Erneuerbare Energien

Wasserstoffprojekte vor neuer Kostenfrage: BNetzA prüft kapazitätsbezogene Netzentgelte

Der AgNes-Entwurf der BNetzA könnte neue Elektrolyseure ab 2029 über Kapazität statt Arbeitspreis abrechnen. Was belastbar ist.

Von Wolfgang

11. Aug. 20266 Min. Lesezeit

Wasserstoffprojekte vor neuer Kostenfrage: BNetzA prüft kapazitätsbezogene Netzentgelte

Der AgNes-Entwurf der BNetzA könnte neue Elektrolyseure ab 2029 über Kapazität statt Arbeitspreis abrechnen. Was belastbar ist.

Bei einem neuen Elektrolyseur gehört künftig womöglich auch die Netzkapazität in die erste Wirtschaftlichkeitsrechnung. Günstiger erneuerbarer Strom allein reicht als Kalkulationsgrundlage nicht mehr aus. Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Entwurf für die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Bis zum 18. September 2026 können Beteiligte Stellung nehmen. Eine endgültige Entgeltregel ist das noch nicht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die BNetzA will die StromNEV-basierte Netzentgeltsystematik, die Ende 2028 ausläuft, durch AgNes neu ordnen.
  • Für Elektrolyseure beschreibt der Zwischenstand ein kapazitätsbezogenes Entgelt ohne klassischen Arbeitspreis. Das ist ein Vorschlag, keine geltende Abgabe.
  • Das EWI modelliert je nach Strombeschaffung bis zu 10 Cent/kg oder bis zu 32 Cent/kg zusätzliche Wasserstoffkosten. Diese Werte sind Szenarien, keine Preisprognose für jedes Projekt.
  • Für die Wirtschaftlichkeit zählen Anschlussleistung, Betriebsprofil, PPA, Auslastung und Inbetriebnahme gemeinsam.
  • Die Konsultation läuft bis zum 18. September 2026; die BNetzA strebt eine Festlegung im Kalenderjahr 2026 an.

Was der Entwurf verändert

Die StromNEV-basierte Systematik endet am 31. Dezember 2028. AgNes soll danach festlegen, wie Netzkosten verteilt werden und welche Signale bei Verbrauchern, Erzeugern, Speichern und anderen Nutzern ankommen. Der aktuelle Stand ist klar, die Rechtsfolge aber noch nicht: Die BNetzA hat einen vollständigen Festlegungsentwurf vorgelegt, keine fertige Regelung.

Im Zwischenstand der Behörde wird für Elektrolyseure zur Herstellung von grünem und CO₂-armem Wasserstoff ein kapazitätsbezogenes Entgelt beschrieben. Der Ansatz lehnt sich an die Behandlung von Speicher- und Einspeisenutzern an. Ein energiebezogenes Entgelt, also ein klassischer Preis pro bezogener Kilowattstunde, soll in diesem Konzept für Elektrolyseure entfallen. Ob und wie diese Logik im veröffentlichten Entwurf und später in der Festlegung angepasst wird, bleibt Gegenstand des Verfahrens.

Die Meldung über neue Netzentgelte ab 2029 ist deshalb als regulatorische Kostenfrage zu verstehen, nicht als Ankündigung eines bereits fälligen Rechnungsbetrags. Die BNetzA will die Festlegung noch im Kalenderjahr 2026 beschließen. Bis dahin können Stellungnahmen den Entwurf verändern.

Warum Kapazität eine eigene Größe ist

Ein Arbeitspreis hängt an der Menge des Stroms, die eine Anlage tatsächlich bezieht. Ein Kapazitätsentgelt setzt an einer anderen Größe an: an der Leistung, die ein Anschluss bereitstellen oder eine Anlage beanspruchen kann. Für einen Elektrolyseur verschiebt sich damit die Kalkulation. Nicht nur die Zahl der Betriebsstunden, sondern auch die Anschlussleistung und das Betriebsprofil werden relevant.

Das ist kein technisches Detail am Rand. Ein Projekt kann viele Stunden mit erneuerbarem Strom laufen und trotzdem eine hohe Anschlusskapazität benötigen, wenn es in bestimmten Zeitfenstern viel Leistung abruft. Umgekehrt kann eine flexible Fahrweise die benötigte Kapazität anders verteilen. Welche Wirkung entsteht, hängt von der endgültigen Entgeltformel, dem Netzanschluss und dem konkreten Fahrplan ab.

Die Größen dürfen dabei nicht ineinanderfallen: Netzentgelt, Arbeitspreis, PPA-Preis, Großhandelsstrompreis und die gesamten Kosten der Wasserstoffproduktion beschreiben unterschiedliche Bausteine. Ein Netzentgelt kann die Rechnung beeinflussen. Es ist aber nicht automatisch der Strompreis und erst recht nicht der gesamte Levelized Cost of Hydrogen.

Erklärgrafik trennt Netzkapazität, Strommenge, PPA und Wasserstoffproduktion
Netzkapazität, bezogene Strommenge und PPA sind unterschiedliche Kalkulationsgrößen – durch KI erzeugt

Wie die EWI-Zahlen zu lesen sind

Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) hat mit dem SOPHIAA-Modell berechnet, wie ein Kapazitätspreis die Wasserstoffproduktion beeinflussen könnte. In der Analyse stehen 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr für das betrachtete Kapazitätspreis-Szenario. Daraus folgt kein einheitlicher Betrag für alle Elektrolyseure.

Die Unterschiede zwischen den Strombeschaffungspfaden sind wichtiger als die einzelne Höchstzahl:

Strombeschaffung Modellierte Mehrkosten Was dahintersteht
PPA aus Post-EEG-Bestandsanlagen bis zu 10 Cent/kg oder 2,1 Prozent Kapazitätskosten wirken im betrachteten Pfad begrenzter auf die PPA-Kosten.
PPA aus Neuanlagen bis zu 32 Cent/kg oder 5,7 Prozent Kapazitätspreise können die festen Erzeugungskosten und damit den PPA-Preis erhöhen.

Die 32 Cent/kg bleiben damit ein oberes Ergebnis des EWI-Modells für einen bestimmten PPA-Pfad. Sie sind kein allgemeiner Aufschlag auf jedes Kilogramm Wasserstoff und sagen nicht voraus, welcher Marktpreis später entsteht. Auch die Prozentwerte gelten nur innerhalb der jeweiligen Modellannahmen. Für eine Projektentscheidung müssen Beschaffungspfad und technische Auslegung zusammen betrachtet werden.

Was Projekte jetzt prüfen müssen

Für Projektierer, Industrie und Stadtwerke entsteht eine gemeinsame Prüfaufgabe. Ein einzelner Eurobetrag reicht nicht aus, um die Standortqualität eines Elektrolyseurs zu bewerten. Mindestens fünf Größen gehören in dieselbe Rechnung:

  • Anschlussleistung: Welche Kapazität wird bestellt und welche Leistung wird im Betrieb tatsächlich abgerufen?
  • Strombeschaffung: Kommt der Strom aus einem PPA mit einer Bestandsanlage oder aus einem Vertrag für eine Neuanlage?
  • Auslastung: Wie flexibel kann der Elektrolyseur fahren, ohne die Produktions- und Lieferziele zu verfehlen?
  • Zeitpunkt: Welche Übergangs- und Vertrauensschutzregeln gelten für die geplante Inbetriebnahme?
  • Gesamtkosten: Wie verändern sich Netzentgelt, PPA-Preis und übrige Produktionskosten getrennt voneinander?

Gerade die letzte Trennung verhindert eine falsche Schlussfolgerung. Ein niedrigeres Netzentgelt macht noch keinen günstigen Wasserstoff, wenn der PPA-Preis, die Auslastung oder der Netzanschluss die Rechnung dominieren. Umgekehrt muss ein Kapazitätsentgelt nicht im selben Umfang auf den Wasserstoffpreis durchschlagen, wenn ein Projekt seinen Stromvertrag, sein Fahrprofil und seine Anschlussgröße anders organisieren kann.

Vergleichsgrafik zeigt PPA-Pfade von einer Bestandsanlage und einer neuen Anlage zum Elektrolyseur
Der Strombeschaffungspfad beeinflusst, wie Kapazitätskosten in ein Modell einfließen können – durch KI erzeugt

Was noch offen ist

Die im Entwurfskontext genannte Regel für Elektrolyseure mit Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 sieht laut EWI einen vorgesehenen Vertrauensschutz von 20 Jahren vor. Das ist als Beschreibung des Verfahrensstands zu lesen. Die genaue Regelung muss am vollständigen veröffentlichten Draft und später an der verbindlichen Festlegung geprüft werden; sie ist keine pauschale Garantie für jedes Projekt.

Auch dynamische Netzentgelte sind noch keine heutige Rechnung. Die BNetzA nennt sie als spätere Möglichkeit, die von Erfahrungen mit anderen Nutzergruppen und von offenen Rechtsfragen abhängt. Eine konkrete spätere Höhe lässt sich aus den derzeitigen Unterlagen nicht belastbar ableiten.

Die deutsche Regelung hat zugleich eine europäische Dimension. Sie schafft keine einheitliche europäische Gebühr, beeinflusst aber die Bedingungen, unter denen deutsche Wasserstoffprojekte Strom beschaffen, Standorte bewerten und Investitionen absichern. Für den europäischen Hochlauf ist deshalb weniger die Schlagzeile über 32 Cent/kg entscheidend als die Frage, welche Projekte unter den endgültigen Regeln verlässlich erneuerbaren Strom, flexible Betriebsweisen und einen passenden Netzanschluss verbinden können.

Fazit: Die Rechnung beginnt vor dem Tarif

Der AgNes-Entwurf macht aus dem Netzanschluss einen festen Teil der Projektkalkulation. Anschlussleistung, Strombeschaffung, Auslastung und Inbetriebnahme gehören zusammen. Die EWI-Szenarien zeigen, dass der Effekt je nach PPA-Pfad verschieden ausfallen kann; sie liefern aber keinen Betrag, der für jedes Projekt gilt.

Bis zur Entscheidung der BNetzA sollte diese Grenze stehen bleiben: Der Entwurf beschreibt eine mögliche Ordnung, keine geltende Abgabe. Für Standort- und Investitionsentscheidungen sind Varianten sinnvoller als eine Rechnung mit einer einzelnen Modellzahl. Die endgültige Festlegung bleibt abzuwarten.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Für diesen Artikel wurden KI-gestützte Recherche- und Editierwerkzeuge verwendet. Der Inhalt wurde redaktionell geprüft. Stand: 2026-08-11