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Am Gate wird’s leiser: Bodenstrom-Förderung für Flughäfen

Am Gate brummt oft noch die Hilfsturbine. Das BMV bewilligt 25,6 Mio. Euro für Bodenstrom und erstmals PCA an deutschen Flughäfen vor AFIR 2030 und TEN-V ab 2031.

Von Wolfgang

12. Sep. 20265 Min. Lesezeit

Am Gate wird’s leiser: Bodenstrom-Förderung für Flughäfen

Am Gate brummt oft noch die Hilfsturbine. Das BMV bewilligt 25,6 Mio. Euro für Bodenstrom und erstmals PCA an deutschen Flughäfen vor AFIR 2030 und TEN-V ab 2031.

Flugzeug am Gate mit Bodenversorgungsgerät im Vordergrund, unscharfes Vorfeld

Am Gate brummt oft noch die Hilfsturbine, während Koffer rollen und die Kabine klimatisiert wird.

Externe Bodenstrom- und Frischluftsysteme sollen genau das länger aus lassen. Das Bundesministerium für Verkehr hat dafür eine neue Förderrunde beschlossen: 15 Zuwendungsbescheide über insgesamt 25,6 Millionen Euro – erstmals auch für Pre-Conditioned Air.

Kurz gesagt

Die aktuelle BMV-Runde finanziert mobile und stationäre Bodenstromanlagen und erstmals PCA-Systeme für die Flugzeugkabine am Stand. Ziel ist, Hilfsturbinen und Dieselaggregate am Vorfeld seltener laufen zu lassen. Parallel setzt die EU mit AFIR bis 2030 auf Netzstrom ohne fossile Erzeugung vor Ort; für die größten deutschen Flughäfen nennt das BMV ab 2031 zusätzlich PCA über TEN-V. Wer Gate-Betrieb einordnet, prüft externe Versorgung am Stand und Contact- versus Remote-Stands.

Was genau fördert die neue Runde am Gate?

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen erlässt im Auftrag des BMV fünfzehn Bescheide. Empfänger sind unter anderem Flughafenbetreiber in Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt, Rostock-Laage, Stuttgart und Frankfurt sowie mehrere Ground-Service-Unternehmen.

Gefördert werden mobile und stationäre Bodenstromanlagen. Neu in dieser Runde sind Systeme für klimatisierte Frischluft am Stand, kurz PCA. Zusammen sollen sie die Abfertigung leiser und emissionsärmer machen. Das Flugzeug muss Strom und Kabinenklima dann nicht mehr aus der eigenen Hilfsturbine ziehen.

Bisher kam der Strom am Stand häufig aus der Hilfsturbine im Flugzeug oder aus Dieselaggregaten am Stellplatz. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff lassen sich dieselben Aufgaben ohne laufende APU erledigen. Die Pressemitteilung beschreibt genau diesen Wechsel als Kern der Förderung.

Verkehrsminister Steffen Bilger betont das Zusammenspiel beider Techniken. Bei Großraumflugzeugen nennt das Ministerium ein Einsparpotenzial von bis zu 300 Litern Kerosin pro Stunde, wenn die Hilfsturbine länger aus bleibt. Das ist die zweite Storyzahl neben dem Fördervolumen. Sie gilt als Größenordnung für den Großraumfall.

Warum zählen AFIR 2030 und TEN-V-PCA ab 2031?

Förderung allein erklärt den Zeitdruck nicht. Die europäische AFIR-Verordnung verlangt an TEN-T-Flughäfen eine Stromversorgung für stehende Luftfahrzeuge. Ab dem 1. Januar 2030 soll dieser Strom aus dem Netz kommen oder vor Ort ohne fossile Erzeugung bereitstehen. Contact- und Remote-Stands sind gestaffelt geregelt. Die Details stehen in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2023/1804.

Das BMV ergänzt: Die TEN-V-Vorgaben schreiben den größten deutschen Flughäfen ab 2031 zusätzlich PCA vor. Die aktuelle Förderrunde soll Betreiber und Ground Handler dabei unterstützen, diese Fristen frühzeitig zu erfüllen. Geräte sollen rechtzeitig bestellt und angeschlossen werden, bevor der Stichtag die Kapazitäten verknappt.

Wer Betriebspläne oder Ausschreibungen liest, trennt deshalb zwei Prüfungen. Erstens: Kann externe Versorgung die Hilfsturbine am Stand ersetzen – Strom und Frischluft vom Vorfeld statt aus der APU? Zweitens: Ist der Stand Contact oder Remote, und welche Frist greift? Das entscheidet über Prioritäten bei Kabeln, PCA-Schläuchen und Netzanschluss.

Die EU-Regeln setzen damit einen Rahmen, den nationale Förderung vorziehen kann. Wer heute investiert, kauft Zeit und Erfahrung im Betrieb. Wer wartet, riskiert Engpässe, wenn viele Flughäfen gleichzeitig nachrüsten. Für Ground Handler und Betreiber heißt das konkret: Netzanschluss, Geräteverfügbarkeit und Standtyp früh klären, bevor AFIR 2030 und TEN-V-PCA ab 2031 den Kalender eng machen.

Was ist Programm-Kumulat – und was die aktuelle Runde?

Seit dem Programmstart 2023 hat das BMV nach eigener Angabe klimafreundliche Infrastruktur an 22 deutschen Flughäfen mit knapp 50 Millionen Euro unterstützt. Dazu zählen unter anderem 258 Bodenstromgeräte, 87 Ladepunkte und 80 PCA-Systeme. Diese Zahlen beschreiben das Programmkumulat und nicht die neue 25,6-Millionen-Runde.

Die bereits in Betrieb genommenen Bodenstromlösungen ersetzen laut Ministerium konventionelle Dieselaggregate. Zusammen mit den neu geförderten PCA-Systemen sollen rund 121.000 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr vermieden werden – eine PM-Angabe, die Kumulat und aktuelle Bewilligungen zusammenfasst. Für die Meldung vom September 2026 bleiben die klaren Anker: fünfzehn Bescheide und 25,6 Millionen Euro.

Koordiniert wird das Programm von BAV und NOW GmbH. Wer die regionale Verteilung nachverfolgen will, findet aktuelle Programmdaten im Bodenstrom-Dashboard auf der NOW-Homepage. Zusätzlich wurde laut Pressemitteilung ein Förderaufruf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben veröffentlicht, um Technologien für klimafreundliche Abfertigung weiterzuentwickeln. Das ist Kontext und nicht Teil der fünfzehn Bescheide.

Was ändert sich für Alltag und Betrieb – und was nicht?

Am Vorfeld merken Crews und Ground Staff zuerst, ob GPU und PCA angeschlossen sind oder die APU weiterläuft. Für informierte Reisende bleibt der Effekt indirekt: weniger Brummen am Gate, weniger lokale Abgase – ohne Melde- oder Zusatzzahlungspflichten. Die Pressemitteilung verspricht keine Ticketwirkung. Sie beschreibt Infrastruktur.

Drei Alltagspunkte reichen zur Einordnung:

  • Externe Versorgung am Stand: Strom und Frischluft vom Vorfeld lassen die APU länger aus.
  • Contact versus Remote: Fristen und Pflichtumfang hängen am Standtyp und am EU-Zeitplan.
  • Förderung ist Beschaffungshilfe: Geräte müssen geliefert, angeschlossen und betrieben werden.

Bodenstrom und PCA betreffen den Stand am Gate und nicht den Treibstoff im Tank. Den SAF-Ausbau und seine Quotenprobleme haben wir gesondert eingeordnet. Drohnenabwehr am Flughafen ist ein anderes Sicherheitsstück. Beides gehört nicht in diese Förderrunde.

Mehr dazu: Warum Ausbau und Quoten bei nachhaltigem Flugkraftstoff schwerfallen sowie Drohnen-Sicherheitszentrum Cochstedt.

Für Flughafenbetreiber und Handler bleibt die Lage handfest. Fördergeld senkt die Einstiegshürde für Geräte, die EU-Fristen setzen den Kalender. Ob ein Gate wirklich leiser wird, entscheiden Anschluss, Verfügbarkeit und die Routinen am Vorfeld – also der Betrieb nach der Bewilligung.

Damit bleibt eine klare Lage: Die aktuelle Runde finanziert Geräte am Gate. Die EU setzt Fristen für Strom und an den größten Standorten auch für PCA. Bezugspunkt bleibt die Hilfsturbine am Stand. SAF-Quoten und Schienenprojekte liegen außerhalb dieser Meldung.

Abgrenzung

Dieser Text behandelt die BMV-Förderrunde zu Bodenstrom und PCA sowie den EU-Rahmen AFIR/TEN-V für stehende Luftfahrzeuge. Nicht Gegenstand: PioDAK und Digitale Automatische Kupplung im Schienengüterverkehr, SAF-Quoten und ReFuelEU im Detail sowie Ankündigungen zu Wasserstofftriebwerken.

Quellen

  • Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung 083/2026 „BMV stärkt klimafreundliche Infrastruktur an deutschen Flughäfen“ (09.09.2026) — bmv.de
  • Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR), Artikel 12 — Stromversorgung stehender Luftfahrzeuge — EUR-Lex

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