Erneuerbare Energien

Bundesrat will 50-Prozent-Grenze für neue Solardächer streichen

Die Länder fordern Änderungen an der EEG-Novelle. Was die geplante Einspeisegrenze für neue Solardächer bedeutet und warum sie keinen pauschalen Jahresverlust beschreibt.

Von Wolfgang

28. Sep. 20263 Min. Lesezeit

Magazinbild mit Solardach, der Überschrift Bundesrat will 50-Prozent-Grenze für neue Solardächer streichen und der Beschriftung TechZeitGeist.

Der Bundesrat will die geplante dauerhafte 50-Prozent-Einspeisegrenze für neue Solardächer streichen. Das fordert er in seiner Stellungnahme zur EEG-Novelle vom 25. September 2026. Für die Dachplanung ist entscheidend, dass die Grenze die momentane Leistung am Netzanschluss betrifft. Beschlossene Bundesratsstellungnahme, Ziffer 7

Die Forderung ändert bisher kein Gesetz. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 24. September erstmals beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die Länder greifen damit in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren ein. Verfahrensstand beim Bundestag

Was die 50-Prozent-Grenze tatsächlich begrenzen würde

Im Regierungsentwurf steht eine dauerhafte Obergrenze für Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt installierter Leistung. Am Anschluss an das Stromnetz dürfte ihre Einspeiseleistung höchstens halb so groß sein wie die installierte Anlagenleistung. Die Grenze soll auch nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems gelten und unabhängig davon, wie der Strom verkauft wird. Bestimmte Steckersolargeräte sind ausdrücklich ausgenommen. Die Übergangsregeln sehen für vor 2027 in Betrieb genommene Anlagen grundsätzlich die bisherige Gesetzesfassung vor. Regierungsentwurf, § 9 Absatz 2b und § 100 Absatz 1

Eine Anlage mit 10 Kilowatt installierter Leistung dürfte nach diesem Vorschlag höchstens 5 Kilowatt ins Netz liefern. Strom, den das Haus unmittelbar verbraucht oder ein Speicher aufnimmt, erreicht diesen Netzanschluss nicht. Er wird daher von dieser Einspeisegrenze nicht erfasst.

Ein vereinfachtes Beispiel: Die Anlage erzeugt gerade 8 Kilowatt, das Haus verbraucht 2 Kilowatt. Es bleiben 6 Kilowatt für das Netz. Bei einer Grenze von 5 Kilowatt müsste das verbleibende Kilowatt zusätzlich im Haus genutzt, gespeichert oder die Erzeugung entsprechend gedrosselt werden. Daraus lässt sich kein pauschaler Verlust beim Jahresertrag berechnen. Dafür zählen unter anderem Dachausrichtung, Wetter, Verbrauch und Speicherbetrieb.

Warum Bund und Länder unterschiedlich argumentieren

Die Bundesregierung begründet den Vorschlag mit den hohen Einspeisespitzen zur Mittagszeit. Sie will die Eigenverantwortung der Betreiber stärken und zusätzliche Speicher anregen. Der Strom soll stärker dann ins Netz gelangen, wenn er dort gebraucht wird. Das ist die erklärte Absicht des Kabinetts, kein Nachweis für die Wirtschaftlichkeit einer einzelnen Dachanlage. Begründung der Bundesregierung vom 29. Juli

Der Bundesrat hält die dauerhafte Kappung dagegen für überflüssig. Nach seiner Begründung reichen vorhandene Begrenzungsregeln bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und die Steuerbarkeit bei Netzengpässen aus. Er verlangt deshalb, den zusätzlichen Absatz vollständig zu streichen. Stellungnahme, Ziffer 7

Auch beim Übergang zur Stromvermarktung verlangen die Länder Änderungen

Daneben fordert der Bundesrat längere und höhere Übergangszahlungen für kleine Anlagen, bis wirtschaftliche Direktvermarktung technisch und am Markt möglich ist. Direktvermarktung bedeutet, den eingespeisten Strom über einen Vermarkter am Strommarkt zu verkaufen. Die Länder nennen den heutigen Aufwand und die Kosten für kleine Betreiber als Hindernis. Stellungnahme, Ziffer 60

Eine neue konkrete Vergütungshöhe legt diese Forderung nicht fest. Sie steht neben dem Streit über die Einspeiseleistung: Die eine Frage betrifft den Weg des Stroms ins Netz, die andere den Erlös für den eingespeisten Strom.

Was für die Dachplanung jetzt feststeht

Der Beschluss vom 25. September zeigt, welche Änderungen die Länder verlangen. Ob diese in das Gesetz eingehen, bleibt offen. Für eine geplante Anlage lassen sich aus der Stellungnahme deshalb noch keine neue Einspeisegrenze und kein höherer Vergütungsanspruch ableiten.

Das Rechenbeispiel liefert aber bereits eine nützliche Unterscheidung: Eine Leistungsgrenze am Netzanschluss beschreibt, wie viel Strom in einem Moment hinausfließen darf. Wie viel Solarstrom ein Dach über das ganze Jahr nutzbar macht, beantwortet erst das Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch und Speicher.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.