Black Friday 2026: So erkennen Sie echte Rabatte

Black Friday 2026: Termine und wie Sie echte Rabatte erkennen

Black Friday ist am 27. November 2026. Was die 30-Tage-Regel bei Rabatten verlangt, wo die UVP sie umgeht und wie Sie Scheinrabatte sicher erkennen.

Von Wolfgang

25. Okt. 20268 Min. Lesezeit

Person am Laptop betrachtet am Küchentisch eine Preisgrafik, daneben stehen Einkaufstüten aus Papier und eine Kaffeetasse
Person am Laptop betrachtet am Küchentisch eine Preisgrafik, daneben stehen Einkaufstüten aus Papier und eine Kaffeetasse

Der Black Friday fällt 2026 auf den 27. November. Viele Händler werben dann mit Streichpreisen und Prozenten. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klarer geregelt, worauf sich ein Rabatt beziehen muss.

Ende November beginnt im Handel die Zeit der großen Rabattaktionen. Ein Streichpreis und ein rotes Prozentzeichen sagen aber wenig darüber aus, ob Sie wirklich sparen. Das deutsche Preisrecht schreibt bei Preissenkungen eine zusätzliche Angabe vor. Wer sie zu lesen weiß, erkennt viele Scheinrabatte schon auf der Produktseite.

Kurz gesagt

Black Friday ist 2026 am 27. November, der Cyber Monday am 30. November. Wer mit einer Preissenkung wirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nennen, und der beworbene Rabatt muss sich nach dem EuGH auf genau diesen Preis beziehen. Vergleiche mit der UVP fallen nicht unter diese Pflicht und verdienen deshalb einen zweiten Blick.

Wann Black Friday und Cyber Monday 2026 sind

Der Black Friday ist der Freitag nach dem amerikanischen Erntedankfest Thanksgiving. Thanksgiving fällt nach dem Feiertagskalender der US-Bundesbehörde OPM im Jahr 2026 auf Donnerstag, den 26. November. Der Black Friday ist damit am 27. November 2026.

Der Cyber Monday folgt drei Tage später am Montag, dem 30. November. Viele Händler fassen die Tage davor und danach zu einer Black Week oder Cyber Week zusammen. Wann diese Aktionswochen beginnen und enden, legt jeder Händler selbst fest.

Ein früher Start ist für Käufer nicht automatisch ein Vorteil. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Produkte vor solchen Aktionstagen erst einmal teurer werden können. Gute Angebote kann es aber auch schon vorher geben. Bei größeren Anschaffungen lohnt es sich deshalb, die Preise schon einige Wochen vorher zu beobachten.

Was die 30-Tage-Regel verlangt

Die Grundlage steht in § 11 der Preisangabenverordnung. Die Vorschrift gilt seit dem 28. Mai 2022. Wer einem Verbraucher eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat.

Der Gesamtpreis ist nach § 2 der Verordnung der Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Es geht also um den Betrag, den Sie tatsächlich zahlen. Die Pflicht gilt im Laden ebenso wie im Onlineshop.

Die Regel hat einen klaren Zweck. Ein Händler soll einen Preis nicht kurz vor einer Aktion anheben, um danach eine besonders hohe Ersparnis zu zeigen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nennt dieses Vorgehen Preisschaukelei.

Für schrittweise Preissenkungen gibt es eine Sonderregel. Sinkt ein Preis während einer Aktion ohne Unterbrechung immer weiter, darf der Händler den Tiefstpreis aus der Zeit vor dem Beginn der Aktion angeben. Er muss den Vergleichswert also nicht bei jeder neuen Stufe anpassen.

Was der EuGH 2024 klargestellt hat

Lange war umstritten, ob die bloße Nennung des 30-Tage-Tiefstpreises genügt. Viele Prospekte zeigten ihn klein in einer Fußnote und rechneten den Rabatt trotzdem von einem höheren Preis. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging deshalb gegen Aldi Süd vor Gericht.

In dem Fall ging es um Ananas. Aldi stellte dem Aktionspreis von 1,49 Euro einen durchgestrichenen Preis von 1,69 Euro gegenüber. Darunter stand in kleiner Schrift, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage bei 1,39 Euro lag.

Das Landgericht Düsseldorf legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Der EuGH entschied am 26. September 2024 im Verfahren C-330/23. Eine Ermäßigung in Prozent oder ein Werbehinweis wie „Preis-Highlight“ muss auf Grundlage des niedrigsten Preises der vorangegangenen 30 Tage berechnet werden. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Aldi Süd danach am 31. Oktober 2024.

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt ein weiterer Fall der Verbraucherzentrale. Netto warb für Kaffee zu 4,44 Euro mit einer Ersparnis von 31 Prozent gegenüber 6,49 Euro. In der Fußnote stand ein 30-Tage-Tiefstpreis von 4,49 Euro. Die echte Ersparnis lag damit bei 0,05 Euro.

Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte Netto im Januar 2025 zur Unterlassung. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Das Urteil ist nach Angaben der Verbraucherzentrale rechtskräftig.

Wo die Regel nicht greift

Die wichtigste Ausnahme betrifft die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Vergleicht ein Händler seinen Preis nur mit der UVP, ist das ein Vergleich mit einem fremden Preis. Die Pflicht zur Angabe des 30-Tage-Tiefstpreises entsteht dann nicht, wie die Verbraucherzentrale Bayern erklärt.

Die UVP liegt oft deutlich über dem Preis, der im Handel üblich ist. Ein Rabatt von 50 Prozent auf die UVP kann deshalb kaum oder gar keine Ersparnis gegenüber dem Preis vor dem Black Friday bedeuten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Auch bei der UVP haben Händler Grenzen. Das Landgericht München I entschied am 14. Juli 2025 gegen Amazon. Der Konzern hatte bei den Prime Deal Days Produkte mit „-19 %“ neben einer gestrichenen UVP von 259,00 Euro beworben. Weil die Werbung als Aktion aufgemacht war, durften Kunden nach Ansicht des Gerichts eine Senkung gegenüber dem eigenen früheren Preis erwarten.

Amazon hat gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Es ist also noch nicht rechtskräftig. Für Käufer ändert das wenig. Eine Prozentangabe neben einer UVP sagt nichts über den Preis der Vorwochen.

Weitere Ausnahmen nennt die Verordnung selbst. Individuelle Preisermäßigungen fallen nicht unter § 11, etwa ein persönlicher Gutschein oder ein Coupon in der App eines Händlers. Wie solche App-Preise den Einkauf sogar verteuern können, zeigt unser Beitrag zu Supermarkt-Apps. Ausgenommen sind auch Lebensmittel, die wegen eines drohenden Verderbs billiger werden.

Bei Rabatten auf das ganze Sortiment muss der Händler nach § 9 der Verordnung keinen neuen Gesamtpreis am Produkt angeben. Das gilt für generelle Ermäßigungen, die nach Kalendertagen begrenzt und öffentlich angekündigt sind. Den Endpreis sehen Sie dann oft erst im Warenkorb oder an der Kasse.

So lesen Sie ein Rabattangebot

Die meisten Preisangaben in einem Onlineshop lassen sich schnell einordnen. Die folgende Übersicht zeigt, was eine Angabe bedeutet und was Sie vor dem Kauf prüfen sollten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Für die schnelle Entscheidung am Bildschirm reicht sie meist aus.

Angabe im Shop Was sie bedeutet Was Sie prüfen
Streichpreis mit Hinweis auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage Eigene Preissenkung des Händlers, der Rabatt muss sich auf den Tiefstpreis beziehen Liegt der Aktionspreis wirklich unter dem genannten Tiefstpreis?
Prozentrabatt ohne Angabe eines 30-Tage-Preises Pflichtangabe fehlt, sofern es um eine eigene Preissenkung geht Preisverlauf in mindestens zwei Preissuchmaschinen ansehen
Durchgestrichene UVP Vergleich mit einem fremden Preis, keine 30-Tage-Pflicht Üblichen Marktpreis vergleichen und die UVP ausblenden
„Statt“-Preis oder Durchschnittspreis Vergleichswert, dessen Herkunft oft unklar bleibt Erklärung im Kleingedruckten lesen und Preisverlauf prüfen
Coupon, App-Preis oder persönlicher Gutschein Individuelle Ermäßigung, die 30-Tage-Regel gilt nicht Endpreis mit und ohne Coupon bei anderen Händlern vergleichen
Rabatt auf das ganze Sortiment für wenige Tage Generelle Aktion nach Kalendertagen, Endpreis oft erst im Warenkorb Endpreis im Warenkorb mit dem Marktpreis vergleichen

Den Preisverlauf zeigen viele Preissuchmaschinen als Grafik über mehrere Wochen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, mindestens zwei solcher Dienste zu nutzen. Ein Preiswecker meldet sich, sobald ein Wunschprodukt unter eine selbst gewählte Grenze fällt.

Checkliste vor dem Kauf

Neben dem Preis zählt die Seriosität des Shops. Rund um den Black Friday sind auch unseriöse Shops besonders aktiv, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit Hilfe von KI wirken ihre Bilder und Texte inzwischen täuschend echt. Diese Punkte helfen bei der Prüfung.

  • Legen Sie vorher fest, was Sie wirklich brauchen, und notieren Sie den heutigen Preis.
  • Vergleichen Sie den Aktionspreis mit dem angegebenen 30-Tage-Tiefstpreis und nicht mit der UVP.
  • Prüfen Sie den Preisverlauf in mindestens zwei Preissuchmaschinen.
  • Prüfen Sie unbekannte Shops vor der Bestellung mit dem kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
  • Meiden Sie Shops, die nur Vorkasse anbieten oder kein vollständiges Impressum haben.
  • Lassen Sie sich von Countdowns und Hinweisen wie „nur noch 2 Artikel“ nicht zu einem schnellen Kauf drängen.
  • Lesen Sie vor dem Kauf die Bedingungen für Rücksendung und Widerruf.
  • Prüfen Sie bei Marktplätzen, ob der Händler selbst oder ein Drittanbieter verkauft.

Bei Onlinekäufen haben Sie in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Frist beträgt nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs 14 Tage. Wer eine Retoure plant, sollte vorher klären, wer die Kosten der Rücksendung trägt. Was nach einer Rücksendung mit der Ware passiert, erklärt unser Beitrag zum EU-Vernichtungsverbot für Retouren.

Woran Sie einen gefälschten Shop erkennen, zeigt unser Ratgeber zu Fakeshops beim Heizölkauf. Die Merkmale gelten auch für Elektronik. Bei gefährlicher Ware auf Marktplätzen helfen die Meldewege nach dem Digital Services Act. Wer Technik lieber gebraucht kauft, findet Hinweise in unserem Leitfaden zu Refurbished-Geräten.

Fazit

Der Black Friday 2026 ist am 27. November, der Cyber Monday am 30. November. Für Rabatte gilt seit dem Urteil des EuGH eine klare Linie. Der beworbene Nachlass muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.

Schwieriger wird es bei der UVP, bei Coupons und bei Aktionen für das ganze Sortiment. Dort hilft vor allem der eigene Blick auf den Preisverlauf. Wer vorher plant und zwei Preissuchmaschinen nutzt, erkennt die meisten Scheinrabatte.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.