60 bis 250 Euro weniger Stromkosten im Jahr: Für Mieterinnen und Mieter klingt das nach einer spürbaren Entlastung. In den Ossendorfer Gartenhöfen in Köln entsteht derzeit ein Mieterstromprojekt für 435 Wohnungen. Fertig sein soll es bis Oktober 2026. Die genannte Ersparnis ist allerdings eine Erwartung für dieses Quartier – keine Zusage für jeden einzelnen Haushalt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Green Planet Energy und die Wohnungsgenossenschaft Die Ehrenfelder bauen die Anlage für 435 Wohnungen in 55 Gebäuden.
- Geplant sind rund 750 Kilowatt-Peak Photovoltaik und 670 Kilowattstunden Batteriespeicher.
- Die Genossenschaft stellt je nach Wohnungsgröße und Verbrauch 60 bis 250 Euro Ersparnis pro Jahr in Aussicht.
- Vor einem Vertragsabschluss zählen Tarif, Grundpreis, Laufzeit, Kündigung und die Abrechnung des ergänzenden Stroms.

Was in Köln-Ossendorf gebaut wird
Am 20. Juli 2026 stand das Mieterstromprojekt für die Ossendorfer Gartenhöfe in Köln im Fokus. Dort bauen Green Planet Energy und die Wohnungsgenossenschaft Die Ehrenfelder eine Mieterstromlösung für 435 Wohnungen in 55 Gebäuden. Nach Angaben des Projektbetreibers sollen etwa 750 Kilowatt-Peak Photovoltaik auf den Dächern und ein Batteriespeicher mit 670 Kilowattstunden Kapazität installiert werden. Die Fertigstellung ist bis Oktober 2026 vorgesehen.
Die Technik allein erklärt noch nicht, was später auf der Stromrechnung steht. Mieterstrom verbindet mehrere Bausteine: Solarstrom vom Dach, einen Speicher für Zeiten ohne direkte Erzeugung und zusätzliche Strommengen, die der Lieferant beschaffen muss. Das Projekt ist also noch nicht vollständig in Betrieb. Für Mieter ist vor allem interessant, wie diese Bausteine im konkreten Vertrag zusammengeführt werden.
Woher die Spanne von 60 bis 250 Euro kommt
Die Genossenschaft stellt für die Haushalte eine jährliche Ersparnis von 60 bis 250 Euro in Aussicht. Wie hoch sie tatsächlich ausfällt, hängt nach der Einordnung zum Projekt von Wohnungsgröße und Verbrauch ab. Wer wenig Strom benötigt, profitiert anders als ein Haushalt mit hohem Verbrauch. Auch der angebotene Arbeitspreis, der Grundpreis und ein Vergleich mit anderen verfügbaren Tarifen gehören in die Rechnung.
Die Zahlen sind konkret. Ein Versprechen sind sie trotzdem nicht: Sie beschreiben eine Prognose für dieses Projekt. Aus ihnen lässt sich weder ableiten, dass jede Wohnung denselben Vorteil erhält, noch dass Mieterstrom in jedem Haus die gleiche Einsparung bringt.

Dachstrom, Speicher und zusätzlicher Strom sind nicht dasselbe
Die Betreiberangaben sehen rund 690.000 Kilowattstunden Jahreserzeugung vor. Das soll rechnerisch ungefähr die Hälfte des Strombedarfs des Quartiers abdecken. Diese Aussage wird leicht missverstanden: Sie bedeutet nicht, dass jede Wohnung jederzeit zur Hälfte vom Dach versorgt wird. Ertrag, Verbrauch und Ladezustand des Speichers verändern sich über den Tag und über die Jahreszeiten.
| Baustein | Wofür er steht | Was Mieter daraus nicht ableiten sollten |
|---|---|---|
| Dachstrom | Strom aus der Photovoltaikanlage im Quartier. | Keine feste Versorgungsgarantie für jede Wohnung zu jeder Zeit. |
| Batteriespeicher | Er kann Solarstrom zeitlich verschieben. | Er ersetzt weder das Netz noch legt er allein den Tarif fest. |
| Ergänzender Strom | Strommengen, die der Lieferant zusätzlich beschafft. | Seine Preis- und Abrechnungsbedingungen sollten im Vertrag klarstehen. |
| Grundversorgung | Der örtliche Vergleichstarif für die gesetzliche Preisgrenze. | Sie ist nicht automatisch der günstigste Tarif am Markt. |
Fünf Angaben, die vor der Unterschrift auf den Tisch gehören
Mieterstrom ist ein eigener Stromvertrag. Er darf nicht zur Voraussetzung des Wohnraummietvertrags gemacht werden. Das schützt die Wahlfreiheit, ersetzt aber nicht den Blick in die Unterlagen des jeweiligen Anbieters. Für Köln sind konkrete Vertragskonditionen in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert. Gerade deshalb lohnt sich eine nüchterne Prüfung.
- Arbeitspreis: Wie viel kostet die Kilowattstunde und für welchen Zeitraum gilt der Preis?
- Grundpreis: Welche feste Monats- oder Jahresgebühr kommt zusätzlich hinzu?
- Laufzeit: Welche Bindung steht im Angebot, und wie passt sie zum eigenen Wohnverhältnis?
- Kündigung: Welche Frist gilt, und was passiert bei einem Umzug oder einem Lieferantenwechsel?
- Ergänzender Strom und Abrechnung: Wer liefert fehlende Mengen, wie werden sie ausgewiesen und welche Preise gelten dafür?
Die 90-Prozent-Regel ist ein Schutz, kein Tarifurteil
§ 42a des Energiewirtschaftsgesetzes begrenzt den Preis für Mieterstrom auf 90 Prozent des jeweils geltenden Grundversorgungstarifs. Das ist eine wichtige Grenze gegen überhöhte Preise. Es bedeutet jedoch nicht, dass ein Mieterstromangebot automatisch günstiger ist als jeder andere verfügbare Marktvertrag.
Ein sinnvoller Vergleich braucht daher mehr als eine einzelne Prozentzahl. Entscheidend sind der gesamte Preis, der erwartete Verbrauch, der Grundpreis und die Vertragsbedingungen. Wer Angebote vergleicht, sollte dieselbe Verbrauchsmenge zugrunde legen und nicht nur auf den Arbeitspreis schauen.
Für eine brauchbare Jahresrechnung genügt der Arbeitspreis allein nicht: Verbrauch mit dem Arbeitspreis multiplizieren, den Grundpreis hinzurechnen und Laufzeit oder Preisbindung mit berücksichtigen. Erst dann lässt sich das Angebot mit einem anderen Tarif auf derselben Grundlage vergleichen.

Was sich aus Köln übertragen lässt
Die 60 bis 250 Euro aus den Ossendorfer Gartenhöfen lassen sich nicht auf andere Häuser übertragen. Dafür unterscheiden sich Dächer, Verbräuche, Tarife und Betreiber zu stark. Übertragbar sind die Fragen: Wie viel Strom wird lokal erzeugt? Wer beschafft ergänzende Mengen? Welche Preise und Fristen stehen im Vertrag? Und wie schneidet das Angebot gegen realistische Alternativen ab?
Darin liegt der praktische Wert des Kölner Projekts. Es macht sichtbar, dass Mieterstrom nicht nur eine Frage von Solarmodulen ist. Ein gutes Angebot muss technische Planung und einen verständlichen, fair vergleichbaren Vertrag zusammenbringen.
Fazit
Für die 435 Wohnungen in Köln-Ossendorf kann Mieterstrom eine spürbare Entlastung bringen. Ob die angekündigte Spanne erreicht wird, zeigt sich aber erst mit dem individuellen Verbrauch und dem konkreten Tarif. Wer ein Mieterstromangebot erhält, sollte die Projektidee nicht mit einer automatischen Ersparnis verwechseln – und die Vertragsdaten ebenso sorgfältig prüfen wie die Technik auf dem Dach.
Quellen und weiterführende Informationen
- WDR: Solarenergie – Das größte Mieterstromprojekt Kölns (20. Juli 2026)
- Green Planet Energy: Solarstrom und Speicher für 435 Wohnungen (18. Mai 2026)
- Solarserver: Mieterstromprojekt Köln – 750 kWp PV und 670 kWh Speicher (18. Mai 2026)
- Bundesnetzagentur: Mieterstrom
- Gesetze im Internet: § 42a EnWG
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Mieterstrom und seine gesetzlichen Regelungen
Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-07-22