
Die Powerbank steckt im Handgepäck, das Handy braucht Strom: Bei Lufthansa bleibt das Ladekabel trotzdem unbenutzt. Ryanair erlaubt das Laden persönlicher Geräte unter bestimmten Bedingungen. Wer nur prüft, ob der Zusatzakku mit ins Flugzeug darf, hat damit erst einen Teil der Reisevorbereitung erledigt.
Für die Entscheidung sind vier Angaben wichtig: die Energie in Wattstunden, die Zahl der Powerbanks, ihr Platz in der Kabine und die Erlaubnis zur Nutzung. Die folgende Anleitung gilt für gewöhnliche Powerbanks für persönliche Geräte. Medizinische Hilfsmittel brauchen eine gesonderte Abstimmung mit der Airline.
Zuerst das Typenschild lesen
Suchen Sie auf dem Gehäuse nach der Angabe Wh, also Wattstunden. Sie beschreibt die gespeicherte Energie. Eine große Zahl wie 20.000 mAh reicht allein für den Vergleich mit einer Wh-Grenze nicht aus: Dazu gehört die Batteriespannung.
Die US-Luftfahrtbehörde FAA erklärt die Umrechnung: Milliamperestunden durch 1.000 teilen und mit der zugehörigen Spannung in Volt multiplizieren. Ein ausdrücklich fiktives Beispiel lautet:
20.000 mAh ÷ 1.000 × 3,7 V = 74 Wh.
Verwenden Sie dafür zusammengehörige Nennangaben des Herstellers. Eine beliebige USB-Ausgangsspannung ist keine passende Ergänzung zur beworbenen Akkukapazität. Ist die Wh-Angabe unlesbar oder bleiben die technischen Daten unklar, klären Sie das Modell vor der Reise mit Hersteller und Airline. Die Beispielrechnung ist keine Freigabe für ein unbekanntes Gerät.
Zwei Airlines, unterschiedliche Nutzungsregeln
Die aktuellen Originalseiten von Lufthansa und Ryanair unterscheiden sich insbesondere beim Laden des Handys:
| Prüfung | Lufthansa | Ryanair |
|---|---|---|
| Stückzahl | Höchstens zwei Powerbanks pro Person | Höchstens zwei Powerbanks pro Person |
| Größere Powerbank | Über 100 bis höchstens 160 Wh nur mit vorheriger Genehmigung | Über 100 Wh nicht erlaubt |
| Powerbank an Bord aufladen | Verboten | Verboten |
| Handy aus der Powerbank laden | Verboten; Ausnahme für zugelassene medizinische Geräte | Erlaubt, außer beim Rollen, Starten und Landen oder auf anderslautende Anweisung der Crew |
| Aufbewahrung | Am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz; nicht oben im Gepäckfach | Am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz; nicht oben im Gepäckfach |
Bei genau 100 Wh gibt es auf der Lufthansa-Seite eine Unschärfe: Eine Überschrift nennt eine Genehmigung „ab 100 Wh“, der Detailtext „über 100 Wh“. Lassen Sie diesen Grenzfall vorab bestätigen. Eine Genehmigung von Lufthansa hilft zudem nicht für einen Anschlussflug mit Ryanair, dessen Grenze niedriger liegt.
Die Zahl 20 auf manchen Gepäckseiten ist kein Freibrief für 20 Powerbanks. Ryanair zählt höchstens zwei Powerbanks innerhalb seiner Gesamtgrenze von 20 Ersatz-Lithiumbatterien. Für die konkrete Geräteart gilt damit die engere Zahl.
So packen Sie die Powerbank
Legen Sie jede Powerbank einzeln in eine geeignete Schutzhülle oder ihre Originalverpackung. Frei liegende Kontakte müssen gegen Kurzschluss geschützt sein. Das Gerät soll vor Beschädigung geschützt und während des Flugs erreichbar bleiben. Die EASA erläutert den Sicherheitsgrund: Beschädigte oder überhitzte Lithiumakkus können eine sich selbst verstärkende Wärmeentwicklung auslösen, Gas freisetzen und brennen.

Wird Ihr Kabinenkoffer am Gate doch für den Frachtraum angenommen, nehmen Sie die Powerbanks vorher heraus. Darauf weist die IATA in ihren Hinweisen für Reisende ausdrücklich hin. Ein ursprünglich als Handgepäck gepackter Koffer bleibt nach der Abgabe kein zulässiger Aufbewahrungsort für den Zusatzakku.
Eine aufgeblähte oder erkennbar beschädigte Powerbank gehört nicht ins Reisegepäck. Prüfen Sie auch einen möglichen Rückruf für Ihr Modell. Wird ein Akku an Bord auffällig heiß, bläht sich auf oder raucht, informieren Sie sofort die Crew. Verstecken Sie das Gerät nicht wieder in der Tasche.
Vor dem Abflug den gesamten Reiseweg prüfen
Die IATA-Hinweise zur ICAO-Änderung vom März 2026 unterscheiden zwischen einem Verbot, Powerbanks an Bord aufzuladen, und der Empfehlung, damit keine anderen Geräte zu laden. Sie erklären außerdem, dass die nationale Umsetzung unterschiedlich verlaufen kann. Daraus lässt sich keine weltweit identische Erlaubnis zur Nutzung ableiten. Die EASA empfiehlt grundsätzlich, Geräte an Bord nicht über Powerbanks zu laden; eine einzelne Airline kann ihre Beförderungsbedingungen genauer ausgestalten.
Öffnen Sie deshalb vor Hin- und Rückflug die Gepäckregeln der jeweils ausführenden Fluggesellschaft. Prüfen Sie auch Anschlussstrecken: Modell und Wh-Wert, Stückzahl, Genehmigung, Aufbewahrung und Nutzung müssen für jeden Abschnitt passen. Bei Unklarheiten hilft eine konkrete Anfrage mit Foto des Typenschilds mehr als die allgemeine Frage nach einer „großen Powerbank“.
Planen Sie den Flug so, dass Ihr Handy möglichst ohne Zusatzakku auskommt. Laden Sie es vorher und speichern Sie wichtige Reiseunterlagen offline. Dann bleibt die Powerbank eine Reserve für den weiteren Reiseweg, auch wenn sie während des Flugs unbenutzt bleiben muss.
Quellen
- IATA: Changes Regarding Power Banks – Guidance Document for Operators, 31. März 2026.
- Lufthansa: Elektronische Geräte und Batterien – Powerbanks, abgerufen am 17. September 2026.
- Ryanair: What items are permitted on board?, abgerufen am 17. September 2026.
- FAA: Airline Passengers and Batteries, aktualisiert am 10. August 2026.
- EASA: Lithium Batteries in Aviation: Powering the Future, and Managing the Risks, aktualisiert am 22. Juli 2025.
- IATA: Safe Travel with Lithium Batteries, abgerufen am 17. September 2026.
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