BNetzA öffnet den Weg für flexible Speicher und bidirektionales Laden

Flexiblere Speichernutzung und bidirektionales Laden rücken näher: Was die Bundesnetzagentur und Bundesregierung jetzt ermöglichen, Regeln, Chancen und nächste Schritte.

Zuletzt aktualisiert: 19. September 2025

Kurzfassung

Die Bundesnetzagentur und Bundesregierung schaffen die Basis, damit bidirektionales Laden in Deutschland aus dem Pilotstatus kommt. Laut Regierungsantwort sollen erste V2H-Angebote ab 2025 marktfähig sein, während interoperables V2G später folgt. Der Beitrag erklärt, wie flexible Speichernutzung rechtlich eingeordnet wird, welche Mess- und Abrechnungsregeln Betreiber beachten müssen und welche Hürden für einen breiten Rollout verbleiben.


Einleitung

Haushalte sollen ihr Auto schon ab 2025 als Stromquelle fürs eigene Zuhause nutzen können — und zwar regulär im Markt. Die Bundesregierung erwartet marktfähige V2H-Angebote ab 2025 (Stand: 2025) (Quelle). Damit rückt bidirektionales Laden endgültig aus der Tech-Nische in den Alltag. Was bedeutet das konkret? Die Bundesnetzagentur (BNetzA) präzisiert parallel Regeln für Messung, Bilanzierung und Registrierung von Strom aus Speichern und Erneuerbaren. Das gibt Orientierung für Betreiber, Flotten und Stadtwerke – und senkt die Hürde, flexible Speichernutzung wirtschaftlich zu machen.

Wir ordnen ein: Welche neuen Spielräume entstehen, wie sicher sind Förderansprüche, und welche Technik ist wirklich reif? Außerdem zeigen wir, wo heute noch Stolpersteine liegen und wann mit herstellerübergreifendem V2G zu rechnen ist.


Was jetzt gilt: Rahmen für Speicher und Rückspeisung

Flexibel laden, speichern, einspeisen – erlaubt ist, was sauber gemessen und korrekt zugeordnet wird. Die BNetzA bündelt zentrale Praxisregeln zu Erneuerbaren, Speichern und Meldepflichten. Sie erklärt zum Beispiel, wann ein intelligentes Messsystem nötig ist, wie Einspeisemengen registriert werden und welche Folgen Fristverstöße haben. Die Bundesnetzagentur beschreibt auf ihren EEG-Seiten die Anforderungen an Zuordnung, Zählung und Registrierung von EE-Strom (Stand: 2025) (Quelle). Für Betreiber bedeutet das: Ohne sauberes Messkonzept gibt es keine verlässliche Abrechnung.

Die Bundesregierung stellt zugleich klar, dass der Förderanspruch für erneuerbaren Strom unter Bedingungen auch nach Zwischenspeicherung bestehen kann. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen „grünem“ und „grauem“ Strom im Speicher und die korrekte Bilanzierung. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Fortgeltung von Förderrechten bei Zwischenspeicherung regelbar ist und präzisiert werden soll (Stand: 2025) (Quelle). Die BNetzA soll hierfür Festlegungen entwickeln, die in der Praxis funktionieren.

„Der regulatorische Weg ist offen – jetzt brauchen Betreiber klare Mess- und Bilanzierungsprozesse, damit aus Technik-Potenzial verlässliche Erlöse werden.“

Was heißt das für den Alltag? Wer sein Auto als Speicher nutzt, bewegt sich in drei Rollen: als Verbraucher beim Laden, als Speicherbetreiber während der Zwischenspeicherung und als Erzeuger bei Rückspeisung bzw. Einspeisung. Für jede Rolle gelten eigene Melde-, Mess- und Abrechnungsregeln, die im Zusammenspiel funktionieren müssen. Die BNetzA-Informationen helfen, diese Rollen sauber zu trennen und in Marktprozesse zu überführen – ein Grundpfeiler dafür, dass flexible Speichernutzung überhaupt bilanziell möglich ist.

Das BMWK skizziert zudem, welche Chancen aus netzdienlichem Laden entstehen: Fahrzeuge können als Puffer dienen, wenn viele Haushalte zugleich kochen, laden oder heizen. Das BMWK beschreibt bidirektionales Laden als Baustein für Systemdienstleistungen und Flexibilität (Stand: 2024) (Quelle). Damit rückt eine neue Nutzerrolle in den Fokus: Teil des Energiesystems sein – nicht nur Kunde.

Tabellen sind nützlich, um Kernfragen zu strukturieren:

Thema Was ist wichtig? Referenz
Messkonzept Zweirichtungsfluss korrekt erfassen, Zuordnung EE-Mengen BNetzA
Förderfähigkeit Erhalt von Rechten trotz Zwischenspeicherung möglich Bundestag
Systemnutzen Puffer, Lastverschiebung, Services BMWK

V2H heute, V2G morgen: Zeitplan, Technik, Standards

Wo stehen wir technisch? Das BMWK sieht bidirektionales Laden für das Zuhause (V2H) grundsätzlich als machbar: Fahrzeuge mit geeigneter Leistungselektronik und kompatible Wallboxen können Strom ins Hausnetz abgeben. Das BMWK beschreibt V2H als technisch möglich und skizziert den Markthochlauf (Stand: 2024) (Quelle). Für den Schritt ins öffentliche Netz (V2G) braucht es zusätzlich standardisierte Kommunikation zwischen Auto, Wallbox und Marktakteuren, etwa über genormte Protokolle.

Die Bundesregierung nennt eine gestaffelte Perspektive: V2H-Angebote sollen ab 2025 marktfähig werden (Stand: 2025) (Quelle). Für herstellerübergreifende V2G-Lösungen werden spätere Zeiträume diskutiert, weil Interoperabilität und Abrechnung noch vereinheitlicht werden müssen. Interoperable V2G-Angebote werden in Regierungsunterlagen erst für spätere Jahre nach 2025 in Aussicht gestellt (Stand: 2025) (Quelle). Das passt zum Bild aus der Praxis: Einzelne Ökosysteme funktionieren, der breite Markt braucht Normung.

Worauf sollten Nutzer achten? Erstens auf die Fahrzeugkompatibilität; nicht jedes E‑Auto erlaubt heute die Rückspeisung. Zweitens auf die Ladeinfrastruktur: Bidirektionale Wallboxen sind eine eigene Produktkategorie mit spezifischer Zulassung. Drittens auf Mess- und Zählerfragen: Für Rückspeisung benötigt der Netzbetreiber passende Zähler- und Anmeldeprozesse. Die BNetzA informiert über Zählertausch, intelligente Messsysteme und Registrierung (Stand: 2025) (Quelle).

Ein Blick nach vorn: Damit V2G massentauglich wird, müssen Marktrollen – vom Energielieferanten bis zum Aggregator – verlässlich mit Daten versorgt werden. Das erfordert standardisierte Zertifikate, sichere Identitäten und klare Bilanzierungsregeln für gespeicherte Energiemengen. Die Bundesregierung sieht hierfür die Notwendigkeit weiterer Konkretisierungen und verweist auf laufende Arbeiten (Stand: 2025) (Quelle). Bis dahin lohnt sich V2H als erster, kontrollierter Anwendungsfall – mit direktem Nutzen im eigenen Haus.

Messen, bilanzieren, abrechnen: So bleibt Strom förderfähig

Der Dreh- und Angelpunkt ist die saubere Trennung von Strommengen. Wird erneuerbarer Strom in einem Speicher – etwa im Auto – zwischengelagert, stellt sich die Frage: Bleibt die Einspeisemenge förderfähig? Die Regierungsantwort signalisiert Rückenwind: Unter Bedingungen kann Förderfähigkeit trotz Zwischenspeicherung bestehen bleiben; Details sind zu präzisieren (Stand: 2025) (Quelle). Diese Präzisierungen sollen verhindern, dass „grüne“ und „graue“ Stromanteile ungewollt vermischt werden.

Praktisch heißt das: Betreiber brauchen Messkonzepte, die Einspeisung, Bezug und Speicherbewegungen getrennt erfassen. Die BNetzA verweist auf Registrierung, Zähleranforderungen und Meldepflichten für EE-Anlagen und relevante Speicherfälle (Stand: 2025) (Quelle). Wer seine Haus-PV mit dem Fahrzeugakku kombiniert, muss insbesondere darauf achten, wie Eigenverbrauch, Rückspeisung ins Hausnetz und Einspeisung ins öffentliche Netz bilanziert werden.

Auch Sanktionen sind ein Thema: Verspätete Registrierungen oder falsche Zuordnungen können Förderansprüche kosten. Die BNetzA-Seiten geben einen guten Einstieg, welche Fristen und Nachweise verlangt werden und wie Marktstammdaten korrekt gepflegt werden. Damit wird klar: Bidirektionales Laden ist nicht nur Hardware – es ist auch Prozessqualität. Wer diese Prozesse meistert, minimiert Risiko und baut langfristig verlässliche Erlöse auf.

Für Einsteiger hilft eine kompakte Checkliste:

Schritt Ziel Quelle
Kompatible Hardware prüfen Rückspeisefähiges Fahrzeug + Wallbox BMWK
Messkonzept abstimmen Trennung von Mengen, richtige Zähler BNetzA
Melde- und Registerpflichten erfüllen Förderansprüche sichern BNetzA

Wer diese Basics beachtet, senkt Komplexität. Der nächste Schritt sind Tarife und Vermarktungsmodelle – hier entscheidet sich, ob die Technik nicht nur funktioniert, sondern sich auch auszahlt.

Business-Case & Netznutzen: Was sich für Nutzer lohnt

Ob sich bidirektionales Laden rechnet, hängt von drei Faktoren ab: Differenzen zwischen Lade- und Einspeisepreisen, Kosten für Mess- und Abrechnungstechnik sowie der Nutzbarkeit im Alltag. Die Bundesregierung verweist auf erwartbare Vorteile und auf laufende Arbeiten, um Hürden zu senken. In der Regierungsantwort werden wirtschaftliche Potenziale benannt und weitere Konkretisierungen bei Abrechnung und Interoperabilität angekündigt (Stand: 2025) (Quelle). Damit ist klar: Die Richtung stimmt, doch die Erträge hängen von Tarifmodellen und klaren Regeln ab.

Im Heimbereich kann V2H vor allem Stromkosten glätten. Wer mittags PV-Überschuss lädt und abends das Haus versorgt, reduziert Netzbezugsspitzen. Das BMWK hebt den Beitrag zu Flexibilität und Systemdienstleistungen hervor (Stand: 2024) (Quelle). Für Flotten kommen zusätzliche Modelle in Frage: netzdienliche Fahrpläne, Vermarktung in Nebenmärkten oder Standortoptimierung. Voraussetzung bleiben verlässliche Messkonzepte und kompatible Fahrzeuge.

Wichtig: Jede Zahl auf dem Papier zählt erst, wenn sie rechtssicher abgerechnet werden kann. Die BNetzA fordert korrekte Registrierung und Messung, damit Zuordnungen und Förderansprüche Bestand haben (Stand: 2025) (Quelle). Deshalb ist der aktuelle Fokus auf Prozesse kein Bürokratie-Umweg, sondern der Schlüssel zur Skalierung.

Ein Mini-Kompass für Entscheider:

Hebel Wirkung Quelle
Dynamische Tarife Preisunterschiede nutzen, Erlöse stabilisieren Bundestag
Standardisierung Interoperabilität, geringere Transaktionskosten Bundestag
Prozessqualität Förderansprüche sichern, Erlöse realisieren BNetzA

Unterm Strich zeigt sich: Die Weichen stehen auf Start. Für Endnutzer lohnt es sich, heute mit V2H zu beginnen und Systeme so zu planen, dass später V2G möglich wird – wenn Standards und Abrechnungsprozesse breit ausgerollt sind.


Fazit

Deutschland rückt bidirektionales Laden ins Zentrum der Energiewende im Alltag. Die Bundesregierung sieht V2H ab 2025 im Markt, während BNetzA-Regeln zu Messung, Registrierung und Bilanzierung die operative Basis festigen. Was noch fehlt, sind letzte Klarstellungen zur Abgrenzung gespeicherter „grüner“ Mengen und voll interoperable V2G-Prozesse. Wer heute Hardware, Messkonzept und Registrierung sauber aufsetzt, kann den Übergang souverän meistern.


Jetzt dranbleiben: Prüfe deine Hardware auf V2H-Tauglichkeit, stimme das Messkonzept mit dem Netzbetreiber ab und sichere dir so frühzeitig die Vorteile der Flexibilität.

Artisan Baumeister

Mentor, Creator und Blogger aus Leidenschaft.

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