Ein Download stockt, der Tarif verspricht deutlich mehr Tempo. Ein schneller Test liefert zwar eine Zahl, aber noch keinen belastbaren Nachweis gegenüber dem Anbieter. Für einen DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschluss lässt sich dafür eine Messkampagne mit der Breitbandmessung Desktop-App durchführen. Diese Anleitung führt von der Vorbereitung bis zum fertigen Protokoll. Sie gilt für das Festnetz in Deutschland.
Titelbild: KI-generiertes Symbolbild.
Den passenden Test wählen
Installiere die offizielle Breitbandmessung Desktop-App für Windows, macOS oder Linux. Wähle darin das Nachweisverfahren. Die Anwendung kann auch Einzelmessungen ausführen; für das Protokoll brauchst du jedoch die vollständige Kampagne. Die hinterlegten Regeln führen dich durch den Ablauf und am Ende erhältst du die Bewertung, ob die Leistung vom Vertrag abweicht.
Ein Browser-Speedtest oder eine Messung per Handy kann bei der Fehlersuche helfen. Das signierte PDF für dieses Festnetzverfahren entsteht damit nicht. Die Verbraucherzentrale erläutert den Unterschied zwischen Orientierung und Nachweis. Für Mobilfunk gibt es ein eigenes Verfahren mit anderen Vorgaben.
Vertrag und Verbindung vorbereiten
Lege Produktinformationsblatt oder Vertragszusammenfassung bereit. Entscheidend sind die vereinbarten Werte für Download und Upload, jeweils maximal, normalerweise verfügbar und minimal. Download meint das Herunterladen, Upload das Senden von Daten. Übernimm die Werte deines Vertrags, nicht die Werbung für einen ähnlich benannten Tarif.
Die technischen Hinweise der Breitbandmessung nennen die Voraussetzungen:
- Rechner direkt per LAN-Kabel mit dem Router verbinden. WLAN am Rechner ausschalten; keine Zwischenstrecke über Repeater oder Powerline verwenden.
- WLAN am Router deaktivieren und weitere LAN-Verbindungen trennen, damit andere Geräte die Messung nicht belasten.
- Parallele Downloads, Cloud-Synchronisierung und andere Datenübertragungen stoppen; VPN ausschalten.
- Laptop ans Netzteil anschließen, Energiesparen deaktivieren und aktuelle Router-Firmware verwenden.
- Die Netzwerkkarte muss mindestens die Geschwindigkeit des Anschlusses unterstützen. Bei gleichem Nennwert kann der Ethernet-Protokollaufwand den erreichbaren Messwert begrenzen.
Stimme das Messfenster mit anderen im Haushalt ab. Nach den Messungen lassen sich die Verbindungen wiederherstellen. Ist nur das Funknetz langsam, hilft ergänzend die Anleitung zur WLAN-Optimierung; die amtliche Kampagne prüft eine andere Frage.
Drei Messtage im Kalender reservieren
Nach den Festnetz-Vorgaben der Bundesnetzagentur sind 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nötig: zehn an jedem von drei Messtagen. Dazwischen liegt jeweils mindestens ein vollständiger Kalendertag ohne Messtag. Zwischen Messungen liegen mindestens fünf Minuten, zwischen der fünften und sechsten mindestens drei Stunden.

Ein eigener Beispielplan wäre Dienstag, Donnerstag und Samstag. Beginne an diesen Tagen so früh, dass nach den ersten fünf Messungen die längere Pause und weitere fünf Messungen noch in denselben Kalendertag passen. Zehn unmittelbar nacheinander gestartete Tests erfüllen die Vorgaben nicht. Jede Messung startest du selbst; die App zeigt dir, wann die nächste möglich ist. Halte ihre technischen Hinweise bei jedem Durchgang ein.
Das Ergebnis richtig lesen
Eine Minderleistung liegt nach den behördlichen Regeln bereits vor, wenn eines dieser Kriterien im Download oder Upload erfüllt ist:
- 90 Prozent der maximal vereinbarten Geschwindigkeit werden nicht an mindestens zwei von drei Tagen jeweils einmal erreicht.
- Die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit wird in weniger als 90 Prozent der Messungen erreicht.
- Die vereinbarte minimale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei von drei Tagen jeweils einmal unterschritten.
Nutze die Bewertung im Protokoll statt eines selbst gebildeten Durchschnitts. Fehlen bei der Tarifeingabe die normalerweise verfügbare und die minimale Geschwindigkeit, kann das Verfahren laut FAQ nur die Abweichung vom Maximalwert bewerten. Deshalb lohnt sich die sorgfältige Vorbereitung der Vertragsdaten.
Mit dem Protokoll zum Anbieter
Speichere das vollständige PDF. Bei festgestellter Minderleistung sende es mit Vertragsbezug und einer konkreten Bitte um Abhilfe an den Anbieter. Die Verbraucherzentrale verlinkt dafür einen kostenlosen Musterbriefgenerator, der anhand des Protokolls ein Anschreiben vorbereitet.
Das Messergebnis löst keine automatische Erstattung aus. Mögliche Minderungs- oder Kündigungsrechte musst du gegenüber dem Anbieter geltend machen; die Höhe einer Minderung hängt vom Einzelfall ab. Die Bundesnetzagentur setzt einzelne Ansprüche nicht durch und empfiehlt zunächst eine Einigung mit dem Unternehmen. Bei Streit kommt eine Schlichtung infrage.
Bewahre Messprotokoll und Schriftwechsel zusammen auf. Damit lässt sich die nächste Antwort des Anbieters an einer konkreten Dokumentation prüfen.
Quellen
- Breitbandmessung: Desktop-App und Nachweisverfahren, abgerufen am 15. September 2026.
- Breitbandmessung: Fragen und Antworten, technische Hinweise und Tarifangaben, abgerufen am 15. September 2026.
- Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit, Abschnitt Festnetz, abgerufen am 15. September 2026.
- Verbraucherzentrale: Internetanschluss zu langsam oder ausgefallen? Was Betroffene tun können, Stand 22. April 2026.
Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft.