Technik

E-Bike-Tuning: Die Branche will mehr als das Tempo prüfen

Die Fahrradbranche konkretisiert ihren Schutz gegen E-Bike-Tuning. Sensorprüfungen und gesicherte Software sollen helfen – ohne legitime Reparaturen zu verhindern.

Von Wolfgang

30. Sep. 20263 Min. Lesezeit

Magazincollage mit Pedelec-Antrieb und vollständiger Artikelüberschrift.

Ein E-Bike kennt seine Geschwindigkeit über Sensoren. Wer deren Angaben verfälscht, kann auch die Grenze der Motorhilfe angreifen. Die europäische Fahrradbranche will deshalb stärker prüfen, ob die Signale im Antrieb zusammenpassen. Das ist der technische Kern eines am 29. September 2026 veröffentlichten Positionspapiers von European Cycling Industries (ECI).

Das Papier beschreibt einen Maßstab der Branche, keine nachgewiesene Umrüstung aller Fahrräder.

25 km/h sind keine Geschwindigkeitsmauer

Bei einem üblichen Pedelec endet die elektrische Unterstützung spätestens bei 25 km/h. Das Fahrrad darf durch eigene Muskelkraft oder bergab schneller rollen. Begrenzt ist die Hilfe des Motors.

§ 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes nennt dafür höchstens 250 Watt Nenndauerleistung. Die Unterstützung muss sich mit zunehmendem Tempo verringern und beim Erreichen von 25 km/h oder früher aussetzen. Auch wenn der Fahrer nicht mehr tritt, endet sie. Das Gesetz berücksichtigt zusätzlich eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h. Ein Tuning-Kit, das die Abschaltung umgeht, verändert also eine Eigenschaft, an der die rechtliche Einordnung als Fahrrad hängt.

Ein Signal allein soll nicht genügen

Im technischen Anhang fordert ECI Plausibilitätsprüfungen: Ein Geschwindigkeitssignal soll mit weiteren verfügbaren Größen wie Trittfrequenz oder Motordrehzahl abgeglichen werden. Stimmen die Angaben nicht zusammen, muss das System einen Manipulationsverdacht erkennen und angemessen reagieren können.

Softwareupdates sollen kryptografisch geprüft sein; die Rückkehr zu anfälligen älteren Versionen soll verhindert werden. So sollen sowohl falsche Sensordaten als auch manipulierte Software schwerer durchkommen.

Schematische Prüfung von Geschwindigkeit, Trittfrequenz und Motordrehzahl vor der Motorunterstützung.
Mehrere Signale helfen bei der Plausibilitätsprüfung. Das Schema zeigt den geforderten Ansatz, kein getestetes Fahrradmodell. (Quelle: KI generiert)

Der Schutz darf die Werkstatt nicht aussperren

ECI verlangt ausdrücklich, dass legitime Wartung, Reparatur und unabhängige Prüfung möglich bleiben. Gesichert werden soll der berechtigte Zugriff auf Einstellungen; die Werkstatt soll dabei arbeitsfähig bleiben.

Der Kampf gegen Tuning beginnt nicht erst mit diesem Papier. Der deutsche Fahrradverband ZIV verweist in seiner Position vom Januar 2025 auf eine Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2016 und frühere Arbeiten an technischen Regeln. Neu ist hier die ausführlichere technische Konkretisierung auf europäischer Verbandsebene.

Ein Verkaufsverbot ist eine Forderung

Im begleitenden Manifest fordert ECI ein EU-weites Verkaufsverbot für Tuning-Kits, stärkere Marktüberwachung und besser ausgestattete Kontrollbehörden. Das ist eine politische Forderung des Interessenverbands, kein mit der Veröffentlichung in Kraft getretenes EU-Verbot.

Der Verband verlangt außerdem eine europäische Datenbasis zu manipulierten Rädern, Unfällen und der Wirksamkeit von Kontrollen. Das macht eine Grenze sichtbar: Aus dem neuen Forderungspaket lässt sich weder die Zahl getunter Fahrräder noch ein bereits erzielter Sicherheitsgewinn ablesen. Für Käufer und Fahrer zeigt es vor allem, wohin sich die Schutztechnik entwickeln soll: weg vom Vertrauen auf eine einzelne Tempoangabe, hin zu einem überprüfbaren Antriebssystem.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.