Die EU vergibt noch keine fertigen Rechenzentren. Mit der neuen Ausschreibung legt sie aber erstmals fest, nach welchen Regeln Betreiberkonsortien europäische KI-Rechenzeit aufbauen und verkaufen sollen. Für Unternehmen und Forschung liegt darin der praktische Unterschied: Nicht die politische Ankündigung, sondern der spätere Zugang zu Kapazität bekommt erstmals einen vertraglichen Rahmen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- EuroHPC und die EU haben einen offenen Tender für bis zu sieben KI-Gigafactory-Konsortien gestartet.
- Angebote müssen bis zum 12. November 2026 um 16:00 Uhr Luxemburger Zeit eingereicht werden.
- Die öffentliche Hand will garantierte Rechenzeit einkaufen; Standorte, Betreiber, Preise und Nutzerkontingente sind noch nicht entschieden.
- Bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche Unterstützung und mindestens 20 Milliarden Euro erwartete private Investitionen beschreiben ein Mobilisierungsmodell, keine bereits gebuchten 30 Milliarden Euro.

Nicht sieben Fabriken, sondern ein Auswahlverfahren
Rechenleistung für KI ist nicht einfach ein Serverregal, das sich bestellen und am nächsten Tag einschalten lässt. Wer sehr große Trainings-, Fine-Tuning- oder Inferenzkapazitäten bereitstellen will, braucht Kapital, einen Standort, einen belastbaren Netzanschluss, Kühlung, Sicherheitskonzepte und einen Betreiber, der diese Teile zusammenbringt. Genau an dieser Stelle setzt der neue EuroHPC-Tender an.
Die Europäische Kommission und das EuroHPC Joint Undertaking haben den offenen Aufruf am 30. Juli öffentlich gemacht. Gesucht werden Konsortien für bis zu sieben AI Gigafactories. Der entscheidende Unterschied zu früheren Planungen: EuroHPC und teilnehmende Staaten wollen bei ausgewählten Projekten garantierte Anteile an KI-Rechenzugangszeit beschaffen. Es geht also um einen konkreten Beschaffungsweg, nicht um die Behauptung, dass sieben Anlagen bereits gebaut oder finanziert wären.
Wer ein Angebot einreichen darf
Bewerben können sich Konsortien. Eine Zweckgesellschaft, im Tender als Special Purpose Vehicle beschrieben, ist möglich und wird als Organisationsform erwartet, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Der Koordinator und die Hosting-Entity müssen in einem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat sitzen, unter EU-Kontrolle stehen und ein formelles Commitment der zuständigen nationalen Stelle vorlegen.
Die Frist läuft bis zum 12. November 2026, 16:00 Uhr Luxemburger Zeit. EuroHPC und die Kommission rechnen mit Vergabeentscheidungen Anfang 2027. Das ist eine Erwartung für das Verfahren, kein zugesicherter Termin für Baubeginn oder Inbetriebnahme.

Warum das Ankerkundenmodell mehr verändert als eine Förderzusage
Der Staat tritt hier nicht nur als Förderer auf. Er will ein Kunde sein: Öffentliche Stellen beschaffen garantierte Rechenzeit bei den später ausgewählten Projekten. Das kann für Betreiber die Finanzierung planbarer machen, weil ein Teil der Nachfrage nicht erst nach Fertigstellung gesucht werden muss.
Für Start-ups, Scale-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Industrie, Wissenschaft und öffentliche Verwaltungen ist das grundsätzlich interessant. Die offizielle Kommunikation nennt diese Gruppen ausdrücklich. Daraus folgt aber kein Gratiszugang und auch kein festes Kontingent. Preise, Vergaberegeln und die praktische Nutzung durch einzelne Teams stehen noch nicht fest.
Vier kleinere, drei größere Zielprojekte
Die Ausschreibung ist in zwei Lose geteilt. Los 1 umfasst bis zu vier mittelgroße Projekte, Los 2 bis zu drei große. In Phase 1 sollen sie mindestens 25.000 beziehungsweise 40.000 H100-Äquivalente erreichen; für Phase 2 nennt der Tender Zielwerte von 75.000 beziehungsweise 100.000 H100-Äquivalenten.
Das Wort H100 kann leicht in die falsche Richtung führen. Gemeint ist ein Vergleichsmaßstab für Rechenleistung, nicht die Pflicht, Nvidia-H100-Chips zu kaufen. Der Tender misst damit die angestrebte Größenordnung, ohne eine einzelne Hardwareplattform vorzuschreiben.
Festgelegt – und noch offen
| Im Tender festgelegt | Erst nach Angeboten und Vergabe klar |
|---|---|
| Bis zu vier Projekte in Los 1 und bis zu drei in Los 2 | Gewinner, Betreiber und konkrete Standorte |
| Angebotsfrist: 12. November 2026, 16:00 Uhr | Preise, Nutzerkontingente und Zugangswege |
| EU-Kontrolle, nationale Zusage und Sicherheitsanforderungen | Strommix, Netzanschluss, Wasserbedarf und Genehmigungen je Projekt |
| Kapazitäts- und IT-Last-Ziele für die Phasen | Private Kapitalgeber und die vollständige Mittelbindung |
Die Milliardenangabe braucht einen Stern
Die Kommission spricht von mehr als 30 Milliarden Euro erwarteten Gesamtinvestitionen: bis zu 10 Milliarden Euro öffentliche EU- und nationale Unterstützung sowie mindestens 20 Milliarden Euro erwartete private Investitionen. Das beschreibt die Größenordnung, die der Aufruf mobilisieren soll. Es ist nicht dasselbe wie bereits ausgezahltes Geld oder vollständig unterschriebene private Finanzierung.
Der Tender ist auch bei den Phasen genauer als die große Zahl in der Pressemitteilung. Für Phase 1 nennt er je nach Los EU-Beiträge von 100 beziehungsweise 200 Millionen Euro pro Projekt, ergänzt um mindestens gleich hohe Beiträge der teilnehmenden Staaten. Mittel für Phase 2 stehen unter dem Vorbehalt künftiger Haushalte.

Strom, Kühlung und Sicherheit entscheiden mit
Große KI-Infrastruktur scheitert nicht allein an Chips. Der Tender verlangt belastbare Angaben zu Netzanschluss, Ausbau, Kühlung sowie Wasser- oder Wärmeabfuhr. Für Phase 2 werden mindestens 120 Megawatt IT-Last in Los 1 und 150 Megawatt in Los 2 bewertet. Das sind Anforderungen an mögliche Angebote, keine Aussage über einen bereits feststehenden Stromverbrauch an einem bestimmten Ort.
Hinzu kommen EU-Jurisdiktion, Zugangsscreening und Schutz vor unbefugtem Drittstaatenzugriff. Für sensible Dual-Use-Workloads sieht der Tender erhöhte Sicherheitsmaßnahmen vor. Damit wird sichtbar, dass der Aufruf nicht nur Rechenleistung einkaufen will, sondern auch Regeln dafür setzt, unter welchen rechtlichen und technischen Bedingungen sie betrieben wird.
Die 18 Monate sind kein Countdown ab dieser Woche
In den Veröffentlichungen ist von einer schnellen Umsetzung die Rede. Vertragsgenau gelesen beginnt die Frist jedoch nicht mit dem 30. Juli: Die anfängliche Betriebsbereitschaft T0 soll spätestens 18 Monate nach Unterzeichnung des Rahmenvertrags und des ersten Einzelvertrags erreicht sein. Sie gilt für Phase 1 und ist weder ein garantiertes Bauende noch ein Termin für den vollständigen Ausbau.
Der vorgesehene Weg
- Bis 12. November 2026: Konsortien reichen ihre Angebote ein.
- Anfang 2027 erwartet: EuroHPC trifft Vergabeentscheidungen.
- Nach Vertragsabschluss: Rahmenvertrag und erster Einzelvertrag lösen die T0-Frist aus.
- Spätestens 18 Monate danach: Phase 1 soll betriebsbereit sein.
Was das für Deutschland bedeutet
Deutschland ist in dieser Ausschreibung nicht als Gewinner oder Kandidat benannt. Der Supercomputer JUPITER dient im Tender lediglich als Leistungsreferenz. Daraus lässt sich keine deutsche Bewerbung ableiten. Für deutsche Forschungs- und Industrieakteure ist der Aufruf dennoch relevant: Sie können beobachten, ob und zu welchen Bedingungen ein europäischer Zugangspfad für große KI-Rechenzeit entsteht.
Die Ausschreibung macht den europäischen Gigafactory-Plan damit erstmals überprüfbar. Sie beantwortet aber noch nicht, wer baut, wo die Anlagen stehen und welche Nutzer am Ende zu welchen Konditionen Zugang bekommen. Diese Antworten stecken in den Angeboten und späteren Vergabeentscheidungen – nicht in der Ankündigung selbst.
Quellen und weiterführende Informationen
- EuroHPC: Tender Specifications für AI Gigafactory Consortia
- Europäische Kommission: EU launches AI Gigafactories call
- EuroHPC Joint Undertaking: Launches the AI Gigafactories Call
- European Commission Press Corner: AI Gigafactories Call
- Europäische Kommission: AI Continent Action Plan
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-31