
Eine Uber-Fahrt in London kann ab dem 3. September 2026 mit einer ungewohnten Nachricht beginnen: Das gebuchte Auto wird weitgehend autonom gesteuert. Doch auf dem vorderen Sitz bleibt ein TfL-lizenzierter Fahrer. Wayve und Uber machen den Dienst öffentlich buchbar, führen damit aber ausdrücklich keinen fahrerlosen Regelbetrieb ein.
Gefahren wird mit einem Ford Mustang Mach-E, ausgestattet mit Wayve AI Driver und Umfeldsensorik. Die Vermittlung erfolgt in den Kategorien UberX, Uber Electric und Uber Comfort. Wird einem Fahrgast ein Wayve-Fahrzeug angeboten, kann er es akzeptieren oder stattdessen ein konventionelles Auto wählen. Der autonome Wagen erscheint also nicht als Sonderveranstaltung neben der Plattform, sondern innerhalb der normalen Uber-Vermittlung.

Aufsicht ist hier kein Nebensatz
Der geschulte Private-Hire-Fahrer an Bord besitzt eine Lizenz von Transport for London und kann jederzeit übernehmen. An dieser Person verläuft die gegenwärtige Grenze des Angebots. Die KI übernimmt die Fahraufgabe weitgehend, doch der Betrieb hat die menschliche Absicherung nicht hinter sich gelassen.
Das sollte den Start weder kleinreden noch romantisieren. Für den Fahrgast ist es eine reale Fahrt, bei der ein automatisiertes System im Straßenverkehr arbeitet. Es ist aber zugleich eine Fahrt, bei der ein qualifizierter Mensch für den Eingriff verfügbar bleibt. Die Öffentlichkeit kann den Dienst buchen; ein Fahrzeug ohne menschliche Rückfallebene wird damit noch nicht zum Alltag.
TfL genehmigte einen überwachten Versuch mit bis zu 15 Fahrzeugen für ein Jahr. Gegenüber mehr als 100.000 Londoner Private-Hire-Vehicles sind 15 rechnerisch 0,015 %. Daraus folgt kein Marktanteil, kein Sicherheitsmaß und auch keine Aussage über die tägliche Zahl der Fahrten. Die Relation macht lediglich sichtbar, wie klein dieser beaufsichtigte Einsatz im Vergleich zum gesamten Londoner Fahrdienstbestand ist.

Der eigentliche Test ist die Dienstkette
Gerade deshalb ist der Start mehr als eine Fahrzeugdemo. Auf einer Teststrecke lässt sich zeigen, dass ein Auto fahren kann. Im öffentlichen Uber-Betrieb müssen auch Vermittlung, Zuteilung, Kommunikation mit Fahrgästen, Zuständigkeiten und der Wechsel auf ein anderes Fahrzeug zusammenspielen. Wayve und Uber testen damit nicht nur Autonomie im Auto, sondern ihre Einbindung in einen nutzbaren Dienst.
Wie belastbar dieser Dienst schon ist, lässt sich allerdings noch nicht unabhängig bewerten. Es gibt keine unabhängigen Langzeitdaten zu Eingriffen, Unfällen, Ausfällen, Kosten oder Verfügbarkeit. Deshalb kann aus dem Start weder eine Sicherheitsbilanz noch ein wirtschaftlicher Vorteil oder eine flächendeckende Alltagstauglichkeit abgeleitet werden. Auch bis zu 15 Fahrzeuge verraten nicht, wie häufig sie eingesetzt werden, wann ein Mensch eingreifen muss oder wie viele Fahrgäste das Angebot annehmen.
Keine Abkürzung in andere Rechtsräume
Der britische APS-Rahmen ist ein Rahmen für Permits und Überwachung. Der Londoner Start belegt kein konkretes Wayve-APS-Permit. Und er ist weder eine deutsche Genehmigung noch eine EU-weite Zulassung für einen solchen Dienst.
Für Deutschland wären mehrere Ebenen getrennt zu betrachten: Betriebserlaubnis, genehmigter Betriebsbereich und Versicherung. Auch eine EU-Typgenehmigung ersetzt kein lokales Dienstpermit. Technische Fahrzeugzulassung und die Erlaubnis, einen bestimmten Fahrdienst in einer bestimmten Stadt anzubieten, sind unterschiedliche Fragen.
Bei den nächsten Robotaxi-Meldungen lohnt daher eine präzise Prüffrage: Fährt der Dienst ohne Sicherheitsfahrer im öffentlichen Betrieb, in welchem genehmigten Gebiet, mit welchen überprüfbaren Daten zu Eingriffen, Ausfällen und Unfällen – und ist er für Fahrgäste tatsächlich verlässlich verfügbar?
Quellen und weiterführende Informationen
- Uber Investor Relations: Wayve and Uber Launch First-Ever Autonomous Rides in the UK
- London City Hall / London Assembly Transport Committee: Transport Committee responds to TfL approval of supervised robocab service in London
- The Guardian: London’s first self-driving taxis for hire hit the streets
- UK legislation.gov.uk / Secretary of State for Transport: The Automated Vehicles (Permits for Automated Passenger Services) Regulations 2026
- UK Department for Transport / GOV.UK: Automated passenger services permitting scheme: government response
- UK Centre for Connected and Autonomous Vehicles / GOV.UK: Automated passenger service permits: local authority and transport body roles
- European Commission / EUR-Lex: Commission Implementing Regulation (EU) 2022/1426
- Gesetze-im-internet.de / Bundesrepublik Deutschland: AFGBV – Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
Hinweis: Für diesen Beitrag wurde KI-gestützte Recherche eingesetzt; er wurde redaktionell geprüft.