Technik

Router: Warum wenig Strom allein noch nicht umweltfreundlich ist

Was Router umweltfreundlicher macht: Die Kriterien des Blauen Engels verbinden wenig Strom mit langen Updates und Reparaturen – ohne Austauschzwang.

Von Wolfgang

10. Sep. 20267 Min. Lesezeit

Router: Warum wenig Strom allein noch nicht umweltfreundlich ist

Was Router umweltfreundlicher macht: Die Kriterien des Blauen Engels verbinden wenig Strom mit langen Updates und Reparaturen – ohne Austauschzwang.

Ein Router hält die Verbindung bereit, auch wenn niemand surft. Seine Leistungsaufnahme mag klein sein, doch über ein Jahr kommt einiges zusammen. Umweltfreundlicher wird er deshalb nicht allein durch eine niedrige Wattzahl: Entscheidend ist, wie sparsam er seine Aufgabe über viele sichere Nutzungsjahre erfüllt.

Warum fünf Watt über ein Jahr zählen

Bei einem Gerät, das rund um die Uhr läuft, lohnt sich der Blick auf kleine Leistungsunterschiede. Angenommen, ein Router nimmt einschließlich Netzteil im Jahresmittel zehn Watt auf: Zehn Watt mal 24 Stunden mal 365 Tage ergeben 87.600 Wattstunden, also 87,6 Kilowattstunden. Liegt die durchschnittliche Leistungsaufnahme fünf Watt niedriger, sind es bei gleicher Laufzeit jährlich 43,8 Kilowattstunden weniger.

Das sind Rechenbeispiele, keine Messwerte eines bestimmten Routers. Sie sagen auch nicht, dass eine einzelne Einstellung fünf Watt spart. Sie machen aber deutlich, warum der Dauerbetrieb zählt: Watt beschreibt die momentane Leistung, Kilowattstunden die über die Zeit verbrauchte Energie. Dieselbe Unterscheidung hilft zu verstehen, wie die Routerleistung die Notstromdauer beeinflusst.

Ein fairer Vergleich setzt voraus, dass die Geräte dieselbe Aufgabe erfüllen. Wer mehr Verbindungen benötigt, kann einen entsprechend ausgestatteten Router nicht allein anhand seiner Wattzahl mit einem einfacheren Gerät vergleichen. Entscheidend ist der Strombedarf für die tatsächlich benötigte Versorgung. Dazu gehört das Netzteil: Auch die Energie, die auf dem Weg von der Steckdose zur Elektronik verloren geht, muss bezahlt werden.

Infografik zur Jahresrechnung: Zehn Watt über 8.760 Stunden ergeben 87,6 Kilowattstunden; fünf Watt weniger entsprechen 43,8 Kilowattstunden weniger.
Rechenbeispiel für 365 Tage Dauerbetrieb inklusive Netzteil: Eine um fünf Watt geringere mittlere Leistung bedeutet bei gleicher Laufzeit 43,8 Kilowattstunden weniger pro Jahr, nicht die gemessene Einsparung einer Einstellung – durch KI erzeugt

Sparsam bleiben, ohne die Verbindung zu kappen

Hier setzen die Router-Kriterien des Blauen Engels an. Sie verlangen ein lastabhängiges Energiemanagement und den Wechsel in den Leerlauf binnen höchstens fünf Minuten. Leerlauf heißt nicht ausgeschaltet: Der Router bleibt betriebsbereit, soll seinen Energiebedarf aber an die geringere Beanspruchung anpassen. Für einen ständig erreichbaren Internetzugang ist wichtig, wie gut ihm das im Alltag gelingt.

Wie vergleichbare Verbrauchsangaben entstehen sollen, zeigt der vorgeschriebene WLAN-Messaufbau. Zwei mindestens fünf Meter vom Router entfernte Notebooks empfangen jeweils zehn Minuten lang einen Full-HD-Stream. Anschließend werden ihre WLAN-Adapter deaktiviert. Nach fünf Minuten Übergangszeit folgt eine weitere zehnminütige Leerlaufmessung. Das Messgerät sitzt zwischen Steckdose und Netzteil und erfasst damit beide zusammen. Dies ist das standardisierte Verfahren der Kriterien, kein hier durchgeführter Test.

Eine einzige Gesamt-Wattgrenze für sämtliche Router gibt es nicht. Die Kriterien arbeiten mit differenzierten Grenzwerten und dokumentierten Leistungswerten für festgelegte Nutzungsszenarien. Beim Vergleichen lohnt deshalb die Frage: Unter welchen Bedingungen wurde der Verbrauch ermittelt? Ein niedriger Wert hilft wenig, wenn unklar bleibt, in welchem Betriebszustand er gilt, ob das Netzteil berücksichtigt wurde und welche Verbindungen der Router dabei bereitstellt.

Auch beim Abschalten kommt es darauf an, welche Dienste gebraucht werden. WLAN nach Bedarf zu deaktivieren kann Strom sparen, allerdings weniger als das vollständige Ausschalten des Routers. Letzteres kann zugleich die Festnetztelefonie unterbrechen. Bei abgeschaltetem WLAN können sich wiederum Sicherheitsupdates verbundener Geräte verzögern; darauf verlangen die Kriterien einen Hinweis. Eine pauschale Empfehlung zur Nachtabschaltung wäre deshalb zu einfach. Nötige Verbindungen und Softwarepflege müssen erhalten bleiben.

Updates müssen über die Vertriebszeit hinausreichen

Ein niedriger Betriebsverbrauch nützt langfristig wenig, wenn der Router früh ersetzt werden muss. Seine Elektronik kann noch einwandfrei funktionieren, während fehlende Sicherheitsupdates den Weiterbetrieb problematisch machen. Softwarepflege ist deshalb mehr als ein Komfortdienst: Sie soll verhindern, dass intakte Hardware vorzeitig ausgemustert wird. Aus diesem Grund betrachtet der Blaue Engel den Strombedarf und die langfristige Unterstützung gemeinsam.

Die Zusage für das Umweltzeichen ist präzise: Funktionale und insbesondere sicherheitsrelevante Softwareupdates müssen bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens durch den Hersteller bereitstehen. Die Frist beginnt also weder beim individuellen Kauf noch beim Produktionsende. Sie reicht ausdrücklich über die Vertriebsphase hinaus. Wer ein Modell erst spät in dessen Verkaufszeit erwirbt, braucht schließlich ebenfalls eine verlässliche Perspektive für die weitere Nutzung.

Diese Vorgabe ist eine freiwillige Bedingung für die Nutzung des Blauen Engels, keine allgemeine gesetzliche Fünfjahrespflicht für jeden Router. Beim Hersteller nachzufragen lohnt sich daher auch ohne Siegel. Die Aussage „langjährige Unterstützung“ reicht für eine Kaufentscheidung kaum aus. Hilfreich ist eine belastbare Auskunft, wie lange das konkrete Modell funktionale und Sicherheitsupdates erhält und auf welchen Zeitpunkt sich diese Zusage bezieht.

Der Router ist damit ein greifbares Beispiel dafür, warum vernetzte Geräte trotz intakter Hardware unbrauchbar werden können. Lange Softwarepflege soll diesen Bruch vermeiden. Einen bestimmten Lebensdauergewinn in Jahren belegt sie allerdings nicht. Ebenso wenig rechtfertigt der Ressourcenaufwand eines Neukaufs, ein unzureichend abgesichertes Gerät beliebig weiterzubetreiben. Lange Nutzung muss auch sichere Nutzung bleiben.

Damit ein Defekt nicht das Ende bedeutet

Zur langen Updateversorgung gehört eine passende Reparaturzusage. Sonst kann ein behebbarer Hardwaredefekt die geplante Nutzungsdauer vorzeitig beenden. Für den Blauen Engel müssen deshalb auch Reparaturdienste und Ersatzteile bis mindestens fünf Jahre nach Ende des Inverkehrbringens durch den Hersteller gesichert sein. Softwarepflege und Reparatur ergänzen sich: Die eine hält das funktionierende Gerät sicher nutzbar, die andere soll seine technische Nutzbarkeit wiederherstellen.

Ein Ersatzteillager allein genügt dafür nicht. Qualifizierte Fachwerkstätten müssen typische Ersatzteile mit angemessenem Aufwand wechseln können. Gehäuse, Leiterplatten und große Kühlkörper müssen einfach trennbar sein. Die Konstruktion soll eine Reparatur also ermöglichen, statt sie unnötig zu erschweren. Das ist keine Aufforderung zur Selbstreparatur. Auch bedeutet die vorgeschriebene Reparaturversorgung nicht, dass jede Reparatur während des gesamten Zeitraums kostenlos sein muss.

Die Materialwahl ergänzt diese Anforderungen. Ein Kunststoffgehäuse muss mindestens 80 Prozent Post-Consumer-Recyclingmaterial enthalten, also Material aus bereits genutzten Produkten. Die Quote bezieht sich ausdrücklich auf das Kunststoffgehäuse, nicht auf den kompletten Router. Recyclingmaterial und trennbare Bauteile sind damit weitere Bestandteile der Kriterien. Sie ersetzen weder einen sparsamen Betrieb noch die Softwarepflege, von der die sichere Nutzung abhängt.

Was das für Weiterbetrieb und Neukauf bedeutet

Wer nun ein ausgezeichnetes Modell kaufen möchte, stößt auf eine Lücke: Die Produktseite des Blauen Engels zeigt mit Stand vom 10. September 2026 keine verfügbaren ausgezeichneten Router. Das bedeutet nicht, dass kein Marktprodukt einzelne Anforderungen erfüllt. Warum einzelne Hersteller das Zeichen nicht nutzen, ist ebenfalls nicht geklärt. Die Kriterien liefern derzeit vor allem konkrete Fragen für den Vergleich, noch keine fertige Einkaufsliste.

Neu im September 2026 ist der Hintergrundbericht des Umweltbundesamtes. Die überarbeiteten Kriterien wurden bereits im Januar 2025 veröffentlicht; aktuell verlinkt ist Version 2 vom Juli 2026 mit Laufzeit bis Ende 2028. Der Bericht erläutert, warum neben dem Betriebsstrom die Voraussetzungen für eine lange Nutzung zählen. Eine neue, seit September geltende Pflicht für Routerhersteller ergibt sich daraus nicht.

Für ein vorhandenes Gerät ist eine kleinere Wattzahl beim Nachfolgemodell noch kein ausreichender Austauschgrund. Der mögliche Vorteil beim Betriebsstrom muss zusammen mit dem Aufwand der Herstellung, den Reparaturmöglichkeiten und der verbleibenden sicheren Nutzungsdauer betrachtet werden. Eine modellbezogene Lebenszyklusbilanz, aus der sich eine CO₂-Amortisationsschwelle ableiten ließe, bietet das ausgewertete Material nicht. Ein pauschales Austauschalter lässt sich daraus ebenso wenig begründen wie ein Umweltvorteil allein aus dem Wattvergleich.

Erfüllt der vorhandene Router die benötigte Verbindung zuverlässig und erhält er weiterhin Sicherheitsupdates, kann der Weiterbetrieb die vernünftige Entscheidung sein. Steht ein Ersatz an, gehören zwei Fragen zusammen: Wie viel Strom benötigt das Gerät unter passenden Betriebsbedingungen, und wie lange lässt es sich sicher nutzen und reparieren? Erst gemeinsam zeigen die Antworten, ob ein sparsamer Router auch die Voraussetzungen für viele Nutzungsjahre mitbringt.

Quellen und weiterführende Informationen

Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.