
Wasserkraft verbraucht kein Wasser, verändert aber seinen Weg. Bei Ausleitungskraftwerken fließt ein Teil des Flusswassers über einen Kanal zur Turbine und wird später zurückgegeben. Im ursprünglichen Bett zwischen Entnahme und Rückgabe muss genug bleiben, damit dieser Abschnitt Lebensraum und Wanderweg sein kann. Mehr Wasser dort kann weniger erneuerbaren Strom bedeuten.
Wie groß dieser Verzicht ausfällt, wird in der Schweiz bei anstehenden Konzessionserneuerungen wichtig. Eine Anfang 2026 vorgelegte Modellrechnung setzt die zusätzliche Mindererzeugung niedriger an als frühere Schätzungen. Eine neuere Branchenstudie kommt dagegen deutlich höher heraus. Entscheidend für die Abwägung sind die örtlichen Wasserverhältnisse und die angesetzten Schutzanforderungen.
Ein lebendiges Flussbett braucht Tiefe und Strömung
Der Begriff Restwasser klingt nach dem, was übrig bleibt. Für das Gewässer geht es jedoch um grundlegende Bedingungen: Ist das Wasser tief genug, damit Fische den Abschnitt durchqueren können? Erreicht es ausreichende Fließgeschwindigkeiten? Eine Mindestwasserführung soll solche Voraussetzungen erhalten. Ein dünner, ständig gleichbleibender Wasserstrom genügt dafür nicht automatisch.
Auch der Wechsel zwischen höheren und niedrigeren Abflüssen prägt den Lebensraum. Fehlen natürliche Schwankungen, wird die Flusssohle weniger umgelagert. Feinsedimente können die Zwischenräume im Kies zusetzen und Lebensräume sowie Laichplätze beeinträchtigen. Saisonal angepasste Restwassermengen greifen einen Teil dieser Dynamik auf. Gezielte Hochwasser sind eine andere Maßnahme; auch Barrieren und veränderter Sedimenttransport verlangen eine eigene Betrachtung.
Wie viel Strom zusätzlich entfällt, bleibt umstritten
Die Rechnung von Eawag, WSL und Universität Bern untersucht künftige Konzessionserneuerungen für 114 Anlagen. Bei Anwendung der gesetzlichen Mindestmengen ergibt sich für 2050 eine zusätzliche jährliche Mindererzeugung von 484 Gigawattstunden. Bereits höhere Restwasservorgaben bleiben dabei erhalten. Ein zweites Szenario erhöht die Wassermengen saisonal, insbesondere im Sommer. Hier beträgt der zusätzliche jährliche Verzicht 725 Gigawattstunden.
Die 725 Gigawattstunden entsprechen knapp zwei Prozent des Schweizer Wasserkraft-Ausbauziels von 39.200 Gigawattstunden pro Jahr. Sie beschreiben, wie viel Strom im Zieljahr gegenüber dem Ist-Zustand zusätzlich entfällt. Bereits bestehende Restwasserverluste sind darin nicht enthalten, ebenso wenig werden die Verluste bis 2050 aufsummiert. Die Prozentangabe bezieht sich auf das Wasserkraftziel, nicht auf den gesamten Schweizer Strombedarf.
Eine Schätzung des Bundesamts für Energie von 2019 hatte noch 1.900 Gigawattstunden zusätzliche jährliche Minderung bis 2050 angesetzt. Die neue Rechnung liegt deutlich darunter. Als direkte Widerlegung taugt der Vergleich aber nicht: Die Ausgangsjahre unterscheiden sich, und frühere Datengrundlagen sind nicht vollständig öffentlich nachvollziehbar. Zudem deckt auch das saisonale Szenario nicht jede denkbare ökologische Schutzanforderung ab.
Dass die Größenordnung weiterhin umstritten ist, zeigt eine Branchenstudie im hydrosuisse Journal vom Juni 2026. Schon ihr Szenario „Anforderungen wie bisher“ nennt für das Zieljahr 2050 eine zusätzliche jährliche Minderproduktion von 1,47 Terawattstunden gegenüber 2026. Laut Swiss Small Hydro berücksichtigt diese Untersuchung die Wasserfassungen einzeln statt auf zusammengefasster Anlagenebene. Die unterschiedlichen Szenarien und Berechnungsansätze lassen sich deshalb nicht unmittelbar gegeneinanderstellen.
Für die Einordnung der niedrigeren Rechnung ist außerdem wichtig, mit welchem Wasserangebot sie arbeitet. Sie nutzt täglich simulierte Abflüsse der Referenzperiode 1991–2020, keine Klimaprojektion für 2050. Anlagen unter drei Megawatt fehlen. Die Ergebnisse zeigen damit zunächst, was veränderte Restwasservorgaben unter historischen Wasserverhältnissen bewirken würden.
Für langfristige Energieentscheidungen stellt sich zusätzlich die Frage, wie sich das Wasserangebot künftig verändert. Warum historische Wetterdaten dafür allein nicht genügen, erläutert unsere Vertiefung „Das Wetter von gestern reicht nicht fürs Stromnetz von morgen“. Die Restwasserszenarien beantworten also eine wichtige Teilfrage, ersetzen aber keine umfassende Zukunftsprognose.
Die passende Wassermenge hängt vom Gewässer ab
Für konkrete Konzessionsentscheidungen müssen Stromerzeugung und Gewässerbedingungen zusammen betrachtet werden. Eawag beschreibt im aktuellen Infotag-Magazin ein Planungswerkzeug, das Forschende mit einzelnen Kantonen entwickeln. Es soll lokale Abflussverhältnisse, den Beitrag eines Kraftwerks zur kantonalen Stromversorgung und die Folgen verschiedener Restwasserszenarien zusammenführen. Ein landesweit eingeführtes System ist es noch nicht.
Eine solche Planung kann zeigen, welcher Stromverzicht mit einer bestimmten Wassermenge verbunden wäre. Ob diese Menge dem Flussabschnitt ökologisch genügt, muss gesondert beurteilt werden: Einen gemessenen Biodiversitätsgewinn für die 114 betrachteten Anlagen liefert die Modellrechnung zur Stromerzeugung nicht.
Der grundlegende Zielkonflikt ist auch in Deutschland bekannt; Schweizer Strommengen und Rechtsbestimmungen lassen sich jedoch nicht übertragen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt verlangt, Mindestwasser für jede Anlage im Einzelfall festzulegen. Vor Ort ist deshalb zu klären, welche Tiefe und Strömung der Flussabschnitt braucht, welche saisonalen Veränderungen ökologisch erforderlich sind und wie viel Strom dadurch entfällt. Erst diese Abwägung liefert eine tragfähige Grundlage für die konkrete Wassermenge.
Quellen und weiterführende Informationen
- Eawag: Datenbasierte Restwasserberechnungen, 24. Februar 2026, mit Methoden- und Ergebnisanhang von Eawag, WSL und Universität Bern.
- hydrosuisse Journal 2/2026: Produktionsminderung aufgrund Restwasserbestimmungen, Juni 2026; hier verwendet: Originalzusammenfassung auf Seite 5, nicht die vollständige Studie.
- Swiss Small Hydro: Einordnung der Produktionsminderung aus Branchenperspektive, 13. August 2026.
- Eawag, Infotag-Magazin 2026: Restwasser: Fundierte Fakten statt hitziger Debatten und Fehlende Dynamik, beeinträchtigte Lebensräume.
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Wasserrechtliche Anforderungen und ausreichende Mindestwasserführung.
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