Wer wissen will, ob neue Stromleitungen, Netzknoten oder Offshore-Anbindungen die eigene Region betreffen, kann die Unterlagen jetzt noch offiziell prüfen und dazu Stellung nehmen. Die Frist der Bundesnetzagentur läuft bis zum 24. August 2026. Entscheidend ist nicht ein pauschales Ja oder Nein zum Netzausbau, sondern ein konkreter Hinweis zu einem Projekt oder einer Dokumentstelle.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die Bundesnetzagentur konsultiert den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025–2037/2045 und vorläufige Prüfungsergebnisse.
- Öffentlichkeit und betroffene Behörden können laut Bundesnetzagentur bis zum 24. August 2026 Stellung nehmen.
- Der sinnvollste Einstieg ist die Prozessseite der Behörde: Dort sind Entwurf, Projektsteckbriefe und Prüfungsergebnisse verlinkt.
- Eine Stellungnahme kann eine konkrete Prüfung anstoßen. Sie ersetzt aber keine späteren Umwelt- oder Genehmigungsverfahren und garantiert keine Änderung eines Projekts.

Die Unterlagen sind der bessere Start als der Streit über die Trasse
Stromnetze wirken oft erst dann greifbar, wenn auf einer Karte plötzlich ein Korridor, ein Netzverknüpfungspunkt oder eine neue Offshore-Anbindung in der Nähe auftaucht. Wer dazu etwas beitragen möchte, muss nicht erst zur Energieexpertin oder zum Energieexperten werden. Hilfreich ist ein sauberer Bezug: Welches Projekt, welche Karte oder welche Passage wirft eine Frage auf? Was ist vor Ort zu beobachten? Und welche Prüfung soll die Bundesnetzagentur aus Sicht der Beteiligten noch vornehmen?
Die aktuelle Prozessseite der Bundesnetzagentur bündelt dafür den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2025–2037/2045, Projektsteckbriefe und die vorläufigen Prüfungsergebnisse. Das ist der stabile Einstieg. Ein direkt verlinkter Formular-Endpunkt war bei einer Prüfung am 1. August nicht erreichbar; deshalb führt dieser Artikel bewusst nicht zu einem unsicheren Deep-Link, sondern zur offiziellen Übersichtsseite.
Für Kommunen, Initiativen, Landwirtschaft, kleine Betriebe oder Nachbarschaften spart diese Reihenfolge Zeit: erst das passende Dokument finden, dann die eigene Beobachtung daran festmachen. Eine allgemeine Sorge bleibt sonst leicht abstrakt. Ein Hinweis auf eine konkrete Strecke, einen Standort, eine Kartenangabe oder eine ungeklärte Frage lässt sich dagegen prüfen und einordnen.
So wird aus einer Beobachtung ein nachvollziehbarer Hinweis
- Unterlage öffnen: Auf der BNetzA-Prozessseite den zweiten Entwurf, einen Projektsteckbrief oder die vorläufigen Prüfungsergebnisse auswählen.
- Bezug festhalten: Projektname, Kartenstelle oder Dokumentpassage notieren.
- Folge beschreiben: Eine örtliche Beobachtung, eine konkrete Frage oder einen Prüfhinweis knapp und sachlich erläutern.
- Prüfung benennen: Formulieren, was geprüft oder geklärt werden soll, statt eine bestimmte Entscheidung als sicher vorauszusetzen.
- Rechtzeitig einreichen: Die Bundesnetzagentur nennt das Online-Formular als bevorzugten Weg sowie E-Mail und Post als Alternativen.
Worum es bei der laufenden Beteiligung geht
Die Bundesnetzagentur konsultiert seit dem 12. Juni 2026 den zweiten Entwurf des Strom-Netzentwicklungsplans und ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse. Nach der aktuellen Prozessseite können interessierte Öffentlichkeit und betroffene Behörden bis zum 24. August 2026 Stellung nehmen. Ein amtlicher Erinnerungsaufruf vom 29. Juli macht auf die laufende Beteiligung aufmerksam. Er markiert keinen neuen Start und keine Verlängerung der Frist.
Die Behörde schreibt, dass sie die Ergebnisse der Konsultation in ihrer weiteren Prüfung berücksichtigt. Das ist mehr als ein bloßes Kommentarfeld, aber keine Zusage für einen einzelnen Wunsch. Ob eine Anmerkung zu Änderungen führt, hängt vom jeweiligen Punkt, von den Unterlagen und vom weiteren Verfahren ab. Gerade deshalb ist eine dokumentbezogene Stellungnahme stärker als ein allgemeines Votum für oder gegen neue Leitungen.
Die Prozessseite nennt das Online-Formular als bevorzugten Einreichungsweg. Außerdem führt sie die E-Mail-Adresse nep-2025@bnetza.de und die Postanschrift der Bundesnetzagentur mit dem Stichwort „Konsultation NEP Strom 2025-2037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn“ auf. Nicht belegt ist, welche Formularfelder, Zeichengrenzen, Uploadformate oder Datenschutzmechanismen gelten. Ebenso lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten, ob bei E-Mail oder Post der Versand oder der Eingang für die Frist maßgeblich ist.

Die Konsultation ist kein Genehmigungsverfahren
Diese Grenze ist für die Einordnung wichtig. Der Netzentwicklungsplan beschreibt, welche Maßnahmen aus Sicht der Planung für die Stromversorgung bis 2037 und 2045 erforderlich sein könnten. Die laufende Konsultation bezieht sich auf den zweiten Entwurf und vorläufige Prüfungsergebnisse. Die endgültige Bestätigung des Plans folgt erst nach der weiteren Prüfung durch die Bundesnetzagentur.
Davon getrennt läuft die Konsultation des Umweltberichts in einem eigenen Verfahren. Auch Raumordnung, Planfeststellung und einzelne Projektgenehmigungen sind spätere oder eigenständige Schritte. Wer in einer Stellungnahme auf eine lokale Auswirkung hinweisen will, sollte deshalb nicht behaupten, hier werde bereits über die endgültige Trasse entschieden. Präziser ist die Frage, ob eine bestimmte Folge in den vorliegenden Unterlagen ausreichend berücksichtigt wurde.
Was eine Stellungnahme leisten kann – und was nicht
- Sie kann
- einen konkreten Prüfhinweis, eine offene Frage oder eine nachvollziehbare örtliche Beobachtung in die laufende Prüfung einbringen.
- Sie kann nicht
- eine spätere Genehmigung ersetzen oder die Verlegung beziehungsweise Verhinderung eines Projekts garantieren.
- Sie betrifft
- den zweiten NEP-Entwurf und vorläufige Prüfungsergebnisse, nicht automatisch alle späteren Fachverfahren.
159 Maßnahmen sind ein Prüfstand, keine Bauzusage
In ihrer Pressemitteilung vom 12. Juni nannte die Bundesnetzagentur 159 vorgeschlagene Maßnahmen. Davon seien nach dem damaligen Prüfstand 118 vorläufig bestätigungsfähig. Die Zahlen zeigen die Größenordnung des Plans, sagen aber nicht, dass diese Leitungen bereits endgültig genehmigt sind oder automatisch gebaut werden. Auch die bis zu acht weiteren Offshore-Anbindungssysteme, die die Behörde für 2037 erwähnte, gehören in diesen Planungskontext.
Der praktische Nutzen der Beteiligung liegt daher weniger in einer großen Grundsatzdebatte als im Blick auf die konkrete Unterlage. Wer eine Karte anders liest als die Planung, eine lokale Besonderheit vermisst oder eine Passage nicht nachvollziehen kann, hat mit einem präzise benannten Dokumentbezug eine bessere Ausgangslage. Das gilt auch für Kommunen und Unternehmen, die mögliche Folgen für Flächen, Infrastruktur oder Anschlüsse früh verstehen wollen.

Häufige Fragen zur Beteiligung am Strom-Netzentwicklungsplan
Bis wann läuft die Frist?
Die aktuelle Prozessseite und die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur nennen den 24. August 2026. Diese amtliche Angabe ist für den Artikel maßgeblich.
Muss ich ein bestimmtes Projekt kennen?
Eine allgemeine Stellungnahme ist möglich, nachvollziehbarer wird sie mit einem Projekt, einer Kartenstelle oder einer konkreten Passage aus den verlinkten Unterlagen.
Entscheidet die Konsultation schon über den Bau einer Leitung?
Nein. Sie gehört zur Prüfung des Netzentwicklungsplans. Umweltbericht, Raumordnung, Planfeststellung und projektbezogene Genehmigungen sind davon zu unterscheiden.
Kann ich mich auch per E-Mail oder Post beteiligen?
Die Bundesnetzagentur nennt E-Mail und Post als Alternativen zum bevorzugten Online-Formular. Angaben dazu, ob Versand oder Eingang fristwahrend ist, liegen in den geprüften Quellen nicht vor.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur: Netzentwicklungsplan Strom – Start der Konsultation und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Bundesnetzagentur: Start der Konsultation des Netzentwicklungsplans zum Stromnetzausbau (12. Juni 2026)
- Bundesnetzagentur: Vorläufige Prüfungsergebnisse zum NEP Strom 2037/2045 (2025)
- 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW: Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2025)
- Bundesnetzagentur auf X: aktueller Beteiligungsaufruf zum Netzentwicklungsplan Strom (29. Juli 2026)
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-08-01