Erneuerbare Energien

Gasreserve: Warum die neue Umlage wieder Streit auslöst

Der Oktoberentwurf sieht eine neue Gasumlage vor. Branchenverbände wollen Bundesmittel – und streiten darüber, wie ein Vorrat im Ernstfall wirksam wird.

Von Wolfgang

23. Okt. 20266 Min. Lesezeit

Gasspeicher-Illustration mit der Artikelüberschrift

Die alte Gasspeicherumlage ist weg, die nächste Umlage steht bereits im Entwurf. Dahinter steckt ein anderer Auftrag: Deutschland soll Gas für außergewöhnliche Versorgungsausfälle zurückhalten. Über dieses Sicherheitsnetz herrscht in der Gaswirtschaft vergleichsweise viel Einigkeit. Darüber, wer es bezahlt und wie es technisch funktionieren soll, deutlich weniger.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 13. Oktober 2026 einen Referentenentwurf für eine Gasreserve in die Verbändeanhörung gegeben. Die Stellungnahme des DVGW vom 19. Oktober und die gleichzeitigen Einwände der Fernleitungsnetzbetreiber zeigen den Konflikt: Der Entwurf setzt auf eine Umlage, die Verbände verlangen Bundesmittel. Zugleich streiten sie über die Bedingungen, unter denen ein gespeicherter Vorrat im Ernstfall wirklich hilft.

Ein neuer Auftrag nach der alten Umlage

Seit dem 1. Januar 2026 ist die bisherige Gasspeicherumlage abgeschafft. Die Bundesregierung erläutert, dass nun der Bund die entsprechenden Kosten übernimmt. Die alte Umlage finanzierte Maßnahmen zur Befüllung der Speicher, die nach dem Wegfall russischer Lieferungen in der Energiekrise nötig geworden waren. Die Kosten wurden über die Gaswirtschaft an die Kunden weitergereicht.

Der neue Entwurf behandelt eine gesonderte Reserve für außergewöhnliche Krisen. Nach der Darstellung des Entwurfs durch den DVGW soll sie erst nach Ausrufung der Notfallstufe zum Einsatz kommen. Über die Nutzung entscheidet dann die Bundesnetzagentur; Trading Hub Europe, kurz THE, soll die Mengen entsprechend ausspeichern. THE organisiert als Marktgebietsverantwortlicher bereits zentrale Aufgaben im deutschen Gasmarkt.

Diese Trennung verändert den wirtschaftlichen Zweck des Vorrats. Ein Händler lagert Gas ein, um Kunden später zu beliefern oder Preisunterschiede zu nutzen. Eine Krisenreserve wird gerade dafür bezahlt, zunächst liegen zu bleiben. Fällt eine wichtige Importverbindung aus, soll sie Zeit verschaffen, bis Ersatzlieferungen oder andere Maßnahmen greifen. Ein hoher Winterpreis allein öffnet damit noch kein Reserveventil.

Warum 24 Terawattstunden keine fertige Sicherheitsgarantie sind

Die Stellungnahmen nennen 24 Terawattstunden als Referenzwert aus der Gesetzesbegründung. Eine Terawattstunde entspricht einer Milliarde Kilowattstunden. Die Zahl beschreibt also einen erheblichen Energievorrat. Nach den Erläuterungen des DVGW orientiert sich die Begründung an einer kurzfristigen Krisenvorsorge von bis zu 30 Tagen. Welche Zeit ein solcher Vorrat überbrückt, hängt jedoch von der konkreten Versorgungslücke ab. Dreißig Tage Krisenvorsorge sind keine pauschale Zusage, Deutschland einen Monat vollständig aus dieser Reserve zu versorgen.

Zum Vorrat gehört eine zweite Größe: die Ausspeicherleistung. Sie beschreibt, wie viel Gas eine Anlage innerhalb einer bestimmten Zeit ins Netz bringen kann. Ein großer Wasservorrat hilft wenig, wenn der Abfluss den benötigten Durchsatz nicht schafft. Bei Gasspeichern kommen unter anderem Druckverhältnisse, Füllstand und die Eigenschaften der jeweiligen Anlage hinzu. Auch das angeschlossene Netz bestimmt, wohin die Menge fließen kann.

Schematischer Gasweg vom unterirdischen Vorrat über ein Ventil zur Ausspeicherung ins Gasnetz
Vorrat und Ausspeicherleistung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Schema zeigt den Gasweg; die tatsächliche Leistung hängt unter anderem von Anlage, Füllstand und Netzbedingungen ab. Keine maßstäbliche Darstellung. (Quelle: KI generiert)

Der DVGW verlangt deshalb, die Speicherbetreiber bei der Ausgestaltung der ausgeschriebenen Produkte einzubeziehen. Die Reserve soll nach dem beschriebenen Verfahren nicht nur über ihr Volumen, sondern auch über Ausspeicherleistung und regionale Verteilung bestimmt werden. Die 24 Terawattstunden sind dabei ein Ausgangswert der Begründung, keine im Entwurf festgeschriebene Höchstmenge. Für den späteren Nutzen zählt das Zusammenspiel dieser Größen.

Die Umlage verteilt Kosten und Risiken

Gas muss gekauft, Speicherraum gebucht und die Vorhaltung finanziert werden. Auch nach einer Nutzung entstehen Kosten, wenn der Vorrat wieder aufgebaut wird. Nach der DVGW-Stellungnahme sollen im Entwurf Kosten und Erlöse über eine Umlage auf die Bilanzkreisverantwortlichen verteilt werden. Das sind die Unternehmen, die Gaslieferungen und Verbrauch in ihren Bilanzkreisen ausgleichen. Als Grundlage dienen die aus dem Netz entnommenen Gasmengen der erfassten Kunden.

Für Haushalte ist dabei wichtig, zwischen Berechnungsweg und tatsächlichem Rechnungsbetrag zu unterscheiden. Eine rein fiktive Umlage von 30 Cent je Megawattstunde würde bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch sechs Euro ergeben: 20 Megawattstunden mal 0,30 Euro. Das Beispiel erklärt nur die Einheiten und den Verbrauchsbezug; es verwendet einen frei gewählten Rechensatz und stellt keinen angekündigten Tarif dar.

Die endgültige Belastung hängt von den tatsächlichen Kosten, Erlösen und den für die Verteilung angesetzten Mengen ab. Der DVGW beschreibt eine jährliche Neuberechnung auf Basis einer rollierenden Zehnjahresprognose. Damit würde der Satz nicht einfach dauerhaft festgeschrieben. Zugleich fragt der Verband, wie Endkunden bei einer späteren Auflösung der Reserve angemessen an Rückerstattungen beteiligt werden. Eine Umlage verteilt also nicht nur Einkaufskosten, sondern braucht Regeln für den gesamten Lebenszyklus des Vorrats.

Die Fernleitungsnetzbetreiber wenden zusätzlich ein, THE dürfe keine bindenden Verpflichtungen eingehen müssen, bevor Finanzierung und Liquidität gesichert sind. Zwischen einem heute abgeschlossenen Speichervertrag und später eingehenden Umlagezahlungen liegt ein Finanzierungsbedarf. Auch dieses Risiko muss jemand tragen.

Wer profitiert, wer soll zahlen?

Für eine verbrauchsbezogene Umlage spricht die klare Zuordnung zum Gassystem: Wer Gas nutzt, beteiligt sich an dessen Absicherung. Das Wirtschaftsministerium hatte diesen Ansatz bereits in der Regierungspressekonferenz vom 7. Juli mit der Haushaltslage und einer verursachergerechten Finanzierung begründet. Die damaligen Angaben waren Planungsstand, der Oktoberentwurf konkretisiert nun den vorgeschlagenen Mechanismus.

DVGW und FNB Gas setzen dagegen beim Nutzen an. Gaskraftwerke versorgen das Stromsystem; ein abgesicherter Gasmarkt dient damit auch Menschen und Unternehmen ohne eigenen Gasanschluss. Aus ihrer Sicht ist staatliche Krisenvorsorge eine Aufgabe für den Bundeshaushalt. Das ist eine Position von Branchenverbänden, keine neutrale Verteilungsrechnung. Auch Bundesmittel werden aufgebracht, nur über einen anderen Kreis von Zahlern und andere politische Prioritäten.

Der Streit dreht sich deshalb um eine echte Abwägung: Soll der Gasverbrauch die Kosten verteilen, oder rechtfertigt der breitere Nutzen eine Finanzierung durch die Allgemeinheit? Die technische Reserve beantwortet diese politische Frage nicht von selbst.

Die Winterversorgung bleibt eine eigene Aufgabe

Zur Einordnung gehört der aktuelle Gegenbefund. Laut einer am 20. Oktober veröffentlichten Bundestagsmeldung zur Regierungsantwort deutet sich für die Wintervorsorge keine Gasmangellage an; Preisspitzen blieben möglich. Die Regierung verweist dabei auf Speicherbestände und laufende Importe. Der Aufbau einer Reserve für seltene Ausfälle ist somit eine andere Frage als die Einschätzung der gegenwärtigen Versorgung.

FNB Gas fordert dennoch ergänzend eine Lieferantenverpflichtung: Händler und Versorger sollten zu einem Stichtag gegen Winterende einen bestimmten Vorrat für ihre Kunden halten. Ziel wäre insbesondere, die dann erforderliche Ausspeicherleistung zu sichern. Das ist ein zusätzlicher Verbandsvorschlag. Er zeigt zugleich die Grenze des Reservekonzepts: Ein für Notfälle zurückgehaltener Bestand organisiert nicht automatisch die tägliche Belieferung im normalen Winter.

Für Gaskunden bleibt die entscheidende Entwicklung deshalb der weitere Gesetzgebungsprozess. Der vorliegende Entwurfsstand sieht einen neuen Finanzierungsweg vor; die Stellungnahmen verlangen Änderungen an Kostenverteilung, technischer Auslegung und Zuständigkeiten. Wie nützlich die Reserve wird, entscheidet sich daran, ob das Gas im richtigen Moment mit ausreichender Leistung am benötigten Ort verfügbar ist. Wie teuer sie für einen Haushalt wird, entscheidet sich an den Regeln, die diesen Vorrat finanzieren.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.