
Ein autonomer Bus braucht mehr als Sensoren und Software, damit Fahrgäste sich auf ihn verlassen können. Sein Einsatz muss organisiert und auf Dauer bezahlt sein. Die neue Bundesförderung verbindet deshalb den Zuschuss zum Fahrzeug mit einer Verpflichtung: Wer Unterstützung erhält, muss ein tragfähiges Betriebskonzept vorlegen und das Fahrzeug drei Jahre zweckgebunden einsetzen.
Anträge sind seit dem 1. September und noch bis einschließlich 15. Oktober 2026 möglich. Bis zu 14 Millionen Euro stehen bereit, verteilt auf 2027 und 2028. Die Bewilligungen sind bereits für 2026 vorgesehen. Antragsphase, Bewilligung und Bereitstellung der Mittel liegen damit zeitlich auseinander. Dass Anträge möglich sind, bedeutet noch nicht, dass Projekte bewilligt wurden oder zusätzliche Busse fahren.
Der Zuschuss verlangt mehr als ein geeignetes Fahrzeug
Gefördert werden der Kauf bereits autonomer oder entsprechend umgerüsteter Fahrzeuge und der nachträgliche Umbau vorhandener Fahrzeuge. Der Aufruf gilt für den ÖPNV und den Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum. Im Nahverkehr kommen unter anderem Kommunen, Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen als Antragsteller infrage. Eine allgemeine Kaufprämie für Privatfahrzeuge oder Robotaxis außerhalb des ÖPNV ist das nicht.
Die Fahrzeuge müssen drei Jahre ab Inbetriebnahme im autonomen Betrieb für den vorgesehenen Verkehr eingesetzt werden. Auch Erprobung ist möglich, sofern der Einsatz über die Zweckbindungsfrist gewährleistet ist. Ein Bus muss bei Antragstellung also noch nicht fahrerlos im Regelbetrieb unterwegs sein. Eine kurze Vorführung ohne gesicherten weiteren Einsatz reicht aber nicht aus.
Das Betriebskonzept muss zeigen, wo der Bus fahren soll und wie sein Einsatz organisiert wird. Dazu gehören technische Aufsicht, Leitstellenanbindung, ein Einfahr- und Testkonzept sowie ein Genehmigungszeitplan. Antragsteller müssen außerdem die Gesamtfinanzierung einschließlich ihres Eigenanteils nachweisen. Die Betriebsumgebung muss vor Inbetriebnahme bereitstehen; der Zuschuss ersetzt weder die nötigen Genehmigungen noch einen genehmigten Betriebsbereich.
Bis zu 75 Prozent – Leasingraten bleiben ausgeschlossen
Der Bund kann bis zu 75 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben übernehmen. Das ist kein garantierter Fördersatz und kein fester Betrag je Bus. Zusätzlich greifen die De-minimis-Grenzen für Beihilfen: grundsätzlich 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren, bei geeigneter Grundlage für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse bis zu 750.000 Euro. Für diese höhere Grenze ist ein gültiger Betrauungsakt erforderlich.
Bereits erhaltene einschlägige Beihilfen zählen mit, auch die verbundener Unternehmen. Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfallen kann, hängt deshalb nicht allein vom Fahrzeugpreis ab. Die Förderung kann einen Teil der Investition abdecken; ob damit ein geplanter Kauf oder Umbau finanzierbar wird, müssen Betreiber anhand ihrer übrigen Finanzierung prüfen.
Beim Leasing lohnt sich ein genauer Blick: Förderfähig kann der investive Umbau eines geleasten oder gemieteten Fahrzeugs sein, nicht die Leasingrate. Nötig sind unter anderem die schriftliche Zustimmung zum Umbau und gesicherte Verfügungsgewalt über die gesamte Zweckbindungsfrist. Vertragliche Vorkehrungen müssen die Nutzungsdauer und die geförderten Komponenten absichern. Finanzierungsausgaben und laufende Betriebsausgaben sind ebenfalls ausgeschlossen.
Was einen Bus im Alltag verlässlich macht
Eine Leitstelle bezahlt dieser Aufruf ebenso wenig wie Personal, Energie, Versicherung, Datenverbindungen oder Wartung. Dafür brauchen Betreiber andere Mittel. Ein bezuschusstes Fahrzeug ist also noch kein durchfinanziertes Verkehrsangebot. Welche Rolle die laufenden Ausgaben spielen, erklärt die Vertiefung dazu, wann sich autonome Shuttles im Nahverkehr rechnen.
Auch die Verantwortung für die Fahrgäste bleibt eine Aufgabe des Betreibers. Die technische Aufsicht ist zwar kein permanenter Fernfahrer. Gerät ein Fahrzeug jedoch in den sogenannten risikominimalen Zustand, muss sie nach dem Straßenverkehrsgesetz unverzüglich Kontakt zu den Insassen aufnehmen und notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung einleiten. Solche Aufgaben müssen organisiert sein, auch wenn der Bus die Fahraufgabe selbstständig bewältigt.
Eine weitere Förderbedingung betrifft die Zeit nach der Anschaffung: Der Hersteller muss Service, Wartung und Ersatzteile in Deutschland für mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme gewährleisten. Das sichert die Versorgung ab, bezahlt aber keine Wartungsleistung. Zusammen mit Betriebskonzept und Zweckbindung kann diese Vorgabe helfen, zusätzliche Busangebote verlässlicher zu organisieren. Ob sie dauerhaft wirtschaftlich fahren, hängt weiterhin von Genehmigungen, funktionierender Technik und einer Finanzierung ab, die über den Fahrzeugzuschuss hinausreicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Verkehr: 14 Millionen Euro für autonomes Fahren
- Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen: Förderprogramm und Hinweise zur Antragstellung
- Förderaufruf vom 31. August 2026 (PDF)
- § 1e StVG: Betrieb autonomer Kraftfahrzeuge und § 1f StVG: Pflichten der Beteiligten
Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.