Begrünte Höfe, schattigere Aufenthaltsbereiche und Flächen, die Regenwasser zurückhalten: Das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, kurz AnpaSo, soll bereits geförderte Pläne in konkrete Verbesserungen übersetzen. Vom 1. Oktober bis einschließlich 30. November 2026 können bestimmte frühere Förderempfänger dafür Anschlussförderung beantragen. Wann betreute Menschen davon profitieren, hängt auch von Bewilligung, Bau und Pflege ab.

Wie Begrünung den Betreuungsalltag entlasten kann
Für ältere und pflegebedürftige Menschen, Kinder oder Menschen mit Behinderungen kann Hitze besonders belastend sein. Klimaanpassung an ihren Betreuungsorten setzt deshalb dort an, wo sie ihren Alltag verbringen: in Gebäuden und auf den zugehörigen Außenflächen. Der neue Aufruf unterstützt den Schritt von bereits geförderten Konzepten oder Beratungen zur Umsetzung. Am 7. September ist das Antragsfenster noch nicht geöffnet.
Im Mittelpunkt stehen naturbasierte Maßnahmen wie Dach- und Hofbegrünung, Entsiegelung und naturnahe Regenwasserrückhalteflächen. Pflanzen können Schatten spenden und geben Wasser durch Verdunstung ab. Das kühlt die Umgebung; auf versiegelten Flächen ohne Vegetation fehlt dieser Effekt weitgehend. Rückhalteflächen nehmen zusätzlich Regenwasser auf und geben es verzögert ab, statt es unmittelbar abfließen zu lassen.
Welche Lösung hilft, hängt vom Standort ab. Begrünung braucht geeignete Pflanzen, Wasser und Pflege, ein Gründach auch die passende Statik. Wie sich Maßnahmen räumlich auswirken können, erläutert unsere Vertiefung dazu, wie Kommunen Begrünung und Entsiegelung vorab vergleichen. Das dort vorgestellte Werkzeug ist keine Voraussetzung für AnpaSo.
Reichen naturbasierte Lösungen voraussichtlich nicht aus, können technische oder bauliche Maßnahmen wie außenliegende Verschattung hinzukommen. Im Förderschwerpunkt 2.1 müssen solche ergänzenden „grauen“ Maßnahmen im Konzept begründet werden. Der Aufruf ist keine allgemeine Klimaanlagenförderung. Wie stark Begrünung und Wasserrückhalt tatsächlich entlasten, lässt sich aus den Förderbeispielen allein nicht ableiten; eine bestimmte Temperaturabsenkung oder Überflutungssicherheit ist damit nicht garantiert.
Wer Anschlussförderung beantragen kann
Der Zugang setzt eine frühere AnpaSo-Förderung voraus: Die Einrichtung muss in den Förderfenstern 2020, 2023 oder 2024 Unterstützung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten haben. Ein selbst finanziertes oder aus einem anderen Programm bezahltes Konzept genügt nicht. Das Fenster ist ausschließlich für solche Anschlussprojekte bestimmt.
Gefördert werden öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Einrichtungen beziehungsweise deren Träger, bei denen mindestens 70 Prozent der betreuten Personen einer vulnerablen Gruppe angehören. Dazu zählen etwa ältere und pflegebedürftige Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Weitere Bedingungen gelten: Bundesländer und ihre Einrichtungen sind grundsätzlich ausgenommen; bei Stadtstaaten wird zwischen typischerweise kommunalen und Landesaufgaben unterschieden. Nicht jede Kita oder jedes Pflegeheim ist also automatisch antragsberechtigt.
Je Antrag sind höchstens 500.000 Euro möglich. Für öffentlich-rechtliche Organisationen liegt die Förderquote bei maximal 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen beziehungsweise deren Träger bei maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Nicht sämtliche tatsächlichen Kosten fallen darunter. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerb und nach verfügbaren Haushaltsmitteln; auch frühere Förderung garantiert keine neue Bewilligung.
Eigenmittel und spätere Folgekosten müssen gesichert sein. Laufender Betrieb, Wartung und Instandhaltung nach der Projektlaufzeit werden nicht gefördert. Gerade für begrünte Flächen ist das wichtig: Damit sie dauerhaft entlasten können, muss ihre Pflege schon bei der Finanzierungsplanung mitgedacht werden.
Warum zwischen Antrag und wirksamem Schutz Zeit liegt
Die Frist vom 1. Oktober bis einschließlich 30. November 2026 gilt für die Antragstellung, nicht für den Baubeginn. Vergabeverfahren dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheids starten, die Umsetzung frühestens mit Beginn der Projektlaufzeit. Unverbindliche Angebote zur vorherigen Kostenschätzung sind möglich. Auch eine frühere Konzeptförderung erlaubt keinen vorgezogenen Projektstart.
Nach den aktuellen ZUG-FAQs kann ein Projekt voraussichtlich frühestens sieben Monate nach Schließung des Förderaufrufs beginnen. Das ist eine Prognose für den möglichen Beginn, kein Fertigstellungstermin. Eine Bewilligung oder verlässlicher zusätzlicher Schutz zum Sommer 2027 lässt sich daraus nicht versprechen.
Die ZUG kündigt berechtigten früheren Förderempfängern den Direktlink zum Antrag per E-Mail an. Digitale Informationsveranstaltungen sind für den 6. Oktober und den 5. November 2026 vorgesehen; den vollständigen Ablauf beschreibt die offizielle Seite zum Förderaufruf. Für berechtigte Träger eröffnet sich damit eine konkrete Umsetzungschance. Für betreute Menschen entsteht der Nutzen, wenn aus den Plänen vor Ort funktionierende, dauerhaft gepflegte Maßnahmen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMUKN: BMUKN fördert ab Oktober weitere Projekte zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
- ZUG: Förderaufruf 2026
- ZUG: Merkblatt zum Förderaufruf 2026 (PDF)
- ZUG: FAQs zum Förderaufruf 2026 (PDF)
- Umweltbundesamt: Hitze in der Innenstadt – mehr Bäume und Schatten nötig
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