Neue Solaranlagen sollen nach dem EEG-Entwurf 2027 nicht ohne Übergang in die Direktvermarktung wechseln. Vorgesehen sind eine zeitlich begrenzte Übergangszahlung und ein Bonus. Beides gehört zusammen, folgt aber unterschiedlichen Fristen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 Regierungsentwürfe für die EEG-Novelle 2027 und ein separates Netzanschlusspaket beschlossen. Es ist noch kein geltendes Recht.
- Für Neuanlagen beschreibt der EEG-Entwurf eine Übergangszahlung, die höchstens 36 Monate laufen kann und unter der bisherigen Einspeisevergütung liegen soll.
- Zusätzlich nennt der Entwurf einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Er kann längstens bis zum Ende des 48. Monats nach der ersten Zuordnung zur Direktvermarktung gezahlt werden.
- Die Fristen sind nicht addierbar. Für konkrete Projekte bleiben Rechtsweg, Technik und Vermarktungsvertrag offen.

Ein Übergang statt eines harten Schnitts
Für eine geplante Dachanlage wird die Direktvermarktung nicht erst dann wichtig, wenn die Module auf dem Dach liegen. Messkonzept, Steuertechnik und ein Vertrag mit einem Direktvermarkter brauchen Vorlauf. Genau an dieser Stelle setzt der Regierungsentwurf an: Neue Anlagen sollen nicht schlagartig aus einer bisherigen Förderlogik herausfallen, sondern schrittweise in die Direktvermarktung wechseln.
Der am 29. Juli vom Bundeskabinett beschlossene EEG-Entwurf beschreibt dafür eine Übergangszahlung. Sie kann nach dem Entwurf höchstens 36 Monate laufen und soll unter der bisherigen Einspeisevergütung liegen. Parallel ist ein Direktvermarktungsbonus vorgesehen. Die Konstruktion ist weniger eine feste Zusage für jede einzelne Anlage als ein Rahmen, der den Wechsel technisch und vertraglich organisierbar machen soll.
Wichtig ist die Rechtsstufe: Das Kabinett hat einen Regierungsentwurf beschlossen. Parlamentarische Beratung, ein möglicher Beschluss, Verkündung und Inkrafttreten stehen noch aus. Wer heute eine Anlage plant, kann daraus deshalb noch keine verbindliche Förderzusage oder Wirtschaftlichkeitsrechnung ableiten.
Warum 36 und 48 Monate zwei verschiedene Grenzen sind
Die beiden Zahlen wirken auf den ersten Blick wie eine lange Gesamtförderung. Das wäre jedoch eine falsche Lesart. Die 36 Monate beziehen sich auf die Übergangszahlung. Die Grenze von 48 Monaten knüpft beim Bonus an einen anderen Zeitpunkt an: an die erste Zuordnung der Anlage zur Direktvermarktung.
| Zahl | Worauf sie sich bezieht | Was sie nicht bedeutet |
|---|---|---|
| 36 Monate | Höchstdauer der im Entwurf vorgesehenen Übergangszahlung für Neuanlagen | Keinen pauschalen Anspruch für jede Anlage und keine zusätzliche Vierjahresfrist |
| 1,5 Cent/kWh | Direktvermarktungsbonus je eingespeister Kilowattstunde im Entwurf | Keine Aussage über individuelle Erlöse, Gebühren oder Wirtschaftlichkeit |
| Ende des 48. Monats | Späteste Grenze des Bonus nach der ersten Zuordnung zur Direktvermarktung | Keine automatisch anschließende Laufzeit nach den 36 Monaten |
Entscheidend ist also nicht, die Zeiträume zusammenzurechnen. Der Entwurf verbindet zwei Instrumente mit unterschiedlichen Anknüpfungspunkten. Wie sie im Einzelfall greifen, lässt sich ohne Angaben zu Inbetriebnahme, Zuordnung zur Direktvermarktung, Technik und Vertrag nicht beurteilen.

Warum der Wechsel überhaupt technisch vorbereitet werden muss
Direktvermarktung bedeutet, dass Strom nicht mehr allein über eine feste Einspeisevergütung abgewickelt wird, sondern über einen Vermarktungsweg am Strommarkt. Dafür müssen Erzeugung, Messung und Steuerung zusammenpassen. Der Entwurf bezieht Erzeugungsanlagen über 2 kW in den Rollout der dafür nötigen digitalen Technik ein. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Anlage sofort nach demselben Muster direkt vermarktet werden muss.
Besonders im Fokus stehen neue Anlagen unter 25 kW installierter Leistung. Der Entwurf beschreibt für sie einen Förderumbau; zugleich verweist er auf Alternativen wie Nulleinspeiseanlagen, Speicher und Sektorkopplung. Das sind gesetzgeberische Leitlinien, keine Empfehlung für jedes Hausdach. Ob ein Speicher, eine bestimmte Steuertechnik oder ein Vermarktungsmodell passt, lässt sich ohne konkrete Anlage und Angebot nicht seriös beantworten.
Die 50-Prozent-Kappung ist ein Nebenpunkt, nicht derselbe Mechanismus
In der Begründung zum EEG-Entwurf ist außerdem eine geplante Kappung von Einspeisespitzen kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung genannt. Sie betrifft die Gestaltung des Förderumbaus, erklärt aber weder die Übergangszahlung noch die Laufzeit des Direktvermarktungsbonus. Wer die beiden Themen vermischt, verliert genau die Unterscheidung, auf die es im Entwurf ankommt.
Auch das parallel beschlossene Netzanschlusspaket ist ein eigener Regierungsentwurf. Seine engen Regeln für kapazitätslimitierte Netzgebiete und einen möglichen begrenzten Verzicht auf finanziellen Ausgleich sind keine allgemeine PV-Regel. Sie betreffen nur bestimmte Gebiets- und Vertragskonstellationen und gehören nicht in eine pauschale Aussage über neue Dachanlagen.

Was Haushalte und Installateure jetzt sinnvoll prüfen können
Für die Planung einer neuen Anlage ist der Entwurf vor allem ein Signal, die Vermarktungs- und Technikfrage früh mitzudenken. Sinnvoll sind konkrete Fragen im Angebot: Welches Inbetriebnahmedatum ist vorgesehen? Welche Leistung ist geplant? Welche Mess- und Steuertechnik wird benötigt? Wann und unter welchen Bedingungen wäre eine Direktvermarktung möglich? Und wie wird die aktuelle Rechtslage bis dahin erneut geprüft?
Das ersetzt keine Rechtsberatung. Es verhindert aber, dass die Zahlen 36 und 48 Monate als fertige Zusage in eine Kalkulation wandern. Gerade weil der parlamentarische Weg noch offen ist, gehört zu einem belastbaren Angebot auch die klare Trennung zwischen dem heutigen Stand und einer späteren gesetzlichen Regelung.
Was bis zum geltenden Recht noch fehlt
- Kabinettsbeschluss: Die Regierungsentwürfe liegen vor.
- Parlamentarische Beratung: Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat befassen sich mit dem Gesetzgebungsverfahren.
- Verkündung: Erst der veröffentlichte Gesetzestext schafft die Grundlage für Geltung.
- Inkrafttreten und Umsetzung: Dann zeigen sich auch die operativen Anforderungen für Marktakteure und Anlagenplanung.
Hinzu kommen offene Umsetzungsfragen. ZDFheute verweist auf eine mögliche beihilferechtliche Rolle der EU-Kommission, falls Änderungen beschlossen werden. Ob, wann und mit welchem Ergebnis ein solcher Schritt erfolgt, ist nicht belegt. Auch der endgültige Wortlaut kann sich im Verfahren noch verändern.
Eine faire Gegenposition: Mehr Planbarkeit ist noch keine Investitionssicherheit
Der Kabinettsbeschluss schafft mehr Orientierung als eine bloße Ankündigung. Für Haushalte, Installateure und Direktvermarkter reicht das dennoch nicht aus, um aus dem Entwurf schon eine sichere Rechts- oder Investitionsgrundlage zu machen. Die technische Umsetzung, individuelle Verträge und das Gesetzgebungsverfahren können den späteren Übergang prägen.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den Kurs als mögliche Hürde für dezentrale Energiewende und Bürgerenergie. Das ist eine Verbandsposition, keine Aussage über die geltende Rechtslage. Sie macht aber sichtbar, warum die Ausgestaltung des Übergangs politisch umstritten bleibt.
Fazit: Die zwei Fristen erklären, aber noch nichts garantieren
Der Regierungsentwurf zeichnet für neue Solaranlagen einen gestuften Weg in die Direktvermarktung. Die Übergangszahlung von höchstens 36 Monaten und der Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde bis längstens zum Ende des 48. Monats nach erster Zuordnung sind dabei zwei getrennte Bausteine. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb nicht nach einer vermeintlichen Gesamtlaufzeit suchen, sondern Angebot, Technik und späteren Rechtsstand sauber zusammen prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesregierung: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket
- BMWE: Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
- BMWE: Entwurf zum Netzanschlusspaket
- tagesschau.de / SWR: Welche Folgen die neuen Energiegesetze haben
- ZDFheute: Energiereform von Reiche: Das sind die Pläne
- Deutsche Umwelthilfe: Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz im Kabinett
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-31