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EU Kids Act: Beim Altersnachweis entscheidet, wer welche Daten sieht

Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken nach Alter staffeln. Ihr Vorschlag verbindet das mit datensparsamen Nachweisen. Ob daraus ein brauchbarer Schutz wird, hängt auch von Fehlerkorrektur und der Gestaltung der Dienste ab.

Von Wolfgang

17. Sep. 20265 Min. Lesezeit

EU Kids Act: Beim Altersnachweis entscheidet, wer welche Daten sieht

Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken nach Alter staffeln. Ihr Vorschlag verbindet das mit datensparsamen Nachweisen. Ob daraus ein brauchbarer Schutz wird, hängt auch von Fehlerkorrektur und der Gestaltung der Dienste ab.

Wer ein Alter nachweisen soll, muss dafür nicht zwangsläufig seinen Ausweis an ein soziales Netzwerk schicken. Diese Trennung wird beim EU Kids Act wichtig: Die Kommission hat am 17. September 2026 einen Verordnungsvorschlag zum Schutz Minderjähriger veröffentlicht. Er soll Zugangskontrollen mit Vorgaben für die Dienste verbinden. Das ist ein Gesetzgebungsvorschlag, noch kein geltendes neues EU-Verbot.

Der technische Kern betrifft mehr als die Frage, welche Zahl künftig neben dem Registrierungsknopf steht. Eine Plattform soll zuverlässig erfahren können, ob jemand eine Altersgrenze erreicht hat, ohne durch den Nachweis zugleich zusätzliche Informationen über dessen Identität oder andere Online-Aktivitäten zu erhalten. Dafür müssen mehrere Beteiligte zusammenarbeiten, deren Wissen bewusst begrenzt bleibt.

Eine Altersgrenze wird zu einer Zugangskontrolle

Nach der Übersicht der Kommission sollen Jugendliche auf den erfassten sozialen Netzwerken und Video-Plattformen ab 15 eigene Konten anlegen können. Für 13- und 14-Jährige sind eingeschränkte, von Erziehungsberechtigten eingerichtete Konten vorgesehen. Unter 13 soll es keine eigenen Konten geben; für speziell kindgerechte Videodienste ist ein begrenzter Zugang über das Elternkonto vorgesehen. Diese Altersstaffel ist kein pauschales Verbot sämtlicher Internetdienste, Spiele oder Chatbots.

Damit wächst die Bedeutung des Nachweises. Ein frei eingetragenes Geburtsdatum genügt dem geplanten Modell nicht. Im Originalentwurf, insbesondere in den Artikeln 27 bis 32, stehen Anforderungen an zertifizierte Lösungen, Datensparsamkeit und Beschwerden gegen falsche Ergebnisse. Für bestehende Konten gibt es Ausnahmen von einer erneuten Verifikation, wenn der Anbieter das erforderliche Alter bereits mit hoher Sicherheit feststellen kann.

Die Folge lässt sich schon am Verfahren erkennen: Ein falsches Ergebnis wäre nicht bloß ein falscher Eintrag in einem Profil. Es könnte darüber entscheiden, ob ein Mensch einen Dienst nutzen kann. Ein verständlicher Korrekturweg gehört deshalb zur Funktionsfähigkeit des Systems.

Die Plattform braucht eine Antwort, keinen Ausweis

Die Kommission beschreibt in ihren Erläuterungen zur EU-Altersnachweislösung zwei getrennte Schritte. Zuerst wird das Alter gegenüber einer geeigneten Stelle bestätigt, etwa mit einem elektronischen Identitätsnachweis oder vor Ort. Die App soll anschließend nur die Altersbestätigung speichern, nicht Namen oder Geburtstag. Bei einer späteren Anfrage erhält die Plattform eine Antwort zur erforderlichen Schwelle: erreicht oder nicht erreicht.

Nach diesem Konzept soll die Stelle, die das Alter bestätigt hat, nicht mitverfolgen können, auf welchen Webseiten der Nachweis später eingesetzt wird. Auch verschiedene Vorlagen des Nachweises sollen nicht miteinander verknüpfbar sein. Die Kommission setzt dafür auf sogenannte Zero-Knowledge-Nachweise: vereinfacht gesagt auf einen überprüfbaren Beleg für eine Eigenschaft, ohne die zugrunde liegenden persönlichen Angaben offenzulegen.

Drei Schritte des geplanten Altersnachweises: Alter bestätigen, Nachweis speichern und Altersgrenze prüfen.
Vereinfachtes Schema des EU-Konzepts. Die Datentrennung betrifft den Altersnachweis; sie macht ein angemeldetes Nutzerkonto nicht insgesamt anonym. KI-generierte Erklärungsgrafik.

Das ist ein erheblicher Unterschied zum Hochladen einer Ausweiskopie beim jeweiligen Dienst. Es bleibt aber eine Beschreibung der vorgesehenen Architektur, kein Beweis für die Sicherheit jeder späteren App. Ein Netzwerk kann außerdem weiterhin Informationen besitzen, die Nutzer ihm unabhängig vom Altersnachweis gegeben haben. Datensparsame Verifikation und ein insgesamt anonymes Konto sind verschiedene Dinge.

Datensparsamkeit muss auch bei Fehlern tragen

Der Europäische Datenschutzausschuss hat bereits 2025 einen allgemeinen Maßstab für Altersprüfungen formuliert. Er verlangt ein zum Risiko passendes Verfahren und möglichst geringe Eingriffe. Altersprüfungen sollen keine zusätzlichen Möglichkeiten zum Identifizieren, Orten oder Verfolgen von Menschen schaffen. Zugleich müssen sie zuverlässig funktionieren und dürfen Menschen nicht durch ungeeignete Verfahren benachteiligen. Brauchbare Alternativen und Möglichkeiten zur Korrektur gehören dazu.

Das ist keine Stellungnahme zum neuen Kids-Act-Entwurf. Es ist ein unabhängiger Prüfmaßstab für dessen Umsetzung. Eine besonders sparsame Datenübertragung hilft wenig, wenn ein berechtigter Nutzer regelmäßig scheitert und den Fehler nicht beheben kann. Umgekehrt rechtfertigt eine bequeme Prüfung nicht, vorsorglich mehr Identitätsdaten zu sammeln. Datenschutz und Zugang müssen gemeinsam funktionieren.

Auch die Verfügbarkeit ist eine eigene Aufgabe. Laut Kommissionsdarstellung zum technischen Entwicklungsstand ist die Referenzlösung seit April 2026 funktional fertig und kann national angepasst werden. Daraus folgt noch keine flächendeckende Bereitstellung. Zwischen einem technischen Baustein und einer Alltagssituation liegen veröffentlichte Anwendungen, vertrauenswürdige Aussteller und Dienste, die die Nachweise akzeptieren.

Ein bestandener Check verändert noch keinen Feed

Selbst ein fehlerfrei geprüfter Zugang sagt wenig darüber aus, was anschließend im Dienst geschieht. Deshalb sieht der Vorschlag laut den Kids-Act-Erläuterungen der Kommission auch Änderungen an Empfehlungen, Kontaktmöglichkeiten und Funktionen vor, die Minderjährige zu übermäßiger Nutzung anreizen. Die Anbieter sollen Verantwortung für die Gestaltung übernehmen. Elternwerkzeuge sollen diese Pflichten ergänzen.

Der Bericht der beiden Vorsitzenden des Sonderpanels zur Online-Sicherheit vom Juli macht zugleich deutlich, weshalb eine Altersgrenze allein keine Erfolgsgarantie ist. Er behandelt solche Grenzen als mögliche Vorsorgemaßnahme, beschreibt Umgehungen und fordert fortlaufende Auswertung. Seine Empfehlungen sind weder eine Messung der Wirkung des neuen Vorschlags noch ein Nachweis, dass jede Altersbeschränkung scheitert.

Für die Einordnung des Kids Act ergibt sich daraus eine klare Trennung: Der Nachweis soll eine Zugangsvoraussetzung bestätigen. Die Gestaltung des Dienstes muss die Risiken während der Nutzung begrenzen. Ob beides Kindern tatsächlich hilft, muss anschließend untersucht werden. Die Qualität des Vorhabens wird daran hängen, ob diese Aufgaben zusammenpassen, ohne dass die Zugangskontrolle selbst zur neuen Quelle unnötiger Daten oder ungerechtfertigter Ausschlüsse wird.

Quellen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.