Ein kühlerer Raum hilft nur, wenn klar ist, wer ihn wann nutzen kann. Und Hitzefrei beendet nicht automatisch die Betreuung. Der Böblinger Hitzeaktionsplan zeigt, welche Absprachen eine Schule braucht, damit sie an heißen Tagen entscheiden kann, statt improvisieren zu müssen.

Die Vorbereitung reicht bis zur Heimfahrt
Wenn Unterricht wegen Hitze früher endet, müssen manche Kinder trotzdem in der Schule bleiben. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler sind in Baden-Württemberg bis zur Gelegenheit zur Heimfahrt Aufenthaltsräume und Aufsicht erforderlich. Damit stellt sich eine praktische Frage: Welcher Raum ist dann noch erträglich, und wer beaufsichtigt die Wartenden? Eine Entscheidung über das Unterrichtsende beantwortet beides noch nicht.
Genau an solchen Übergängen entscheidet sich, ob Hitzeschutz im Schulalltag funktioniert. Wetterinformationen, Raumplanung, Unterricht und Betreuung müssen zusammenpassen. Der Hitzeaktionsplan des Landkreises Böblingen bietet dafür einen schulbezogenen Maßnahmenkatalog. Er ist eine anpassbare Vorlage, kein Bericht über die Umsetzung an einer bestimmten Schule. Seinen praktischen Wert bekommt er durch die Absprachen, die eine Schule daraus entwickelt.
Der Landkreis hat den Plan am 9. Juni vorgestellt; die hier zugrunde liegende Fassung trägt den Stand Juli 2026. Mit seiner Mitteilung vom 8. September zur Woche der Klimaanpassung vom 14. bis 20. September 2026 rückt er die Vorbereitung erneut in den Blick. Für Schulen lohnt sich dabei vor allem die Frage, welche Entscheidungen schon vor dem nächsten heißen Tag getroffen sein müssen.
Im Schulteil bleiben dafür bewusst Felder offen: Welche Funktion übernimmt die Koordination, welche löst die Informationsweitergabe aus, und wer vertritt sie? Diese Zuständigkeiten muss die Schule vor Ort festlegen. Eine Benennung nach Funktion statt nach Person kann Personalwechsel erleichtern. Im Alltag muss aber auch klar sein, wer hinter dieser Funktion steht, wie diese Person erreichbar ist und wer bei Abwesenheit übernimmt.
Eine Warnung muss die richtigen Menschen erreichen
Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht Hitzewarnungen täglich bis spätestens 10 Uhr. Sie gelten für den aktuellen und/oder folgenden Tag. Einen garantierten Zwei-Tage-Vorlauf gibt es damit nicht. Der längerfristige Hitzetrend hilft bei der Vorbereitung, ist aber noch keine ausgegebene Warnung. Die grundlegenden Absprachen müssen deshalb stehen, bevor die amtliche Nachricht eintrifft: Wer erst dann Zuständigkeiten klärt, verliert Zeit für die eigentlichen Maßnahmen.
Für den Warnempfang schlägt der Böblinger Schulteil die DWD-App oder einen Newsletter vor. Beim Newsletter nennt er ein Funktionspostfach, auf das mehrere Personen Zugriff haben. Dazu gehört ein festgelegter Informationsweg zu allen Mitarbeitenden. Entscheidend ist weniger die Wahl des Werkzeugs als seine verlässliche Nutzung: Die Information darf nicht im persönlichen Postfach einer gerade abwesenden Person liegen bleiben.
Zu Saisonbeginn soll geprüft werden, ob dieser Empfang tatsächlich funktioniert. Dabei lässt sich zugleich klären, was nach dem Eingang passiert. Wer nimmt die Warnung wahr? Wer gibt sie weiter? Und wissen die Empfänger, welche vorbereiteten Schritte nun anstehen? Erst diese Verbindung zwischen Nachricht und Handlung macht den Warnweg brauchbar. Eine installierte Anwendung allein leistet das nicht.
Die Warnung ersetzt auch nicht den Blick ins Gebäude. Der DWD bewertet die vorhergesagte Wärmebelastung und berücksichtigt die nächtliche Abkühlung; die Temperatur eines bestimmten Klassenzimmers sagt er damit nicht voraus. Was die amtliche Information für den Unterricht bedeutet, hängt also von den örtlichen Verhältnissen ab. Ein vereinbarter Warnweg und eine vorbereitete Raumplanung ergänzen sich: Der eine bringt die Information zu den Verantwortlichen, die andere eröffnet Handlungsmöglichkeiten.
Kühlere Räume müssen auch verfügbar sein
Deshalb setzt der Maßnahmenkatalog bei einer Bestandsaufnahme an. Schulen sollen die Wärmebelastung ihrer Räume erfassen, kühlere Bereiche identifizieren und Lüftung sowie Verschattung vorbereiten. Aus den Erfahrungen einzelner Lehrkräfte soll eine gemeinsame Übersicht werden. Sie hilft allen Beteiligten zu erkennen, welche Räume bei Hitze problematisch sind und wohin Unterricht oder Betreuung ausweichen können.
Ein kühlerer Raum auf einer Liste ist allerdings noch kein verfügbarer Raum. Es muss feststehen, welche Gruppen ihn zu welchen Zeiten brauchen. Soll dort zunächst Unterricht aus einem stärker belasteten Klassenzimmer stattfinden und sollen später Kinder auf ihre Heimfahrt warten, müssen beide Nutzungen zusammenpassen. Zur Vorbereitung gehört deshalb auch die Frage, wer über die Belegung entscheidet und wie Änderungen die betroffenen Mitarbeitenden erreichen.
Für starke Wärmebelastung nennt der Plan mehrere Möglichkeiten: anspruchsvolle Aufgaben in die kühleren Morgenstunden legen, früh lüften, möglichst äußere Verschattung nutzen und Trinken während des Unterrichts erlauben beziehungsweise dazu auffordern. Welche Maßnahmen zusammenpassen, hängt vom Gebäude und vom Tagesablauf ab. Eine Schule kann so vorab klären, was sich im bestehenden Stundenplan anpassen lässt und wofür sie andere Räume benötigt.
Auch Unterricht im Freien kommt unter bestimmten Bedingungen infrage: Draußen muss es kühler sein als innen, außerdem braucht es Schatten und Sonnenschutz. Der sonnige Schulhof ist also nicht automatisch die bessere Wahl. Die Vorbereitung sollte solche Bedingungen benennen, damit Lehrkräfte eine konkrete Entscheidungshilfe haben. Das lässt Raum für die Beurteilung vor Ort, ohne jede organisatorische Frage erneut im laufenden Unterricht klären zu müssen.

Was die Schule mit dem Schulträger klären muss
Unterricht lässt sich schneller ändern als ein Gebäude. Aufgaben können innerhalb eines vorbereiteten Ablaufs in den Morgen rücken; zusätzliche Verschattung oder bauliche Möglichkeiten zur Nachtlüftung brauchen längere Vorläufe. Für Trinkwasserangebote und baulichen Hitzeschutz sieht der Böblinger Plan ausdrücklich Gespräche mit dem Schulträger vor. Die Bestandsaufnahme der Schule kann dafür eine konkrete Grundlage liefern: Wo entsteht die Belastung, welche Ausweichmöglichkeiten fehlen, und welche Verbesserung wird gebraucht?
Langfristig nennt der Katalog unter anderem Verschattung, Bäume, Begrünung, Nachtlüftungsmöglichkeiten und Entsiegelung. Das sind Möglichkeiten, die zur jeweiligen Schule passen müssen, keine pauschale Baupflicht oder Förderzusage. Für die Abstimmung mit dem Träger ist die Unterscheidung zwischen kurzfristig veränderbaren Abläufen und baulichen Aufgaben hilfreich. So bleibt sichtbar, was die Schule bereits organisieren kann und wofür sie Unterstützung und weitere Entscheidungen benötigt.
Wie sich bauliche Varianten vor einer Entscheidung vergleichen lassen, zeigt die Vertiefung dazu, wie Kommunen Bäume und Entsiegelung vor dem Umbau vergleichen. Modellierungen können dabei helfen, mögliche Maßnahmen gegeneinander abzuwägen. Für eine Schule schließt sich daran die Frage an, welche Variante zu ihren Flächen, Nutzungen und konkreten Belastungen passt.
Bei begrünten Flächen gehört auch die spätere Nutzung und Pflege in die Planung. Das Beispiel des Schulklimawaldes in Hiddenhausen vertieft diese organisatorische Seite: Fläche, Fachwissen und wiederkehrende Pflege müssen zusammenkommen. Für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger ist das eine wichtige Anschlussfrage. Mit einer baulichen oder landschaftlichen Veränderung allein sind die Zuständigkeiten für die folgenden Jahre noch nicht geklärt.
Hitzefrei braucht einen Betreuungsplan
Über Hitzefrei entscheidet in Baden-Württemberg die Schulleitung nach den örtlichen Verhältnissen. Daraus folgt weder eine bundesweit geltende Temperaturregel noch eine alleinige Gesamtzuständigkeit der Schulleitung für sämtliche Hitzeschutzmaßnahmen. Für Eltern zählt zunächst die unmittelbare Folge: Ein früheres Unterrichtsende bedeutet nicht ohne Weiteres, dass ihr Kind sofort nach Hause gehen kann.
Das Kultusministerium stellt ausdrücklich klar, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler bis zur Heimfahrt weiterhin Aufenthaltsräume und Aufsicht benötigen. Für die verlässliche Grundschule und die Ganztagsbetreuung sieht der Böblinger Plan ebenfalls örtliche Absprachen vor. Die Raumplanung muss deshalb über die letzte Unterrichtsstunde hinausreichen. Sonst endet zwar der Unterricht, die Frage nach einem geeigneten Aufenthaltsort bleibt aber ungelöst.
Eltern und Lehrkräfte können an wenigen konkreten Fragen erkennen, wie weit die Vorbereitung ist: Wer empfängt die Warnung, und wer übernimmt die Vertretung? Wie erfahren alle Mitarbeitenden von den vorgesehenen Änderungen? Welche kühleren Räume sind tatsächlich verfügbar? Und was gilt für Kinder, die nicht früher abgeholt werden können? Eine lange Maßnahmenliste hilft wenig, wenn die Antworten im Tagesablauf nicht zusammenpassen.
Nach jedem Hitzeereignis sieht der Katalog eine Auswertung vor; außerdem empfiehlt er eine jährliche Aktualisierung. Dabei sollte zur Sprache kommen, ob die Warnung ankam, die vorgesehenen Räume nutzbar waren und die Betreuung funktionierte. Erst solche Erfahrungen zeigen, ob aus der örtlich ausgefüllten Vorlage ein praktikabler Ablauf geworden ist; eine gemessene Schutzwirkung ist damit noch nicht belegt. Für den nächsten heißen Schultag muss vor allem eine Antwort verlässlich sein: Wo wird ein Kind betreut, wenn sein Unterricht endet, seine Heimfahrt aber noch nicht möglich ist?
Quellen und weiterführende Informationen
- Landkreis Böblingen: Woche der Klimaanpassung 2026 vom 14. bis 20. September, Mitteilung vom 8. September 2026.
- Landkreis Böblingen: Hitzeportal – Zusammen BBleiben wir cool, Angaben zur Vorstellung und Anpassbarkeit des Hitzeaktionsplans.
- Landkreis Böblingen: Hitzeaktionsplan, Stand Juli 2026, Grundlagen auf S. 27–28 und Maßnahmenkatalog für Schulen auf S. 57–65.
- Kultusministerium Baden-Württemberg: Infos zum Thema Hitzefrei, Zuständigkeit und Betreuung.
- Deutscher Wetterdienst: FAQ zum Hitzewarnsystem, Veröffentlichungszeiten, Geltungsdauer und Hitzetrend.
- Deutscher Wetterdienst: Hitzewarnung, Grundlagen der gesundheitsbezogenen Warnung.
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