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Patente bleiben oft unbeliehen – Brüssel ordnet IP-Bewertung und Forschungsbeschaffung neu

European Innovation Act: Brüssel will Patente bewertbarer und beleihbarer machen – und FuE-Beschaffung grenzüberschreitend rechtssicherer. Ob Banken mitziehen, bleibt offen.

Von Wolfgang

12. Sep. 20264 Min. Lesezeit

Patente bleiben oft unbeliehen – Brüssel ordnet IP-Bewertung und Forschungsbeschaffung neu

European Innovation Act: Brüssel will Patente bewertbarer und beleihbarer machen – und FuE-Beschaffung grenzüberschreitend rechtssicherer. Ob Banken mitziehen, bleibt offen.

Hände entwerfen technische Unterlagen am Schreibtisch – Symbolbild für Patentarbeit und IP-Bewertung

Der Gründer sitzt vor der Bank mit einer prallen Patentmappe – und bekommt trotzdem keinen Kredit. Die Schutzrechte sind da, die Software steckt voller Arbeit, aber ohne Standardbewertung zögert der Ausschuss. Genau an dieser Lücke setzt Brüssel mit dem Vorschlag für einen European Innovation Act an: geistiges Eigentum soll bewertbarer, handelbarer und kreditfähiger werden. Parallel soll öffentliche Forschungsbeschaffung innovationsfreundlicher und grenzüberschreitend rechtssicherer werden.

Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission den Verordnungsvorschlag COM(2026) 567 vorgelegt. Begleitend erschienen die Folgenabschätzung und deren Executive Summary SWD(2026) 568. Die Diagnose ist altbekannt und dennoch hart: Europa führt in der Forschung, scheitert aber zu oft am Schritt von der Idee zum skalierten Produkt. Zwei Hebel stehen im Zentrum – IP-Finanzierung und FuE-Beschaffung – eingebettet in den Competitiveness Compass, ohne dass daraus ein weiteres Förderprogramm wird.

IP: Bewertung, Marktplatz, Beratung beim EUIPO

Viele innovative Unternehmen sitzen auf Patenten und Marken, die in der Bilanz kaum greifen. Bewertungspraktiken sind fragmentiert, teuer und wenig standardisiert; Banken und Investoren trauen den Zahlen oft nicht. Der Act will dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Mandat geben: eine gemeinsame EU-IP-Bewertung, einen digitalen Marktplatz für IP-Transaktionen und Beratung, damit Firmen ihre Rechte monetarisieren und als Sicherheit nutzen können.

In der Folgenabschätzung ist die bevorzugte Option die umfassende Variante: Bewertungsrahmen plus Sekundärmarkt plus Kompetenzzentrum – nicht nur eine Methode auf dem Papier, sondern Infrastruktur. Versionen, die nur Bewertung oder nur Marktplatz vorsahen, wurden geprüft; die bevorzugte Linie bündelt alle drei Bausteine. Die Kosten für Aufbau und Betrieb des Bewertungsrahmens sollen demnach vor allem aus dem eigenen Budget des EUIPO kommen, ohne zusätzliche Transfers aus dem EU-Haushalt oder den Mitgliedstaaten.

Das Problem der fragmentierten Bewertung bleibt damit politisch adressiert. Ob Kreditausschüsse die neuen Standards übernehmen, ist die offene Betriebsfrage. Die Kommission nennt als Impact-Schätzung bis zu 10,2 Milliarden Euro zusätzliche Finanzierung pro Jahr durch die IP-Seite – ausdrücklich als geschätzte Wirkung, nicht als zugesicherte Kreditlinie.

Für die Story am Schalter zählt vor allem die Finanzierungslücke: Wenn Bewertung vergleichbar und nachvollziehbar wird, kann geistiges Eigentum eher beleihbar werden – vorausgesetzt, die Praxis der Banken zieht mit.

FuE-Beschaffung: Rechtssicherheit über Grenzen

Der zweite Strang betrifft die öffentliche Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen. R&D-Procurement gilt als untergenutztes Instrument: rechtliche Unsicherheit, nationale Sonderwege und hohe Hürden für grenzüberschreitende gemeinsame Verfahren bremsen die Nachfrage nach frühen Innovationen.

Der Vorschlag zielt auf innovationsfreundlichere Verfahren, mehr Klarheit für öffentliche Auftraggeber und erleichterte gemeinsame Beschaffung über Mitgliedstaaten hinweg – damit neue Technologien schneller in den Markt kommen. Stakeholder in der Konsultation hatten genau das angemahnt: zu komplexe, langsame und zersplitterte Verfahren; zu wenig Platz für Start-ups und Scale-ups; zu oft der Fokus auf den niedrigsten Preis statt auf Qualität und Leistung.

Mehr Rechtssicherheit soll die Teilnahme innovativer Anbieter erleichtern – und den Binnenmarkt für FuE-Leistungen öffnen, statt ihn an Ländergrenzen enden zu lassen. Für öffentliche Käufer bedeutet das weniger Interpretationsrisiko, für Anbieter klarere Spielregeln beim grenzüberschreitenden Pitch.

Was der Act nicht ist – und was er ändern soll

Der European Innovation Act ist kein Ersatz für Horizon Europe, den Innovation Fund oder InvestEU. Er soll Rahmenbedingungen im Binnenmarkt nachschärfen: Bewertungs- und Transaktionsinfrastruktur für IP einerseits, Beschaffungsregeln für FuE andererseits. Parallel spricht die Kommission von regulatorischen Sandboxes, um Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen – als Ergänzung, nicht als Kern dieses Textstücks.

Die Logik ist bewusst schlank: weniger Fragmentierung, mehr Vergleichbarkeit, mehr Nachfrage nach europäischer Innovation. Für Gründer bleibt die Szene vor der Bank der Lackmustest. Ein EU-weiter Bewertungsrahmen und ein digitaler IP-Marktplatz können Gutachten vergleichbarer machen und Liquidität schaffen.

Ob Banken, Sparkassen und alternative Kreditgeber die Praxis wirklich übernehmen – Ratingmodelle anpassen, Sicherheitenrichtlinien öffnen, Portfolios akzeptieren –, entscheidet sich nicht in der Begründung des Verordnungsvorschlags, sondern in Kreditentscheidungen. Wird die Bewertungspraxis bei Banken wirklich ankommen?

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.

Quellen