante Änderung | Kürzung laut Entwurf | keine im Entwurf |
Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied. Ein Fachbetrieb tauscht die Thermostate im Haus gegen elektronische Modelle und stellt die Heizkurve neu ein. Die Rechnung beträgt 1.500 Euro, davon 500 Euro Arbeitskosten. Nach § 35a bringt das 2026 eine Ersparnis von 100 Euro, nach dem Entwurf ab 2027 noch 75 Euro.
Über § 35c sind es 20 Prozent der gesamten 1.500 Euro, also 300 Euro. Davon gehen im ersten und zweiten Jahr je 105 Euro ab, im dritten Jahr 90 Euro. Beide Wege für dieselbe Maßnahme zu nutzen, schließt das Gesetz aus. Die Zahlen sind ein eigenes Beispiel und keine Preisangabe.
Bei § 35c zählt das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird. Der Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz enthält für diese Regel keine Änderung. Begünstigt sind Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Die Kosten eines vom BAFA zugelassenen Energieberaters, der die Arbeiten begleitet, mindern die Steuer sogar um 50 Prozent.
Was Haushalte bis Jahresende tun sollten
Bis zum Jahreswechsel bleiben rund acht Wochen. Die folgenden Schritte helfen, den geltenden Bonus zu nutzen und Formfehler zu vermeiden.
- Offene Rechnungen sichten. Arbeiten, die 2026 erledigt sind, sollten noch 2026 überwiesen werden.
- Arbeitskosten ausweisen lassen. Der Anteil muss aus der Rechnung hervorgehen, eine eigene Schätzung ist nicht zulässig.
- Höchstbetrag prüfen. Wer 2026 schon 6.000 Euro Arbeitskosten bezahlt hat, kann weitere Rechnungen ins Jahr 2027 legen.
- Wartung einplanen. Heizungswartung, Pumpenwartung und Schornsteinfeger zählen zu den begünstigten Leistungen.
- Den passenden Weg wählen. Bei Thermostaten, Regelung und hydraulischem Abgleich mit dem Betrieb über § 35c sprechen und die Bescheinigung anfordern.
- Förderung abgleichen. Wer für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, erhält keinen der beiden Steuerboni.
- Abrechnungen aufbewahren. Mieter und Wohnungseigentümer brauchen den ausgewiesenen Anteil aus Nebenkosten- oder Jahresabrechnung.
- Gesetzgebung verfolgen. Bundestag und Bundesrat müssen die Kürzung noch beschließen.
Einordnung
Die geplante Kürzung trifft vor allem Haushalte mit hohen Handwerkerrechnungen. Bei kleineren Aufträgen bleibt der Effekt gering. Für die öffentlichen Haushalte summiert er sich dagegen auf einen dreistelligen Millionenbetrag im Jahr.
Für die Haustechnik zählt neben dem Stichtag vor allem die Wahl der passenden Regel. Wer Regelung und Heizung modernisieren lässt, kann über § 35c auf eine höhere Ersparnis kommen, weil das Material mitzählt. Voraussetzung sind ein ausreichend altes Gebäude, die eigene Nutzung und die Bescheinigung des Fachbetriebs.
Wie smarte Thermostate im Alltag Heizkosten senken, zeigt unser Ratgeber Heizkosten sparen mit smarten Thermostaten. Was die Zahlen auf dem Thermostatkopf bedeuten, erklärt unser Beitrag Heizkörperthermostat richtig einstellen. Welche Rolle der Stromzähler der neuen Generation spielt, beschreibt unser Text Smart Meter eingebaut, aber nicht nutzbar.
Wo die eigenen Heizkosten im Vergleich stehen, ordnet unser Überblick zum Heizspiegel 2026 ein. Ob sich ein Auftrag vor dem Jahreswechsel lohnt, sollte jeder Haushalt anhand seiner Rechnungen prüfen. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8235, Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (28. September 2026)
- Deutscher Bundestag, Finanzausschuss, Anhörung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (4. November 2026)
- Bundesrat, Drucksache 507/26 (Beschluss), Stellungnahme vom 16. Oktober 2026
- Einkommensteuergesetz, § 35a
- Einkommensteuergesetz, § 35c
- Einkommensteuergesetz, § 11
- Einkommensteuergesetz, § 52
- Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung mit Anlagen 7 und 8
- Bundesfinanzministerium, Anwendungsschreiben zu § 35a EStG
- Bundesfinanzministerium, Anlage 1 zum Anwendungsschreiben, beispielhafte Aufzählung
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