Wer als Familie ein Haus mit schlechter Energiebilanz kaufen will, bekommt ab dem 3. August im KfW-Programm 308 mehr Spielraum beim Kaufpreis: Je nach Kinderzahl sind bis zu 140.000, 160.000 oder 180.000 Euro Kredit möglich. Die Sanierung wird zugleich flexibler organisiert. Bezahlt sind damit aber weder Notar noch Makler noch die neue Heizung.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ab 3. August 2026 steigen die Kreditobergrenzen im Programm „Jung kauft Alt“ auf 140.000, 160.000 und 180.000 Euro.
- Der Kredit betrifft Kaufpreis und Grundstückskosten, nicht automatisch Sanierung oder Kaufnebenkosten.
- Statt nur einer Gesamtsanierung können künftig mehrere vorgegebene energetische Einzelmaßnahmen in Betracht kommen.
- Förderfähigkeit, Sanierungsbudget und persönlicher Zinssatz müssen Familien trotzdem separat mit Bank und Fachleuten klären.

Mehr Kaufkredit – die Rechnung wird trotzdem nicht kleiner
Ein Altbau kann beim Besichtigungstermin bezahlbar wirken und die Finanzierung wenige Wochen später unter Druck setzen. Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Energieausweis, Dach, Fenster, Heizung und die Kaufnebenkosten entscheiden mit darüber, ob das Haus für eine Familie wirklich tragbar bleibt.
Genau an dieser Stelle setzt die Änderung im KfW-Programm 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ an. KfW und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben für den 3. August 2026 höhere Obergrenzen angekündigt. Bei einem Kind steigt der mögliche Kredit von 100.000 auf 140.000 Euro, bei zwei Kindern von 125.000 auf 160.000 Euro. Ab drei Kindern sollen statt 150.000 künftig bis zu 180.000 Euro möglich sein.
| Kinderzahl | Bisherige Obergrenze | Neue Obergrenze ab 3. August |
|---|---|---|
| ein Kind | 100.000 Euro | 140.000 Euro |
| zwei Kinder | 125.000 Euro | 160.000 Euro |
| ab drei Kindern | 150.000 Euro | 180.000 Euro |
Damit wächst der Spielraum beim Kaufpreis. Es ist keine Zusage für eine bestimmte Familie und auch keine vollständige Immobilienfinanzierung. Wie hoch die tatsächliche Kreditrate ausfällt, hängt weiter von der Hausbank, der Förderzusage und den dann geltenden Konditionen ab.
Für wen „Jung kauft Alt“ grundsätzlich gedacht ist
Das Programm richtet sich an Familien oder Alleinerziehende, die selbst in eine Bestandsimmobilie in Deutschland einziehen wollen. Voraussetzung ist unter anderem mindestens ein minderjähriges Kind. Die Immobilie muss beim Erwerb die Energieeffizienzklasse F, G oder H haben. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist begrenzt: Bei einem Kind nennt die KfW 90.000 Euro, für jedes weitere minderjährige Kind kommen 10.000 Euro hinzu.
Auch diese Punkte ersetzen keine individuelle Prüfung. Relevant sind etwa vorhandenes Wohneigentum, frühere Förderungen und der konkrete Zeitpunkt des Kaufvertrags. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner und muss vor dem Vorhabenbeginn auf den Weg gebracht werden.

Was bei der Sanierung neu ist
Bisher stand beim Programm vor allem die Gesamtsanierung im Vordergrund. Nun sollen Familien zwischen einer Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau und mehreren vorgegebenen energetischen Einzelmaßnahmen wählen können. Das kann helfen, wenn ein Haus nicht überall zugleich denselben Nachholbedarf hat.
Die neue Wahl heißt nicht, dass beliebige Arbeiten ausreichen. Genannt werden unter anderem Heizungstausch, Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, Fenster und Außenwand. Bereits ausreichend sanierte Bauteile müssen nach Angaben des Ministeriums nicht ohne Anlass erneut angefasst werden. Für Einzelmaßnahmen können vereinfachte Nachweise möglich sein; die technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bleiben dennoch der Maßstab.
Für die Sanierung gilt eine mehrjährige Frist. Die KfW nennt für die neuen Bedingungen 54 Monate ab Förderzusage. Weil die fortlaufenden Programmseiten im Übergang einzelne Fristen anders beschreiben, sollten Familien das aktuelle Merkblatt und die Produktseite zum Zeitpunkt ihres Antrags genau lesen.
Der Zinssatz ist kein Versprechen
In der Ankündigung taucht ein effektiver Zinssatz von 0,53 Prozent auf. Er gehört zu einem zeitgebundenen Rechenbeispiel mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Daraus lässt sich weder eine persönliche Rate noch ein dauerhaftes Angebot ableiten. Wer gerade rechnet, sollte deshalb mit der Bank die Konditionen zum Zeitpunkt der Zusage besprechen – und nicht mit einem Wert kalkulieren, der bei der eigenen Finanzierung schon überholt sein kann.

Was Familien vor dem Kauf prüfen sollten
Der höhere Kredit kann eine Lücke beim Kaufpreis schließen. Problematisch wird es, wenn dadurch die Sanierung nur grob geschätzt wird. Ein Haus der Klassen F, G oder H braucht oft eine Planung, die weit über eine einzelne neue Heizung hinausgeht.
- Energieausweis lesen: Er zeigt, ob die Immobilie grundsätzlich in die geforderte Ausgangsklasse fällt.
- Kaufpreis und Nebenkosten getrennt rechnen: Auch Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler brauchen eigenes Geld.
- Sanierungsbudget konkretisieren: Welche Bauteile müssen tatsächlich erneuert werden, welche Nachweise sind nötig und welche Arbeiten können zeitlich zusammenpassen?
- Bank und Förderweg früh einbinden: Der Antrag über den Finanzierungspartner gehört vor den Vorhabenbeginn.
- Förderungen nicht doppelt zählen: Eine mögliche BEG-Förderung für die Sanierung ist ein weiterer Antragspfad, nicht automatisch Teil des Kaufkredits.
Mehr Spielraum, aber keine Abkürzung
Die höheren Grenzen können Familien den Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses erleichtern. Der entscheidende Schritt bleibt jedoch die Gesamtrechnung: Was kostet das Haus, was kostet die notwendige Sanierung, welche Nebenkosten kommen sofort dazu und welche Zinskondition steht tatsächlich im Vertrag? Wer diese Posten getrennt aufstellt, erkennt eher, ob der Förderkredit in eine tragfähige Finanzierung passt.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW: KfW und Bund verbessern Förderung für Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien
- BMWSB: Verbesserte Förderbedingungen für Jung kauft Alt
- KfW: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)
- BMWSB: Jung kauft Alt – Bundesförderprogramm für den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien
- BAFA: Sanierung Wohngebäude
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-08-01