Für neue Wind- und Solarprojekte können zwischen Planung und erstem Spatenstich Jahre vergehen. EDP-Chef Miguel Stilwell d’Andrade warnt deshalb, dass Mitgliedstaaten Genehmigungsreformen zu langsam umsetzen und damit Investitionen in erneuerbare Energien bremsen. Die Warnung vom 16. Juli ist eine Unternehmensbewertung, kein EU-weiter Messwert. Sie trifft jedoch auf einen Rechtsrahmen, bei dem die EU-Kommission wiederholt Lücken bei der nationalen Umsetzung dokumentiert hat.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- EDP-Chef Miguel Stilwell d’Andrade sieht die schleppende Umsetzung von Genehmigungsreformen in Mitgliedstaaten als Investitionsbremse.
- RED III gilt seit November 2023; für bestimmte Genehmigungsregeln lief eine frühere Umsetzungsfrist im Juli 2024 ab.
- 26 Aufforderungsschreiben aus September 2024 sind kein aktueller Gesamtzähler offener Verfahren. Später dokumentierte die Kommission weitere Schritte gegen Griechenland, Finnland und Frankreich.
- EDP plant für 2026 bis 2028 rund 12 Milliarden Euro Bruttoinvestitionen. Ob daraus Projekte werden, hängt nicht allein am EU-Recht.

EDP beschreibt einen Engpass zwischen Regel und Praxis
Der aktuelle Anlass ist eine Aussage von Stilwell d’Andrade vom 16. Juli 2026. Darin kritisierte er, dass Mitgliedstaaten Reformen für erneuerbare Projekte nicht schnell genug in ihre Verfahren überführen. Eine frühere EDP-Angabe nennt für europäische Erneuerbaren-Projekte Genehmigungszeiten von vier bis sechs Jahren; der Bau beanspruche typischerweise 12 bis 18 Monate.
Das sind keine Durchschnittswerte für die EU und auch kein Urteil über jedes Land, jede Technologie oder jede Kommune. Gerade deshalb ist die Unterscheidung wichtig: Eine Richtlinie kann Fristen und Verfahrensregeln setzen. Sie entscheidet nicht selbst über einen einzelnen Standort, eine Umweltprüfung oder einen Netzanschluss.
Was belegt ist – und was offenbleibt
| Punkt | Was die Quellen tragen | Was daraus nicht folgt |
|---|---|---|
| EDP-Warnung | Der CEO bewertet die nationale Umsetzung als Investitionshemmnis. | Kein gemessener EU-Durchschnitt und keine pauschale Schuldzuweisung. |
| RED III | Die Richtlinie ist seit 20. November 2023 in Kraft; für bestimmte Genehmigungsbestimmungen galt eine Frist bis Juli 2024. | Kein Nachweis für die Dauer eines konkreten Projekts. |
| EU-Durchsetzung | Im September 2024 gingen 26 Aufforderungsschreiben wegen unvollständiger Meldung bestimmter Bestimmungen heraus. 2025 und 2026 folgten dokumentierte Schritte gegen einzelne Staaten. | Kein aktueller Gesamtbestand von 26 gleichartigen offenen Verfahren. |
| EDP-Plan | Rund 12 Milliarden Euro Bruttoinvestitionen für 2026 bis 2028, darunter rund 7,5 Milliarden Euro für EDPR und 3,6 Milliarden Euro für Stromnetze. | Keine bereits getätigten Ausgaben und keine vollständig EU- oder Deutschland-bezogene Summe. |
- EU-Recht
- Es setzt Vorgaben und Fristen.
- Nationale Umsetzung
- Sie überführt die Vorgaben in geltendes Recht und Zuständigkeiten.
- Projektgenehmigung
- Sie betrifft den konkreten Standort und das jeweilige Verfahren.
- Weitere Ebenen
- Umweltprüfung, Netzanschluss, Behördenkapazität und Beteiligung können separat Zeit kosten.

RED III beschleunigt nicht automatisch jedes Vorhaben
Die Richtlinie (EU) 2023/2413, meist RED III genannt, soll den Ausbau erneuerbarer Energien erleichtern. Die Kommission nennt dafür unter anderem klare Zeitlimits, eine zentrale Anlaufstelle und die Annahme eines überwiegenden öffentlichen Interesses für Erneuerbare sowie zugehörige Netzinfrastruktur.
Diese Instrumente sollen Verfahren strukturieren. Zwischen Gesetzestext und Baustelle liegt dennoch eine Kette von Entscheidungen. Nationale Transposition, zuständige Stellen, Unterlagen, Umweltbelange und Netze müssen im jeweiligen Projekt zusammenpassen. Wer diese Ebenen in einen einzigen „Genehmigungsstau“ packt, übersieht leicht, wo ein Vorhaben tatsächlich festhängt.
Die Chronologie zeigt: Die Zahl 26 ist kein Gegenwartswert
- 20. November 2023: RED III tritt in Kraft.
- Juli 2024: Für bestimmte Genehmigungsbestimmungen läuft die frühere Umsetzungsfrist ab.
- September 2024: Die Kommission schreibt 26 Mitgliedstaaten wegen unvollständig gemeldeter Umsetzung bestimmter Bestimmungen an.
- Juni 2025: Griechenland und Finnland erhalten begründete Stellungnahmen.
- 30. Januar 2026: Die Kommission dokumentiert eine zusätzliche begründete Stellungnahme an Frankreich.
- 16. Juli 2026: Der EDP-Chef beschreibt die Umsetzung aus Sicht des Unternehmens als Investitionsbremse.
Die Abfolge macht die Lage greifbarer, ohne einen ungesicherten EU-Gesamtstand zu behaupten. Aufforderungsschreiben, begründete Stellungnahmen und ein abgeschlossenes Projektverfahren sind unterschiedliche Dinge. Auch ein Vertragsverletzungsverfahren beweist nicht, dass jedes Vorhaben im betreffenden Staat verzögert wird.
Für EDP steht ein großer Investitionsplan im Hintergrund
EDP plant nach eigenen Angaben für 2026 bis 2028 rund 12 Milliarden Euro Bruttoinvestitionen. Rund 7,5 Milliarden Euro sind für EDPR vorgesehen, also für Wind, Solar und Batteriespeicher. Weitere 3,6 Milliarden Euro betreffen Stromnetze. EDP verortet etwa zwei Drittel der Netzinvestitionen in Iberien; in einer weiteren Unternehmensveröffentlichung nennt der Konzern Portugal, Spanien und Brasilien für die Netzmodernisierung.
Die Summen zeigen, warum Genehmigungen für das Unternehmen mehr sind als ein Verwaltungsthema. Sie belegen jedoch weder einen unmittelbaren Investitionsausfall noch eine Verteilung der gesamten Mittel auf die EU. Es sind Planwerte, keine abgerechneten Projekte.
Was das für Deutschland und Europa bedeutet
Für Deutschland lässt sich aus dem Dossier keine konkrete Genehmigungsdauer und auch keine vollständige Bewertung der RED-III-Umsetzung ableiten. Die sachliche Frage lautet daher anders: Ist im jeweiligen Projekt das nationale Recht klar, arbeiten die zuständigen Stellen mit ausreichender Kapazität, sind Umweltfragen früh geklärt und ist der Netzanschluss erreichbar?
Das ist auch die nützliche europäische Brücke. Die EU kann Standards, Fristen und Aufsicht vorgeben. Ob ein Windpark, ein Solarpark oder eine Leitung vorankommt, zeigt sich jedoch in einem Verfahren, das mehrere Ebenen zusammenbringen muss.
Für Projektteams folgt daraus kein Patentrezept, aber ein klares Prüfschema. Nicht nur die Dauer ist relevant, sondern der konkrete Engpass: Fehlt eine Rechtsgrundlage, eine zuständige Stelle, eine Unterlage oder der Netzanschluss? Erst diese Unterscheidung macht aus einer allgemeinen Debatte einen Fall, an dem sich arbeiten lässt.

Meine Einschätzung: Erst den Engpass benennen, dann über Tempo reden
Die EDP-Warnung ist kein Freispruch für die EU-Kommission und keine Generalabrechnung mit nationalen Behörden. Sie lenkt den Blick aber auf eine praktische Schwäche: Ausbauziele helfen wenig, wenn sich nicht nachvollziehen lässt, ob ein Projekt am Recht, an Zuständigkeiten, an Unterlagen, am Netz oder an einer Umweltprüfung hängt.
Für Investoren, Kommunen und Projektierer ist diese Diagnose hilfreicher als ein pauschaler Vorwurf. Sie macht sichtbar, welche Stelle sich ändern müsste. Dort zeigt sich, ob die Regeln aus RED III den Ausbau tatsächlich beschleunigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Reuters: EDP chief says EU governments, not Brussels, slowing renewable energy investment
- EDP: 2026–28 Business Plan
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/2413
- Europäische Kommission: Renewable Energy Directive
- Europäische Kommission: June infringement package – key decisions on energy
- Europäische Kommission: January infringements package – key decisions on energy
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-19