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Private KI-Konten in der Schule: Was jetzt geklärt werden muss

Bitkom-Zahlen zeigen: KI-Nutzung und Schulzugänge fallen nicht immer zusammen. Was Schulen bei Werkzeugen, Datenregeln und Fortbildung klären sollten.

Von Wolfgang

06. Aug. 20266 Min. Lesezeit

Private KI-Konten in der Schule: Was jetzt geklärt werden muss

Bitkom-Zahlen zeigen: KI-Nutzung und Schulzugänge fallen nicht immer zusammen. Was Schulen bei Werkzeugen, Datenregeln und Fortbildung klären sollten.

KI ist in vielen Schulen längst Teil der Vorbereitung und Organisation. Doch die neuen Bitkom-Zahlen zeigen: Nutzung und ein offiziell bereitgestellter Zugang fallen in der befragten Gruppe nicht automatisch zusammen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • 58 Prozent der von Bitkom befragten Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II nutzen KI für schulische Zwecke.
  • 46 Prozent erhalten dafür eine Lizenz oder einen Account von ihrer Schule.
  • 26 Prozent nutzen auch oder nur ein privates KI-Konto. Die Gruppen überlappen, deshalb lassen sich daraus keine Restgruppen berechnen.
  • Die praktische Aufgabe lautet: Zweck, freigegebene Werkzeuge, Datenregeln und Fortbildung müssen zusammenpassen.

In vielen Lehrerzimmern wird KI längst für Vorbereitung und Organisation genutzt. Unklar bleibt jedoch oft, ob dafür ein von der Schule geprüftes Werkzeug bereitsteht. Damit beginnt eine Organisationsaufgabe: Schulen müssen den zulässigen Zweck, Datenregeln, Zuständigkeiten und Fortbildung so festlegen, dass sie im Alltag funktionieren.

Die Zahlen zeigen eine Zugangslücke – die Gründe bleiben offen

Bitkom veröffentlichte am 5. August 2026 Ergebnisse einer repräsentativen telefonischen Befragung von 501 Lehrkräften der Sekundarstufen I und II in Deutschland. Die Feldzeit lag nach Angaben des Verbands in den Kalenderwochen 22 bis 26 des Jahres 2026. 58 Prozent der Befragten setzen KI für schulische Zwecke ein. 46 Prozent erhalten dafür von ihrer Schule eine Lizenz oder einen Account.

Die 26 Prozent stehen für unterschiedliche, teils überlappende Zugangssituationen. Die Umfrage erklärt weder, warum Lehrkräfte private Konten wählen, noch welche Inhalte sie dort verarbeiten. Ein Urteil über die Datenschutzpraxis einzelner Lehrkräfte lässt sich daraus deshalb nicht ableiten. Sichtbar wird aber eine konkrete Aufgabe: Schulen brauchen eine verständliche Entscheidung darüber, welche Werkzeuge sie für welche Zwecke bereitstellen und wie sie den Einsatz begleiten.

Was die drei Werte aussagen

58 Prozent
nutzen in der befragten Gruppe KI für schulische Zwecke.
46 Prozent
erhalten eine Lizenz oder einen Account von ihrer Schule.
26 Prozent
nutzen auch oder nur ein privates KI-Konto. Darin sind nach Bitkom sowohl Lehrkräfte mit als auch ohne bereitgestellten Zugang enthalten.

Die Werte dürfen deshalb nicht voneinander abgezogen werden. Eine scheinbar saubere Aufteilung in „nur schulisch“, „nur privat“ und „gar nicht“ wäre mit diesen Angaben nicht belegbar.

Ein Zugang löst nicht jede Frage

Ein schulisch bereitgestellter Account kann die Wahl eines Werkzeugs und klare Zuständigkeiten vereinfachen. Damit er im Alltag hilft, muss die Schule auch festlegen, wofür das Werkzeug gedacht ist, welche Eingaben zulässig sind und wo Lehrkräfte Unterstützung bekommen.

Ein Zugang ist damit der Anfang, nicht die ganze Lösung. Schulen und Schulträger sollten eine Praxis organisieren, die im Alltag verständlich bleibt: welches Werkzeug für welche Aufgabe vorgesehen ist, welche Inhalte nicht in Prompts oder Uploads gehören und an wen sich Beschäftigte bei unklaren Fällen wenden können.

Drei teilweise überlappende abstrakte Kreise auf hellem Papiergrund zeigen gleichwertige Zugangssituationen rund um schulische KI-Nutzung und bereitgestellte oder private Konten.
Die Befragungswerte beschreiben überlappende Zugangssituationen – durch KI erzeugt

Was offizielle Hinweise für den Alltag nahelegen

Wie diese Fragen bearbeitet werden können, zeigen die Hinweise des Bildungsportals Niedersachsen als Länderbeispiel. Dort stehen pädagogischer Zweck, die Prüfung geeigneter Werkzeuge, Datenschutz und klare Verantwortung der Schulleitung zusammen. Für Chatbots und Uploads wird ausdrücklich davor gewarnt, personenbezogene Daten einzugeben. Bei einer Verarbeitung solcher Daten sind Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung und eine zweckgebundene Nutzung zu prüfen.

Das ist keine bundesweit einheitliche Produktliste. Länder, Schulträger und einzelne Schulen können zu unterschiedlichen Verfahren kommen. Der Punkt bleibt dennoch übertragbar: Eine Regel hilft nur, wenn Lehrkräfte wissen, wie sie im konkreten Unterrichts- oder Vorbereitungsmoment anzuwenden ist.

Vier Fragen für Schulleitung und Kollegium

  1. Welcher Zweck ist erlaubt? Für welche Aufgaben in Vorbereitung, Organisation oder Unterricht ist das Werkzeug vorgesehen?
  2. Welche Werkzeuge sind geprüft? Wo finden Lehrkräfte eine nachvollziehbare Auswahl statt einer bloßen mündlichen Empfehlung?
  3. Welche Daten bleiben draußen? Welche personenbezogenen oder geschützten Inhalte gehören nicht in Prompts und Uploads?
  4. Wo gibt es Hilfe? Wer beantwortet Fragen zu Nutzung, Datenschutz und didaktischem Vorgehen, und welche Fortbildung ist erreichbar?

Fortbildung gehört zur Zugangsfrage

Die Bitkom-Befragung liefert auch einen Hinweis auf die Unsicherheit im Kollegium: 58 Prozent der Befragten geben an, beim Umgang mit KI noch unsicher zu sein. 51 Prozent berichten von einer Fortbildung zu digitalen Technologien und Medien im Schuljahr 2025/2026. Die Umfrage misst nicht, wie wirksam diese Angebote sind. Sie macht aber sichtbar, warum ein Login allein keine belastbare Schulstrategie ersetzt.

Die Kultusministerkonferenz ordnet Zugang, rechtliche Rahmenbedingungen, Chancengerechtigkeit und Professionalisierung seit 2024 als zusammenhängende Felder ein. Das ist ein gemeinsamer Orientierungsrahmen, keine Vorgabe für ein bestimmtes Produkt. Auch aus dem AI Act folgt nicht pauschal, dass jede Schule eine bestimmte kostenpflichtige Lizenz kaufen muss. Konkrete Pflichten hängen vom jeweiligen System und seinem Einsatz ab.

Drei Erwachsene aus Schulleitung und Kollegium sortieren in einem kleinen Besprechungsraum unbeschriftete Karten und Unterlagen auf einem runden Tisch neben einem geschlossenen neutralen Laptop.
Klare Zuständigkeiten entstehen im Gespräch über den Schulalltag – durch KI erzeugt

Was Familien an transparenten Regeln merken

Für Eltern und Lernende wird die Debatte greifbar, wenn eine Schule erklären kann, welche Werkzeuge im Unterricht genutzt werden und wie mit sensiblen Informationen umgegangen wird. Transparenz ersetzt keine rechtliche Prüfung, kann aber Missverständnisse vermeiden. Sie macht zudem deutlich, dass eine Schule KI weder pauschal freigibt noch aus Unsicherheit vollständig in den privaten Bereich verschiebt.

Die nordrhein-westfälische Datenschutzaufsicht nennt bei KI-Anwendungen unter anderem Anbieterwahl, Datenminimierung und den Schutz vor einer Weiterverwendung von Eingaben als Prüfpunkte. Das ist Behördenkontext, kein Nachweis für eine konkrete Praxis in der Bitkom-Stichprobe. Gerade deshalb ist eine klare institutionelle Regelung sinnvoller als Vermutungen über einzelne Konten.

Was die Umfrage offenlässt

Die Erhebung beruht auf Selbstauskünften und wurde im Auftrag eines Digitalverbands durchgeführt. Sie umfasst Lehrkräfte der Sekundarstufen I und II, nicht jede Schulform und nicht die gesamte Lehrerschaft. Sie sagt außerdem nichts über Lernleistung, Unterrichtsqualität, Zeitersparnis oder die Sicherheit einzelner Anwendungen aus.

Bitkom fordert einen gemeinsamen KI-Aktionsplan, eine Liste geprüfter Tools und 15 Euro pro Schülerin oder Schüler im Jahr. Das sind politische Vorschläge des Verbands, kein beschlossener Bund-Länder-Plan. Die Zahlen sind damit kein fertiger Maßnahmenkatalog. Sie geben aber Anlass, die Frage nach institutionellem Zugang konkreter zu stellen.

Einordnung: Der Weg von Nutzung zu Verantwortung

Der interessante Befund liegt nicht in einem einzelnen Prozentwert. Er liegt darin, dass KI-Nutzung im Schulalltag offenbar schneller sichtbar wird als die gemeinsame Antwort darauf, welche Werkzeuge, Regeln und Hilfen dazugehören. Ein offizieller Zugang kann dabei ein Baustein sein. Tragfähig wird die Praxis erst, wenn die Schule den Zweck, die Datenregeln, die Zuständigkeit und die Fortbildung genauso klar benennt.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-08-05