Eine gute Reparaturnote soll beim Handykauf Orientierung geben. Doch zwischen dem Buchstaben auf dem Label und einer bezahlbaren Reparatur liegen zwei unterschiedliche Fragen: Sind die versprochenen Informationen tatsächlich zugänglich? Und lohnt sich der Austausch eines defekten Teils überhaupt? Eine neue Auswertung europäischer Produktdaten macht die erste Lücke sichtbar. Ein Vergleich mit der Berechnung der Note und einer Marktuntersuchung zeigt, warum damit auch die zweite noch nicht geschlossen ist.
Die neue Kritik betrifft den Weg zur Reparatur
iFixit und Right to Repair Europe berichteten am 7. September, dass bei rund 18 Prozent von 2.334 untersuchten Smartphone-Einträgen in der EU-Datenbank EPREL Links zu auffindbaren Ersatzteilpreisen oder Reparaturanleitungen führten. Bei etwa der Hälfte seien die vorgesehenen Felder leer gewesen. Weitere Verweise hätten beispielsweise auf allgemeine Produkt- oder Hilfeseiten geführt.
Das ist eine Auswertung von Registereinträgen durch eine Reparaturinitiative, keine amtliche Kontrolle sämtlicher verkaufter Handys. Die Prozentzahl gewichtet Modelle nicht nach ihren Verkaufszahlen. Auch belegt ein fehlender Link nicht, dass eine Werkstatt das Gerät technisch nicht reparieren kann. Er zeigt zunächst, dass der vorgesehene Informationsweg nicht funktioniert. Die vollständige Datengrundlage der Prüfung ist in der veröffentlichten Zusammenfassung nicht enthalten.
Eine direkte Stichprobe bestätigt das Problem im Datenblatt: Das von der Initiative angeführte EPREL-Dokument zum Oukitel WP35 Pro zeigte beim Abruf am 16. September die Reparierbarkeitsklasse A und jeweils die Höchstpunktzahl für Ersatzteile und Reparaturinformationen. In den drei Linkfeldern für Teile, Anleitungen und Preise stand dagegen nur ein Schrägstrich. Das Blatt nennt allerdings einen Marktstart im Mai 2025, also vor dem Beginn der neuen Regeln. Es bestätigt die Informationslücke, reicht allein aber weder für eine rechtliche Bewertung aller angebotenen Geräte dieses Modells noch zur Bestätigung der gesamten Verbandsquote.
Die Note bewertet keinen Reparaturpreis
Selbst ein vollständig ausgefülltes Datenblatt beantwortet die Kostenfrage nur teilweise. Der EU-Reparierbarkeitsindex setzt sich aus sechs Bereichen zusammen: Aufwand beim Zerlegen, Befestigungen, benötigte Werkzeuge, Zugang zu Ersatzteilen, Dauer der Software-Updates und Reparaturinformationen. Der Preis des Ersatzteils geht nicht in diese Berechnung ein.
Damit können zwei Geräte ähnlich gut abschneiden, obwohl ein Displaytausch unterschiedlich viel kostet. Das wäre zunächst keine falsche Berechnung, sondern eine Grenze dessen, was die Note misst. Eine bessere Konstruktion kann Arbeit erleichtern. Sie macht ein teures Ersatzteil aber nicht automatisch günstiger.
Die Europäische Kommission erklärt das Label deshalb als Einstieg in weitere Produktinformationen: Über den QR-Code gelangen Käufer zu EPREL. Dort lassen sich die hinterlegten Angaben genauer ansehen. Praktisch setzt dieses Modell voraus, dass der Weg vom Label über den Datensatz bis zum passenden Teil funktioniert. Fehlt unterwegs die Verbindung, bleibt ausgerechnet die Information schwer erreichbar, die den Vergleich ergänzen soll.

KI-generiertes Schema: Die drei Fragen ordnen die Reparaturentscheidung; sie bilden nicht die offizielle EU-Scoreberechnung ab.
Fortschritte und hohe Preise können gleichzeitig bestehen
Ein pauschales Urteil über wirkungslose Regeln würde die Befunde allerdings verkürzen. Der Verbraucherverband BEUC untersuchte Smartphones und Akkustaubsauger in sechs EU-Ländern. Sein im Juni veröffentlichter Marktcheck fand bei Smartphones bessere Zugänge zu Teilen und Anleitungen. Für Akkustaubsauger galten damals keine vergleichbaren produktspezifischen EU-Reparaturpflichten.
Der Vergleich ist eine qualitative Momentaufnahme ausgewählter Modelle, keine repräsentative Marktstatistik und kein isolierter Nachweis der Gesetzeswirkung. Deutschland gehörte nicht zu den untersuchten Ländern. Dennoch liefert er ein relevantes Gegenbild zur Vorstellung, es habe sich überhaupt nichts verbessert.
Zugleich dokumentiert BEUC deutliche Preisunterschiede: Ein untersuchtes Premiumdisplay kostete mehr als 400 Euro, ungefähr 30 Prozent des ursprünglichen Gerätepreises. Bei einem Mittelklassemodell waren es rund 56 Euro beziehungsweise etwa zehn Prozent. Das sind Beispiele aus unterschiedlichen Geräten, keine Durchschnittswerte oder aktuellen deutschen Angebote. Arbeitszeit und weitere Kosten kommen zum Teilepreis hinzu.
Für die wirtschaftliche Entscheidung zählt zudem die heute verfügbare Alternative. Wenn ein Ersatzgerät inzwischen günstiger geworden ist, kann ein unveränderter Teilepreis eine Reparatur weniger attraktiv machen. Ein Vergleich mit dem ursprünglichen Neupreis beschreibt deshalb etwas anderes als die konkrete Entscheidung nach dem Defekt.
Vollständige Angaben lösen nur einen Teil des Problems
Die Befunde verlangen zwei getrennte Antworten. Nachvollziehbare Angaben und funktionierende Links machen überprüfbar, was eine gute Note verspricht. Ein Kostenvergleich zeigt dagegen, ob diese Reparaturmöglichkeit für das konkrete Gerät wirtschaftlich sinnvoll ist. Mehr Kontrolle der Daten beseitigt nicht die Preisblindstelle der Berechnung; eine Preisangabe hilft wiederum wenig, wenn das passende Teil nicht gefunden werden kann.
Der neue Registerbefund macht das EU-Label somit nicht wertlos. Er verändert den Umgang mit seiner Aussage: Der Buchstabe beschreibt ausgewählte Voraussetzungen für Reparatur. Den erreichbaren Reparaturweg und dessen Gesamtkosten muss man daneben betrachten. Erst zusammen erlauben diese Informationen einen brauchbaren Vergleich.
Wie die Datenbank beim Modellvergleich hilft, erklärt unser Beitrag zur Vergleichsfunktion von EPREL.
Quellen
- Right to Repair Europe / Thomas Opsomer: One Year Into EU Ecodesign Rules, 80% of Smartphones Still Lack Required Repair Information, 7. September 2026
- Europäische Union: Verordnung 2023/1669, konsolidierte Fassung vom 10. Mai 2026, insbesondere Anhang IV
- BEUC: Repairing the Market, Juni 2026
- EPREL: Produktdatenblatt Oukitel WP35 Pro, Registrierung 2356954, abgerufen am 16. September 2026
- Europäische Kommission: Smartphones and Tablets, abgerufen am 16. September 2026
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